War das Abpumpen von Grundwasser an der Baustelle Waidmarkt von Anfang an illegal? Die Umweltbehörde scheint vom Verstoß der Bauunternehmen gewusst zu haben, sah jedoch keinen Anlass zu handeln.
Innenstadt - Die Rolle des städtischen Umweltamtes im Zusammenhang mit dem Bau der Nord-Süd-Stadtbahn wirft immer mehr Fragen auf. Womöglich war das Abpumpen von Grundwasser an der Baustelle Waidmarkt von Anfang an illegal, da die wasserrechtliche Erlaubnis durch einen Verstoß der Bauunternehmen gleich am ersten Tag erloschen ist. Und obwohl die Umweltbehörde davon wusste, sah sie keinen Anlass zu handeln. Dieser merkwürdig anmutende Vorgang geht aus einer von der CDU geforderten Mitteilung der Umweltdezernentin Marlis Bredehorst an den Hauptausschuss des Rates hervor, der sich am gestrigen Donnerstag mit den Grundwasserfragen befasste.
Das Umweltamt hatte seine Erlaubnis für das Abpumpen des Grundwassers aus der Baugrube mit einer ganzen Reihe von Auflagen verbunden. Jeder Verstoß gegen eine dieser Auflagen sollte dazu führen, dass die gesamte Genehmigung außer Kraft gesetzt wurde. Diese strenge Regelung bezeichnete Bredehorst in einer Diskussion über die Aufsichtspflicht des Umweltamtes als „das schärfste Instrument“. Was sie allerdings nicht sagte: Ihre Mitarbeiter machten von diesem Instrument offenbar so gut wie keinen Gebrauch.
Ein Vorfall vom Januar 2007 zeigt, wie wenig konsequent die Umweltbehörde ihre Aufsichtsfunktion ausübte. Laut wasserrechtlicher Erlaubnis, erteilt am 5. Januar 2007, hätten die Baufirmen die für den Bau der Brunnen erforderlichen Bohrarbeiten 14 Tage vor Beginn anzeigen müssen. Das ist jedoch nicht geschehen - ein eindeutiger Verstoß gegen die Auflagen.
Kein Bußgeldverfahren
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sollen die Brunnen bereits zwei Jahre zuvor angelegt worden sein. Das Missachten der Bestimmungen blieb jedoch ohne Folgen. „Da mit den Pumparbeiten vor Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen worden war, konnten Maßnahmen nicht veranlasst werden“, so Bredehorst. Nicht einmal ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Hätte dieser frühe Verstoß nicht Anlass geben müssen, die Baufirmen am Waidmarkt stärker zu kontrollieren? Bis zum Einsturz des Stadtarchivs am 3. März 2009 hat nicht ein einziger Vertreter des Umweltamts die Baustelle betreten. Man habe den im U-Bahn-Bau erfahrenen Unternehmen und der KVB vertrauen dürfen, argumentiert Bredehorst. „Für einen Missbrauch seitens der beteiligten Firmen gab es keinen Hinweis“, teilte sie in einem Verwaltungspapier mit.
Hätte das Umweltamt das Brunnenbuch überprüft, so hätte es in den drei Monaten vor dem Einsturz eine auffällige Entwicklung entdecken können. Nahezu täglich wurde mehr Wasser gefördert als zugelassen. Nicht selten überstieg die Menge den genehmigten Wert um weit mehr als 50 Prozent. Nach Auffassung von Gutachtern könnte das illegale Abpumpen zu großer Grundwassermengen in Zusammenhang mit einem Loch in der Baustellenwand das Unglück verursacht haben.
Mittlerweile hat die Verwaltung wegen der illegalen Brunnen am Waidmarkt und am Heumarkt Bußgeldverfahren gegen die Baufirmen eingeleitet. Möglich ist eine Strafe von jeweils 50.000 Euro.
Das Umweltamt hatte seine Erlaubnis für das Abpumpen des Grundwassers aus der Baugrube mit einer ganzen Reihe von Auflagen verbunden. Jeder Verstoß gegen eine dieser Auflagen sollte dazu führen, dass die gesamte Genehmigung außer Kraft gesetzt wurde. Diese strenge Regelung bezeichnete Bredehorst in einer Diskussion über die Aufsichtspflicht des Umweltamtes als „das schärfste Instrument“. Was sie allerdings nicht sagte: Ihre Mitarbeiter machten von diesem Instrument offenbar so gut wie keinen Gebrauch.
Ein Vorfall vom Januar 2007 zeigt, wie wenig konsequent die Umweltbehörde ihre Aufsichtsfunktion ausübte. Laut wasserrechtlicher Erlaubnis, erteilt am 5. Januar 2007, hätten die Baufirmen die für den Bau der Brunnen erforderlichen Bohrarbeiten 14 Tage vor Beginn anzeigen müssen. Das ist jedoch nicht geschehen - ein eindeutiger Verstoß gegen die Auflagen.
Kein Bußgeldverfahren
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sollen die Brunnen bereits zwei Jahre zuvor angelegt worden sein. Das Missachten der Bestimmungen blieb jedoch ohne Folgen. „Da mit den Pumparbeiten vor Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen worden war, konnten Maßnahmen nicht veranlasst werden“, so Bredehorst. Nicht einmal ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Hätte dieser frühe Verstoß nicht Anlass geben müssen, die Baufirmen am Waidmarkt stärker zu kontrollieren? Bis zum Einsturz des Stadtarchivs am 3. März 2009 hat nicht ein einziger Vertreter des Umweltamts die Baustelle betreten. Man habe den im U-Bahn-Bau erfahrenen Unternehmen und der KVB vertrauen dürfen, argumentiert Bredehorst. „Für einen Missbrauch seitens der beteiligten Firmen gab es keinen Hinweis“, teilte sie in einem Verwaltungspapier mit.
Hätte das Umweltamt das Brunnenbuch überprüft, so hätte es in den drei Monaten vor dem Einsturz eine auffällige Entwicklung entdecken können. Nahezu täglich wurde mehr Wasser gefördert als zugelassen. Nicht selten überstieg die Menge den genehmigten Wert um weit mehr als 50 Prozent. Nach Auffassung von Gutachtern könnte das illegale Abpumpen zu großer Grundwassermengen in Zusammenhang mit einem Loch in der Baustellenwand das Unglück verursacht haben.
Mittlerweile hat die Verwaltung wegen der illegalen Brunnen am Waidmarkt und am Heumarkt Bußgeldverfahren gegen die Baufirmen eingeleitet. Möglich ist eine Strafe von jeweils 50.000 Euro.
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