30.000 Euro fürs Sommerfest: Diese Summe ließ sich nach SPIEGEL-Informationen das Präsidialamt unter Horst Köhler nicht entgehen, obwohl gegen den Sponsor Reinhold Würth ein Strafverfahren lief. Der ist mittlerweile wegen Steuerhinterziehung verurteilt, sein Verdienstkreuz darf er behalten.
Hamburg - Wusste Horst Köhler, welchen dubiosen Sponsoren er sich da an Bord holte? Die Nähe zu einem wegen Steuerhinterziehung vorbestraften Milliardär bringt den Bundespräsidenten jetzt in Erklärungsnot. Nach Informationen des SPIEGEL profitierte das Bundespräsidialamt vom Sponsoring eines Unternehmens, während gegen dessen Spitze ein umfangreiches Steuerstrafverfahren lief.
Die Firma des "Schraubenkönigs" Reinhold Würth aus Baden-Württemberg unterstützte das Sommerfest des Bundespräsidenten 2007 mit 30.000 Euro. Zuvor, im September 2006 und im März 2007, war es zu umfangreichen Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Würth gekommen, die auch bundesweit in der Presse Niederschlag fanden. Die Vorgänge hielten Bundespräsident Köhler nicht davon ab, den umstrittenen Firmenpatriarchen zu beehren: Bei einem Besuch der Würth-Gruppe im Oktober 2007 würdigte er die "wunderbare Erfolgsgeschichte" des Unternehmens. Würth beklagte damals gegenüber Köhler auch die laufenden Ermittlungen. Während des Strafverfahrens drohte der Unternehmer mit der Abwanderung ins Ausland.
Würth wurde im Mai 2008 schließlich wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bundespräsidialamt erklärte dazu, man habe zum Zeitpunkt der Sponsoren-Auswahl nichts von den Ermittlungen gewusst: "Nach hiesiger Aktenlage hat das Bundespräsidialamt erst im April 2008 von den Vorwürfen und erst im Mai 2008 von dem Strafbefehl gegen Herrn Würth aus der Presse erfahren." Das Große Verdienstkreuz, das dem Firmenpatron 2005 überreicht worden war, hat das Präsidialamt bis heute nicht zurückgefordert, obwohl im einschlägigen Kommentar zum "Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen" massive Steuerhinterziehungen als möglicher Grund für die Ordensentziehung genannt werden.
Vorvergangene Woche hieß es aus dem Präsidialamt, die Staatsanwaltschaft habe die Gerichtsentscheidung nicht übersandt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte dazu, der Strafbefehl müsse vom Amt angefordert werden. Am vorigen Freitag teilte das Präsidialamt nun mit, der Strafbefehl sei vom Bundespräsidialamt bei dem für Ordensangelegenheiten zuständigen Staatsministerium Baden-Württemberg angefordert worden, "sobald dieser Umstand hier bekannt war". Eine Übersendung sei bislang nicht erfolgt. Der im Präsidialamt vieldiskutierte Vorgang erklärt womöglich Köhlers Schweigen zu den umstrittenen Sponsoring-Praktiken der CDU in Nordrhein-Westfalen und in Sachsen.
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