Freitag, 26. März 2010

Keine Ermittlungen wegen Geheimnisverrats im Fall Kachelmann

Die Staatsanwaltschaft Mannheim sieht bislang keinen Anlass für Ermittlungen wegen Geheimnisverrats im Fall des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann. Ein Staatsanwaltssprecher sagte am Freitag auf ddp-Anfrage, die Staatsanwaltschaft habe «im Moment keinen Anlass» zu glauben, dass jemand das Dienstgeheimnis verletzt und den Namen des Wettermoderators den Medien gegenüber preisgegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim sieht bislang keinen Anlass für Ermittlungen wegen Geheimnisverrats im Fall des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann. Ein Staatsanwaltssprecher sagte am Freitag auf ddp-Anfrage, die Staatsanwaltschaft habe «im Moment keinen Anlass» zu glauben, dass jemand das Dienstgeheimnis verletzt und den Namen des Wettermoderators den Medien gegenüber preisgegeben habe. «So etwas sickert immer durch», fügte er hinzu. So könnten bereits Beobachter bei der Festnahme am Flughafen in Frankfurt den Medien einen Tipp gegeben haben oder Mithäftlinge in der JVA Mannheim. Kachelmann war am Samstag festgenommen worden, als er aus Kanada zurückkehrte, wo er für die ARD von den Olympischen Spielen berichtet hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass Haftbefehl wegen des Verdachts auf Vergewaltigung gegen einen Moderator ergangen sei. Die «Bild»-Zeitung hatte zu diesem Zeitpunkt den Haftbefehl bereits mit Kachelmanns Namen in Verbindung gebracht. Am Dienstag gab die Staatsanwaltschaft ihre anonymisierte Informationspolitik auf. «Es wäre sinnlos gewesen, das künstlich anonym zu halten. Wir wollten uns ja auch nicht lächerlich machen», sagte der Sprecher.

Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz kritisierte indes in einem Interview mit der «Frankfurter Rundschau» (Freitagausgabe) das Vorgehen der Behörden scharf. Die frühe Information der Medien über den Fall sei unverantwortlich gewesen. «In diesem Fall ist es nicht zulässig gewesen, so früh an die Öffentlichkeit zu gehen», sagte Schertz. Die Ermittlungsbehörden gäben «schon im Stadium des bloßen Verdachts Medieninformationen heraus, obwohl sie laut Landespressegesetz die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten mit dem öffentlichen Interesse abwägen müssen.» Selbst wenn Medien den Namen von Prominenten schon kennten, «müssen Behörden das nicht auch noch bestätigen», kritisierte Schertz. «Hier kann man von einem Prominenten-Malus sprechen.»

Die Gerichtsreporterin des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel», Gisela Friedrichsen, hingegen übte scharfe Kritik an Kachelmann und seinen Anwälten. Nicht nur die Indiskretion der Staatsanwaltschaft habe den Medienwirbel verursacht, sondern der Beschuldigte habe die Medien auch selbst für seine Zwecke instrumentalisiert, sagte Friedrichsen am Freitag in einem Interview von «Deutschlandradio Kultur».

Prominente und deren Anwälte bedienten sich oft bewusst und sehr geschickt der Medien, wenn sie ernsthaft mit der Justiz in Konflikt geraten seien, erklärte die Journalistin. Stets verliefen solche Prominenten-Affären mit der Justiz nach einem ähnlichen Muster: Die Anwälte berieten ihre Mandanten gezielt, wie diese sich am besten in den Medien präsentierten, und verklagten dann wiederum diese Medien, wenn sie Unliebsames veröffentlichten. «Jeder verdient in irgendeiner Weise daran. Aber wer sich auf dieses Parkett begibt, wer in dieser Branche arbeitet, der weiß, wie gefährlich es ist», sagte Friedrichsen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen