Videla und Massera waren zwei Jahre nach dem Ende der Militärdiktatur wegen mehrfachen Mordes, Entführung und Folter zu lebenslanger Haft verurteilt worden, andere ranghohe Militärs wie Riveros erhielten mehrjährige Gefängnisstrafen. Doch schon wenig später profitierten die Verurteilten von den zwei Amnestiegesetzen, die 1986 und 1987 unter Staatschef Raúl Alfonsín verabschiedet wurden. Alfonsíns Nachfolger Carlos Menem begnadigte schließlich 1989/90 die verurteilten Militärs.

Amnestiegesetzgebung nicht umfassend genug

Doch die Amnestiegesetzgebung war nicht umfassend - und galt beispielsweise nicht für die Entführung von Kindern von Juntagegnern. Wegen dieses Delikts wurde Riveros im Jahr 2000 inhaftiert, der 81-jährige Videla steht deswegen derzeit unter Hausarrest. Das Verfahren gegen den ebenfalls 81 Jahre alten ehemaligen Admiral Massera wurde 2005 eingestellt.

Zwei Jahre nach dem Amtsantritt von Präsident Néstor Kirchner hatte das Oberste Gericht bereits die Amnestiegesetzte für verfassungswidrig erklärt. Das jetzt gefällte Urteil eröffnet weitere Möglichkeiten bei der Verfolgung der Täter, die schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte beschuldigt werden.