Angeklagte kommen im „Pölchow-Prozess“ mit Bewährungsstrafen davon – Vor Prozessbeginn schlagen Neonazis erneut um sich
Im Prozess um den brutalen Übergriff von Neonazis auf eine Gruppe links-alternativer Jugendlicher am Bahnhof Pölchow wurde heute vor dem Landgericht Rostock das Urteil gesprochen. Die Angeklagten Michael Grewe und Dennis F. wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, Stefan V. wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Vorfeld der Verhandlung wurden nicht-rechte Prozessbeobachter aus einer Gruppe von Neonazis, unter ihnen führende Kader der NPD, tätlich angegriffen. Es gab mehrere Verletzte.
Zu ausgesprochen milden Strafen verurteilte das Landgericht Rostock die beiden vorbestraften Neonazis Dennis F. und Michael Grewe wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch. Für Michael Grewe verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Dennis F. wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre. In der Urteilsbegründung stellte der Richter fest, dass es sich – anders als von den Neonazis behauptet – nicht um eine wechselseitige Schlägerei, sondern um einen rechten Übergriff auf nicht-rechte Jugendliche handelte. Für die „Vielzahl von Schlägen und Tritten gegen Personen, die eher dem linken Spektrum zugeordnet werden können, aber auch gegen Unbeteiligte“ gäbe es keinerlei Rechtfertigungsgründe.
Strafmildernd wurde vom Gericht gewertet, dass die Tat über zwei Jahre zurückliegt und die beiden Angeklagten Grewe und Franke seitdem nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Die Verurteilung müsse auf einfache Körperverletzung lauten, da der Einsatz von Waffen fragwürdig schien und den Angeklagten keine gemeinschaftliche Tathandlung nachzuweisen sei. Letzteres sorgte für Irritationen, zumal sich die Angeklagten Grewe und Franke in ihren Einlassungen selbst als gemeinschaftlich handelnde Akteure präsentiert hatten. Auch den ideologischen Hintergrund der Tat blendete das Gericht aus. Der Anwalt eines Nebenklägers findet das skandalös: „Die menschenverachtende Einstellung, die in dieser Tat zum Ausdruck kam, muss sich strafverschärfend auswirken!“ So wurden nach Aussagen von Betroffenen die Angreifer durch die Tat begleitende Kommandos wie „Reißt ihnen die Piercings raus!“ zur rechten Gewalt gegen Menschen, die sie als politische Gegner ausmachten, angeheizt. Dennis F., der im Prozessverlauf durch sein Auftreten im und vor dem Gerichtsaal keinerlei Reue gezeigt hatte, wurde zudem eine vermeintliche „Entschuldigung“ am Ende der Beweisaufnahme zu Gute gehalten – wenngleich diese lediglich jenen galt, die als „Unbeteiligte“ den Angriffen ausgesetzt waren.
Der dritte und ebenfalls mehrfach straffällig gewordene Angeklagte Stefan V. kam mit einem Freispruch davon. Nicht zuletzt aufgrund schlampiger Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bleibt für ihn wie für eine Vielzahl von Neonazis der rechte Übergriff vom Juni 2007 folgenlos. Kritik an den Ermittlungsbehörden wies der Vorsitzende Richter während der Urteilsverkündung jedoch entschieden zurück. Der Polizei sei „kein Vorwurf zu machen“ und von einer „großen Polizeipanne“ könne keine Rede sein. Die Prozessgruppe hatte zuletzt mit einer Kundgebung am Tag vor der Urteilsverkündung auf die unrühmliche Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft im Fall Pölchow aufmerksam gemacht. „Die Pannen der Ermittlungen reichen von einer verfehlten Spurensicherung am Tatort, über Ermittlungen gegen die Opfer des rechten Angriffs bis hin zu dem blamablen Fahndungsaufruf nach NPD-Funktionär Michael Grewe. Auch im Prozess haben diese Verfehlungen ihre Fortsetzung gefunden, wie etwa an der Kritik gegenüber der Staatsanwältin deutlich wurde “, so Franziska Holtz, Pressesprecherin der Prozessgruppe Pölchow: „Genau genommen handelt es sich um eine ganze Serie von Pannen.“
Auch das Gerichtsurteil trifft bei der Prozessgruppe auf Unverständnis: „Das Urteil im Pölchow-Prozess hat ein fatales Signal gesetzt. Wer versucht Zivilcourage gegen Rechts zu zeigen, daraufhin im Zug von Neonazis brutal zusammengeschlagen wird und dann Anzeige erstattet, läuft augenscheinlich Gefahr selbst ins Fadenkreuz der Ermittlungen zu geraten, vor Gericht von Anwälten der Neonazis auseinander genommen und von den Angreifern verspottet zu werden,“ so Nils Behrendt von der Prozessgruppe. „Am Ende sitzen breit grinsende Neonazis auf der Anklagebank, die mit läppischen Strafen nach Hause gehen und weiter ihrer gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Ideologie frönen.“
Noch vor Beginn der Gerichtsverhandlung gingen Neonazis erneut gewaltsam gegen linke Prozessbeobachter vor. In der Gruppe von Rechten befanden sich neben den Angeklagten Grewe und Franke auch ranghohe NPD-Funktionäre wie der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Stefan Köster. Aus der Gruppe heraus schlugen und warfen Neonazis mit schweren Gegenständen um sich. Laut einem Bericht der taz warfen sie dabei auch einen Feuerlöscher aus mehreren Metern Höhe. Bei den Übergriffen wurden mehrere Menschen verletzt und mussten ärztlich behandelt werden. Der Neonazi David Petereit, der für die NPD in der Rostocker Bürgerschaft sitzt, filmte die Szenerie. Obwohl für den Prozess von Beginn an enorme Sicherheitsvorkehrungen galten, traf die Polizei erst kurz vor Beginn der Verhandlung ein und begann damit zunächst die Neonazis in den Gerichtsaal zu leiten. Während des Prozesses wurden die bis zu 60 anwesenden Neonazis schließlich durch eine Polizeikette streng von nicht-rechten Zuhörern getrennt.
Zu ausgesprochen milden Strafen verurteilte das Landgericht Rostock die beiden vorbestraften Neonazis Dennis F. und Michael Grewe wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch. Für Michael Grewe verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Dennis F. wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre. In der Urteilsbegründung stellte der Richter fest, dass es sich – anders als von den Neonazis behauptet – nicht um eine wechselseitige Schlägerei, sondern um einen rechten Übergriff auf nicht-rechte Jugendliche handelte. Für die „Vielzahl von Schlägen und Tritten gegen Personen, die eher dem linken Spektrum zugeordnet werden können, aber auch gegen Unbeteiligte“ gäbe es keinerlei Rechtfertigungsgründe.
Strafmildernd wurde vom Gericht gewertet, dass die Tat über zwei Jahre zurückliegt und die beiden Angeklagten Grewe und Franke seitdem nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Die Verurteilung müsse auf einfache Körperverletzung lauten, da der Einsatz von Waffen fragwürdig schien und den Angeklagten keine gemeinschaftliche Tathandlung nachzuweisen sei. Letzteres sorgte für Irritationen, zumal sich die Angeklagten Grewe und Franke in ihren Einlassungen selbst als gemeinschaftlich handelnde Akteure präsentiert hatten. Auch den ideologischen Hintergrund der Tat blendete das Gericht aus. Der Anwalt eines Nebenklägers findet das skandalös: „Die menschenverachtende Einstellung, die in dieser Tat zum Ausdruck kam, muss sich strafverschärfend auswirken!“ So wurden nach Aussagen von Betroffenen die Angreifer durch die Tat begleitende Kommandos wie „Reißt ihnen die Piercings raus!“ zur rechten Gewalt gegen Menschen, die sie als politische Gegner ausmachten, angeheizt. Dennis F., der im Prozessverlauf durch sein Auftreten im und vor dem Gerichtsaal keinerlei Reue gezeigt hatte, wurde zudem eine vermeintliche „Entschuldigung“ am Ende der Beweisaufnahme zu Gute gehalten – wenngleich diese lediglich jenen galt, die als „Unbeteiligte“ den Angriffen ausgesetzt waren.
Der dritte und ebenfalls mehrfach straffällig gewordene Angeklagte Stefan V. kam mit einem Freispruch davon. Nicht zuletzt aufgrund schlampiger Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bleibt für ihn wie für eine Vielzahl von Neonazis der rechte Übergriff vom Juni 2007 folgenlos. Kritik an den Ermittlungsbehörden wies der Vorsitzende Richter während der Urteilsverkündung jedoch entschieden zurück. Der Polizei sei „kein Vorwurf zu machen“ und von einer „großen Polizeipanne“ könne keine Rede sein. Die Prozessgruppe hatte zuletzt mit einer Kundgebung am Tag vor der Urteilsverkündung auf die unrühmliche Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft im Fall Pölchow aufmerksam gemacht. „Die Pannen der Ermittlungen reichen von einer verfehlten Spurensicherung am Tatort, über Ermittlungen gegen die Opfer des rechten Angriffs bis hin zu dem blamablen Fahndungsaufruf nach NPD-Funktionär Michael Grewe. Auch im Prozess haben diese Verfehlungen ihre Fortsetzung gefunden, wie etwa an der Kritik gegenüber der Staatsanwältin deutlich wurde “, so Franziska Holtz, Pressesprecherin der Prozessgruppe Pölchow: „Genau genommen handelt es sich um eine ganze Serie von Pannen.“
Auch das Gerichtsurteil trifft bei der Prozessgruppe auf Unverständnis: „Das Urteil im Pölchow-Prozess hat ein fatales Signal gesetzt. Wer versucht Zivilcourage gegen Rechts zu zeigen, daraufhin im Zug von Neonazis brutal zusammengeschlagen wird und dann Anzeige erstattet, läuft augenscheinlich Gefahr selbst ins Fadenkreuz der Ermittlungen zu geraten, vor Gericht von Anwälten der Neonazis auseinander genommen und von den Angreifern verspottet zu werden,“ so Nils Behrendt von der Prozessgruppe. „Am Ende sitzen breit grinsende Neonazis auf der Anklagebank, die mit läppischen Strafen nach Hause gehen und weiter ihrer gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Ideologie frönen.“
Noch vor Beginn der Gerichtsverhandlung gingen Neonazis erneut gewaltsam gegen linke Prozessbeobachter vor. In der Gruppe von Rechten befanden sich neben den Angeklagten Grewe und Franke auch ranghohe NPD-Funktionäre wie der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Stefan Köster. Aus der Gruppe heraus schlugen und warfen Neonazis mit schweren Gegenständen um sich. Laut einem Bericht der taz warfen sie dabei auch einen Feuerlöscher aus mehreren Metern Höhe. Bei den Übergriffen wurden mehrere Menschen verletzt und mussten ärztlich behandelt werden. Der Neonazi David Petereit, der für die NPD in der Rostocker Bürgerschaft sitzt, filmte die Szenerie. Obwohl für den Prozess von Beginn an enorme Sicherheitsvorkehrungen galten, traf die Polizei erst kurz vor Beginn der Verhandlung ein und begann damit zunächst die Neonazis in den Gerichtsaal zu leiten. Während des Prozesses wurden die bis zu 60 anwesenden Neonazis schließlich durch eine Polizeikette streng von nicht-rechten Zuhörern getrennt.
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