Donnerstag, 18. März 2010

Fahndung auf Facebook

Die US-Polizeibehörden machen sich zunehmend soziale Netze zunutze - obwohl das datenschutzrechtlich bedenklich ist. Netzbürgerrechtler fordern Aufklärung.

VON Ben Schwan


Offensichtlich sind Angebote wie Facebook nur zu gerne bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. 

Immer mehr Menschen stellen erstaunlich private Informationen über sich selbst bei Facebook ins Netz, teilen bei Twitter im Minutentakt ihre Gedanken mit der Welt oder hinterlassen bei Foursquare regelmäßig ihre aktuellen Ortsangaben. Solche Daten wecken inzwischen auch Begehrlichkeiten bei staatlichen Behörden, auch in Deutschland.

In mehreren Papieren, die die Netzbürgerrechtsorganisation EFF nun über das amerikanische Informationsfreiheitsgesetz ans Licht der Öffentlichkeit zwingen konnte, geben das US-Justizministerium (DOJ) und die amerikanische Steuerbehörde (IRS) ihren Fahndern genaue Anleitungen, wie sie Social Media-Dienste gewinnbringend in ihre Arbeit einbauen können.

So veranstaltete die IRS bereits im vergangenen Jahr eine Art Web 2.0-Intensivkurs, bei dem zahlreiche Werkzeuge den Beamten näher gebracht wurden. So erfuhren sie, wie sie Daten bei Facebook oder Google Streetview verifizieren konnten. Immerhin: Falsche Angaben dürfen die Fahnder dabei nicht machen, zudem wurden sie darauf hingewiesen, dass sie "auch im Netz als IRS-Mitarbeiter erkennbar" seien - mittels der zugewiesenen Internet-Adresse. Privat dürfen Steuerfahnder allerdings nicht bei Facebook & Co. während der Arbeitszeiten unterwegs sein - nur für Jobzwecke gibt's eine Sondergenehmigung.

Bei DOJ, dem unter anderem die Bundespoliziebehörde FBI untersteht, geht man schon weniger zimperlich vor. In einer Präsentation namens "Beweismittel aus Social Networks sichern und verwenden" wird den Fahndern gezeigt, wie sie detaillierte Informationen abfragen können. Pikantes Detail dabei: Offensichtlich sind Angebote wie Facebook nur zu gerne bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. "Kooperiert häufig mit Eilanfragen", heißt es dazu. Twitter sei dagegen nicht immer zu gebrauchen: Der Kurznachrichtendienst verwerfe Daten zu schnell und weigere sich, ohne rechtsstaatliches Verfahren bei der Fahndung zu helfen. Auch Undercover-Aktionen fahren die Ermittler inzwischen im Web 2.0. Die EFF kündigte an, in den nächsten Wochen und Monaten weitere Dokumente zu veröffentlichen, die sie bei den Behörden angefordert hat. Den Nutzern dürfte das klar machen, dass sie längst nicht mehr allein surfen.

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