Er muss für 13 Jahre hinter Gitter: Der Student, der in Berlin nach einer Trinktour einen Obdachlosen zerstückelte.
Er zechte mit seinem Opfer, nahm es mit in seiner Wohnung und zerstückelte es mit einer Axt: Ein Student, der einen Obdachlosen kaltblütig getötet und zerstückelt hat, ist vom Berliner Landgericht wegen Mordes verurteilt worden. Der von den Boulevard-Blättern als deutscher "American Psycho" bezeichnete Germanistikstudent - gutaussehend, intelligent, skrupellos - muss für 13 Jahre und 10 Monate hinter Gitter.
"Er hat ihm ein Nachtlager bereitet und ihm wie mit einem Fallbeil den Kopf eingeschlagen", schilderte Richterin Angelika Dietrich die grausame Tat. Das Gericht bewertete die Zerstückelung der Leiche bis hin zum Abziehen der Rückenhaut als außerordentlich grausam.
Der Student hatte sein Opfer Ende August 2009 am Bahnhof Zoo kennengelernt und wenige Stunden später in seiner Wohnung im Bezirk Schöneberg umgebracht. Seiner Mutter schrieb der Student nach der Tat aus dem Gefängnis, es habe Streit um Kleingeld gegeben. Er sei ausgerastet und habe wie von Sinnen mit der Axt zugeschlagen. In Panik habe er die Spuren verwischt. Die Leichenteile des verstümmelten Brandenburgers hatte der Student auf einem verlassenen Güterbahnhof und in seiner Kühltruhe versteckt. Er hatte selber die Polizei informiert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag im Affekt plädiert, ohne ein Strafmaß zu beantragen.
Ein fast perfekter Mord
Der wegen Erpressung vorbestrafte Berliner selbst schwieg vor Gericht. Auch nach der Aussage des Gutachters Hans-Ludwig Kröber blieb das Motiv für das furchtbare Verbrechen im Dunkeln.
Es könnte ein Plan zu einem perfekten Mord gewesen sein, sagte der Psychiater. Zu sehen wie es ist, sich als Herr über Leben und Tod zu inszenieren - viele junge Männer hätten solche Fantasien, argumentierte der Experte.
Was den 28 Jahre alten Angeklagten tatsächlich umtrieb, als er den Obdachlosen mit nach Hause nahm, bleibt aus Sicht des Gutachters aber offen. Eine Persönlichkeitsstörung liege nicht vor. Eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des Alkoholkonsums sei zugunsten des Studenten aber nicht auszuschließen. Zur Tatzeit soll er Schätzungen zufolge einen Promillewert zwischen 1,7 und 2,9 gehabt haben.
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