Der Tod des 25-jährigen georgischen Flüchtlings David M., der sich in der Hamburger Abschiebehaft an einem Bettlaken erhängt hat, kam offenbar doch nicht so überraschend. "Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Psychologen konnte von diesem eine mögliche Selbstverletzung oder -tötung zunächst nicht ausgeschlossen werden", heißt es in einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der SPD-Fraktion.
Daraufhin seien zunächst "besondere Sicherungsmaßnahmen" angeordnet worden: David M. wurde in eine Zelle für Suizid-Gefährdete gebracht und nachts alle 15 Minuten kontrolliert. Aus der Antwort des Hamburger Senats geht hervor, dass er während dieser Zeit vom Freizeitangebot in der Haftanstalt ausgeschlossen war.
Warum diese Sicherungsmaßnahmen mit der Verlegung ins Zentralkrankenhaus aufgehoben wurden, obwohl David M. mittlerweile in einen Hungerstreik getreten war, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.
Die Gefängnismitarbeiter hätten den Eindruck gewonnen, dass sich der Zustand von David M. "stabilisiert" habe, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde. Die Verlegung ins Krankenhaus sei "allein aus medizinischen Gründen" erfolgt, eine Suizidgefahr sei zu diesem Zeitpunkt "nicht zu erkennen" gewesen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen