Posts mit dem Label Todesstrafe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Todesstrafe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 11. Juni 2010

Vier zum Tode Verurteilte aus Gefängnis geflohen

KHARTUM - Im Sudan sind vier wegen der Ermordung eines US-Diplomaten zum Tode verurteilte Häftlinge aus dem Gefängnis geflohen.


Der 33-jährige John Granville und sein Fahrer waren im Januar 2008 in ihrem Auto erschossen worden.

Ein Gericht verurteilte im Juni 2009 vier junge sudanesische Islamisten wegen der Mordtat zum Tod durch den Strang. Gemäß sudanesischem Recht hatte die Familie des Opfers eine Eingabe zum Strafmaß machen können. Granvilles Mutter hatte daraufhin die Vollstreckung der Todesstrafe gegen alle vier Verurteilten gefordert. Ein Sprecher der US-Botschaft in Khartum sagte, die Informationen würden geprüft.

Mittwoch, 7. April 2010

Obama gibt US-Bürger Anwar al-Awlaki zur Tötung frei

Anwar al-Awlaki: Der CIA jagt den radikalen Muslim
Er hatte Verbindungen zu den 9/11-Attentätern und Kontakt zu einem gescheiterten Anschlag. Die USA haben die gezielte Tötung von Anwar al-Awlaki, US-Bürger jemenitischer Herkunft, autorisiert - ein beispielloser Vorgang.

Es ist eine außergewöhnliche Entscheidung einer US-Regierung: Präsident Barack Obama will einen US-Bürger gefangennehmen oder auch gezielt töten lassen. Laut Berichten der Nachrichtenagentur Reuters und der "Los Angeles Times" wurde der radikale muslimische Prediger Anwar al-Awlaki auf eine CIA-Liste der meistgesuchten Extremisten gesetzt, die zur Festnahme oder Tötung ausgeschrieben sind. Der Zeitung zufolge ist es offenbar das erste Mal seit 2001, dass Washington dem Geheimdienst die gezielte Tötung eines US-Bürgers genehmigt hat. Das US-Militär führe allerdings eine eigene Liste von Gesuchten, die ebenfalls zur Festnahme oder Tötung ausgeschrieben sind.


Ein früherer Regierungsvertreter erklärte der "New York Times", er wisse von keinem US-Bürger, dessen gezielte Tötung unter Obamas Vorgänger George W. Bush genehmigt worden sei.

Die US-Bürgerschaft Awlakis mache es "allerdings schwierig", gegen den radikalen Muslim vorzugehen, sagte Jane Harman, Vorsitzende des Unterausschusses für Geheimdienste im Kongress, der Nachrichtenagentur Reuters. Aber Obama habe deutlich gemacht, dass "Personen - auch Amerikaner -, die versuchen, unser Land anzugreifen, von uns verfolgt werden und Angriffsziele der Vereinigten Staaten sind".

Der 38-jährige Awlaki gilt als direkte Bedrohung für die USA. Er hatte Geheimdienstangaben zufolge Verbindungen zu den Attentätern vom 11. September 2001 und zudem Kontakt zum gescheiterten Detroit-Terrorbomber Umar Farouk Abdulmutallab. Auch mit dem US-Militärpsychiater Nidal Hasan, der im November 2009 auf der Militärbasis Fort Hood in Texas 13 Menschen erschoss, tauschte Awlaki E-Mails aus.

Anti-Terror-Experten zufolge wirbt Awlaki Kämpfer für das Terrornetzwerk al-Qaida auf der arabischen Halbinsel an und soll Pläne für Anschläge gegen Ziele in den USA und gegen US-Bürger im Ausland unterstützt haben. "Er ist in Terrorplots verwickelt", sagte ein Regierungsvertreter der "New York Times" und fügte hinzu: "Awlaki weiß, was er getan hat, und er würde nicht mit Handschlag und Blumen begrüßt."


Man würde direkte Maßnahmen gegen Terroristen ergreifen, hatte Geheimdienst-Koordinator Dennis C. Blair schon im Februar in einer Parlamentsanhörung gesagt - und wenn dies notwendigerweise die Tötung eines Amerikaners beinhalte, würde der Geheimdienst dazu autorisiert. Blair sprach in diesem Zusammenhang aber nicht von Awlaki.

Anti-Terror-Experten vermuten, dass Awlaki sich im Jemen versteckt hält. Der Jemen steht seit dem nur knapp vereitelten Anschlag auf ein US-Passagierflugzeug in Detroit an Weihnachten verstärkt im Fokus der Terrorfahnder. Der regionale Qaida-Ableger hatte sich zu dem Attentatsversuch bekannt.

Awlaki wurde am 21. April 1971 im US-Bundesstaat New Mexico geboren. Der Sohn jemenitischer Eltern verbrachte die ersten sechs Jahre seiner Kindheit in den USA. Später ging er mit seinen Eltern in den Jemen zurück, zog dann aber wieder in die USA und studierte unter anderem an einer Universität in Washington. Er wurde Imam an Moscheen in Denver, San Diego und Falls Church in Virginia. 2004 kehrte er in den Jemen zurück, wo er an einer Universität unterrichtete. 2006 wurde er inhaftiert, weil er im Verdacht stand, Verbindungen zum Terrornetzwerk al-Qaida zu haben und in Anschläge verwickelt zu sein. Im Dezember 2007 kam Awlaki frei, er hatte sich zuvor reuig gezeigt. Als es neue Vorwürfe gegen Awlaki gab, war dieser bereits untergetaucht.

Dienstag, 23. März 2010

Iran: Kurdin und ihre zwei Kinder zum Tod verurteilt

Wie die iranische Webseite www.peykeiran.com unter Berufung auf die „Organisation für die Menschenrechte Kurdistan in Europa“ (Sazeman-e hoquq-e bashar-e kordestan dar urupa) berichtet, wurden am 22. März 2010 Jaziye Darwishzade (die Mutter) sowie ihre Tochter Afsane Darwishzade (19 Jahre) und ihr Sohn Fathollah Darwishzade (21 Jahre) vom Revolutionsgericht in Mahabad wegen „sozialer Delikte“ zum Tode verurteilt. Die Familie stammt aus Urumiye. Die drei Verurteilten sind im Gefängnis von Mahabad in Haft.

Weitere Einzelheiten liegen nicht vor.

Mittwoch, 17. März 2010

US-Justizminister: Bin Laden wird in "keinem Fall lebendig gefasst"

US-Justizminister Holder hat mit einer Einschätzung zur Zukunft Osama Bin Ladens für Aufsehen gesorgt. Er glaubt, dass die USA niemals einen Prozess gegen den Qaida-Chef führen werden - weil sie ihn nicht lebend in die Hände bekommen werden.

Washington - "Betrachten wir die Realität", sagte Eric Holder in einer hitzigen Diskussion vor einem Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses in Washington: Bin Laden werde "niemals in einem US-Gerichtssaal erscheinen". Es werde so kommen, dass "wir der Leiche von Osama Bin Laden die Rechte verlesen". Die USA, so ist sich der Justizminister sicher, würden des Islamistenführers nicht lebendig habhaft werden. Bin Laden werde entweder "von unseren Leuten getötet oder von seinen eigenen, damit er nicht von uns gefangen genommen wird. Wir wissen das".

In der Anhörung ging es um den derzeit auf Eis gelegten Plan der US-Regierung, den mutmaßlichen Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed, und seine Komplizen nicht vor ein Sondergericht, sondern vor ein normales Gericht in New York zu stellen. Holder verteidigte den Plan, Terrorverdächtige vor Zivilgerichte zu stellen. "Sie haben die gleichen Rechte, die ein Charles Manson hatte oder jeder andere Massenmörder", sagte der Minister mit Blick auf den Sektenführer Manson, der seine Anhänger zu grausamen Morden angestiftet hatte.
 
Der republikanische Abgeordnete John Culberson kritisierte den Vergleich zwischen Kriminellen und Terroristen scharf. Dies zeige, dass die Regierung von US-Präsident Barack Obama eine grundsätzlich andere Auffassung als die Bevölkerung vertrete. "Meine Wähler und ich haben eine tiefverwurzelte und tiefgreifende Meinungsverschiedenheit mit der Obama-Regierung, dem Justizministerium und der Führung dieses Kongresses", sagte der Texaner. Die USA befänden sich im Krieg gegen den Terrorismus, "und in Zeiten des Krieges haben wir als Nation Ausländern, feindlichen Kämpfern, nie Verfassungsrechte gegeben".

An einem Zivilprozess gegen Scheich Mohammed und seine Komplizen in New York hatte es viel Kritik gegeben. Der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg hatte Sicherheitsbedenken geltend gemacht für den Fall, dass der Prozess in Manhattan ganz in der Nähe des Anschlagsortes stattfinde. Die US-Regierung zog daraufhin ein Verfahren vor einem Militärgericht in Betracht. Holder erklärte nun im Kongress, die Entscheidung werde "in einigen Wochen, nicht in einigen Monaten" fallen. Die Männer werden bisher im Lager Guantanamo Bay gefangen gehalten.

ler/AFP/dpa

Mittwoch, 24. Februar 2010

Hinrichtungen in Saudi-Arabien

Guillotine  (Foto:dpa/maxxpap)

Saudi-Arabien ist eines der Länder, das für Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Ehebruch, oder Hexerei immer noch die Todesstrafe vorsieht. Wer eines dieser Verbrechen begeht, wird öffentlich geköpft.

Aus einem Lautsprecher kommt eine verzerrte Stimme, die die Verbrechen des Enthaupteten schildert: Vergewaltigung, Drogenhandel und Drogenbesitz. Scharfrichter Abdallah Al-Bishi wischt das Blut von seinem Schwert mit einem Tuch ab und steckt es wieder in die Scheide: "Wenn ich Mitleid für die Person empfinden würde, die ich hinrichte, würde sie leiden. Wenn das Herz mitleidig ist, dann versagt einem die Hand", hat er dem Fernsehsender Lebanese Broadcasting Corporation erzählt.

Abdallah Al-Bishi ist einer von insgesamt sechs Scharfrichtern in Saudi-Arabien. 102 Menschen haben er und seine Kollegen im Jahr 2008 hingerichtet, enthauptet. Die Todesstrafe stellt zwar nicht direkt einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, allerdings fordern die Vereinten Nationen ihre Mitgliedsstaaten mit Konventionen und Zusatzprotokollen zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Ende 2007 hat die UNO-Generalversammlung eine Resolution für den weltweiten Stopp von Hinrichtungen angenommen.

In Saudi-Arabien ist die islamische Rechtsordnung Scharia das Gesetz. Danach kann ein Mensch für viele verschiedenen Verbrechen zum Tode verurteilt werden. So wie vor wenigen Monaten, als der libanesischer Schiit Ali Hussain Sibat bei der Pilgerfahrt nach Medina von der Religionspolizei überrascht und in seinem Hotel festgenommen wurde, erzählt Christoph Wilcke von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Man warf ihm vor in einer libanesischen TV-Sendung Leuten das Schicksal vorausgesagt zu haben und diese würde Hexerei bedeuten. "Wenig später wurde ihm der Prozess gemacht und er wurde als Hexer zum Tode verurteilt", sagt Wilcke.

Viele kommen aus dem Ausland

König  Abdallah von Saudi-Arabien (Foto: dpa)
Ein Großteil der zum Tode Verurteilen kommt wie Sibat aus dem Ausland. Nach Angaben von Amnesty International sind 104 der insgesamt 140 Angeklagten im Todestrakt ausländischer Herkunft. Zum Glück kann Ali Hussain Sibat arabisch. Den Menschen aus weiter entfernten Ländern, die oft kein arabisch sprechen, stehen oft weder Dolmetscher noch Rechtsbeistand zur Verfügung. Vor Gericht können sie sich deswegen kaum verteidigen. Entsprechend schnell werden sie zum Tode verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International setzen sich für diese Menschen ein. Theoretisch könnte der saudi-arabische König die Verurteilten begnadigen, aber auch ihm sind die Hände gebunden, erklärt Christoph Wilcke von Human Rights Watch: "Saudi-Arabiens König ist natürlich durch die gängige Interpretation des islamischen Rechts, der Scharia, gebunden", sagt er, "und kann an diesem Recht nichts Grundsätzliches rücken oder verändern." Allerdings könne er, was die Todesstrafe für Drogenmissbrauch angeht, durchaus Zeichen setzten und für Reformen sorgen.

Teil der Tradition

Die Todesstrafe ist tief in der Tradition des Landes verankert. Zweifel, ob sie falsch sein könnte, gibt es in der Bevölkerung kaum. Für die westliche Welt ist sie aber eine veraltete und grausame Tradition. Regina Spöttl, von Amnesty International beklagt die die Zunahme an Hinrichtungen im vergangenen Jahr. Oft wurden sie zusätzlich auch noch gekreuzigt, sagt sie: " Also die toten Körper sind sozusagen zur Schau gestellt worden und werden noch eine Stunden liegenlassen, damit alle Leute vorbeilaufen konnten und sich das ansehen. Das ist eine unglaubliche Barbarei, die eigentlich im 21. Jahrhundert wirklich nichts mehr zu suchen hat.“

Das ist Scharfrichter Abdallah Al-Bishi egal. Für ihn ist sein Job wie jeder andere. Er findet die Todesstrafe berechtigt und selbst seinen Freunden bleibt der Tod nicht erspart: "Ich habe viele Leute enthauptet, die auch meine Freunde waren, aber wer ein Verbrechen begeht, hat es verdient."

Ein neuer Tag und ein neuer Auftrag für den Scharfrichter. Am Freitag nach dem Gebet bringt er sein nächstes Opfer an einen öffentlichen "Chop Chop Square“ in der Hauptstadt Riad. Dort muss der Verurteilte gefesselt niederknien, die Augen werden ihm verbunden. Ruhig wartet er auf den Tod. Abdallah Al-Bishi zieht sein Schwert aus der Scheide, hebt die geschwungene Klinge über den Kopf, und schlägt ihn ab.

Mittwoch, 7. Oktober 2009

"Ich habe geschrien vor Schmerz"

Debatte um Hinrichtungen:Romell Broom kann von der eigenen Hinrichtung berichten. Nicht nur bei ihm kam es zu einer makabren Panne. Die Vollstreckung wird ausgesetzt. Vorerst.

Romell Broom, AP

Harrt seit 25 Jahren im Todestrakt eines US-Gefängnisses aus:
Häftling Romell Broom. Nun scheiterte seine Hinrichtung.

Zwei Stunden dauerte das Martyrium von Romell Broom, zwei Stunden versuchte ein Exekutivkommando ihn zu töten - dann wurde die Hinrichtung abgebrochen. Das Team fand keine Vene für die Todesspritze und der 53-Jährige verließ die Hinrichtungskammer im Gefängnis von Lucasville im US-Bundesstaat Ohio mit zerstochenen Venen und geschwollenen Gliedern, aber als lebendiger Mann.

"Ich habe geschrien vor Schmerz", sagte Broom hinterher. 18 Stiche zählte er nach dieser Tortur. "Ich habe geweint, mir ging es schlecht, meine Arme waren geschwollen", gab er zu Protokoll. "Mir ging es elend. Durch die Verletzungen der vielen Stiche konnte ich meine Arme nicht bewegen." Der Häftling soll 1984 ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt und umgebracht haben.

"Es funktioniert nicht!"

Nach der gescheiterten Hinrichtung von Romell Broom setzte ein US-Bundesgericht in Ohio die Vollstreckung der Todesstrafe vorerst aus. Die Richter gaben damit einer Klage des 43-jährigen verurteilten Mörders Lawrence Reynolds statt. Sie machten zwei grundsätzliche Bedenken geltend: Zum einen gäben Ohios Richtlinien für Hinrichtungen keinen Hinweis darauf, wie zu verfahren sei, wenn die Venen des Todeskandidaten nicht für die Giftspritze geeignet seien.

Zum anderen hätten der Fall Broom und zwei vorangegangene Fälle grundsätzliche Zweifel an der Kompetenz des Hinrichtungsteams geweckt. Denn Brooms Fall ist nicht der erste dieser Art. Bereits 2007 durchlitt in Ohio, wo seit 1999 der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge 32 Menschen hingerichtet wurden, ein Todeskandidat ein mehr als einstündiges Martyrium.

Während der Exekution hatte er wiederholt den Kopf geschüttelt und gesagt: "Es funktioniert nicht!" Mindestens zehn Mal musste die Nadel mit dem tödlichen Gift bei dem übergewichtigen Häftling neu angesetzt werden. Nach 90 Minuten wurde Christopher Newton, der einen Schachpartner im Streit erschlagen hatte, schließlich für tot erklärt.

Das Gift wirkte nicht

In einem anderen Fall wachte 2006 ein Gefangener wieder auf und erklärte den Wärtern, das Gift wirke nicht. Darum gelten nun neue Richtlinien. In Ohio wurde im Juni 2009 der verurteilte Mörder Daniel Wilson unter Anwendung der neuen Regeln mit der tödlichen Injektion hingerichtet. Diese sehen vor, dass der Wärter nach der Verabreichung einer ersten Spritze den Namen des Verurteilten rufen und ihn an der Schulter schütteln muss. Falls der Verurteilte darauf reagiert, soll eine zweite Dosis gespritzt werden.

Amnesty International zählte am 1. Januar 2009 in den USA 3297 zum Tode Verurteilte. Im Durchschnitt vergehen etwa zwölf Jahre von der Verhängung bis zur Vollstreckung der Strafe. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1977 seien bis zum 31. Dezember 2008 insgesamt 1136 Todesurteile vollstreckt worden. Seit dem Jahr 1990 sei bei 23 Verurteilten posthum die Unschuld festgestellt worden, berichtet die Menschenrechtsorganisation.

Zum Tode Verurteilte können in den USA je nach Bundesstaat durch die Giftspritze, den elektrischen Stuhl, die Gaskammer oder den Strang hingerichtet werden. In der Praxis hat sich aber die Giftspritze nahezu als alleinige Hinrichtungsmethode durchgesetzt - und das obwohl seit Jahren in Amerika über die Prozedur gestritten wird.

Schon 2005 warnten Ärzte, dass diese Art von Hinrichtung häufig mit Schmerzen verbunden sei. In vielen Fällen sei die verabreichte Dosis des Betäubungsmittels zu gering, um den Verlust des Bewusstseins zu erreichen, hieß es in einer im medizinischen Fachmagazin Lancet veröffentlichten Studie. Dieser Befund könne insofern nicht verwundern, als die Methode der Injektion auf einem Protokoll basiert, das vor drei Jahrzehnten ohne wissenschaftlichen Hintergrund erstellt worden sei, kritisiert Amnesty International.

In der Praxis führten ferner Inkompetenz, Nachlässigkeit und technische wie medizinische Komplikationen immer wieder zum Versagen dieser Methode. Auch im Fall von Broom warf das Gericht dem Exekutivteam "Inkompetenz" vor. In Ohio seien "ernsthafte und bedenkliche Schwierigkeiten bei der Exekution" von Häftlingen zutage getreten, heißt es in dem Urteil. "Angesichts der verfassungsrechtlichen und humanitären Bedeutung in allen Hinrichtungsfällen sind es diese Probleme auf jeden Fall wert, genauer betrachtet zu werden."

Auch der Oberste Gerichtshof in Washington hatte im September 2007 eine Klage von zwei zum Tode Verurteilten aus dem Bundesstaat Kentucky zugelassen. Die Obersten Richter befanden jedoch im April 2008 in einer Sieben-zu-zwei-Entscheidung die Anwendung der Giftspritze sei bei Hinrichtungen zulässig. Die Kläger hätten nicht ausreichend nachgewiesen, dass das Risiko von Schmerzen im Fall von Fehlern bei der Verwendung einer Spritze eine grausame Bestrafung darstelle.

In Ohio sollen nun bis November vorerst keine Hinrichtungen mehr durchgeführt werden. Auch Romell Brooms Hinrichtung ist seitdem aufgeschoben, seine Anwälte wollen die vollständige Aussetzung erreichen. Broom harrt bereits seit 25 Jahren im Todestrakt aus. Während der ganzen Zeit beteuerte er seine Unschuld.

Sonntag, 28. Juni 2009

"Es gibt keine Alternative zur Annullierung der Wahl"

Mussawi lehnt Angebot des Wächterrats ab

Der unterlegene iranische Präsidentschaftskandidat Mir Hussein Mussawi besteht auf einer Annullierung der von massiven Fälschungsvorwürfen begleiteten Präsidentschaftswahl vom 12. Juni.

Einem Kompromissvorschlag des Ajatollah Ali Chamenei, kontrollierten Wächterrats erteilte er laut einer Veröffentlichung auf seiner Internetseite eine klare Absage. Das Gremium hatte sich bereiterklärt, zehn Prozent der Ergebnisse der Präsidentschaftswahl von einem Sonderkomitee überprüfen zu lassen. Mussawi und der zweite unterlegene Kandidat, Mehdi Karubi, waren aufgerufen worden, ihre Vertreter für das Komitee binnen 24 Stunden zu benennen.

Nach Einschätzung Mussawis übersteigen die Unregelmäßigkeiten jedoch bei weitem zehn Prozent der abgegebenen Stimmen. Eine Überprüfung nur dieser Stimmen, würden nicht dazu beitragen, das Vertrauen des Volkes wiederherzustellen. "Es gibt keine Alternative zu einer Annullierung", schreibt Mussawi auf seiner Webseite.

Führung attackiert erneut Westen
Nach internationalen Appellen zur Achtung der fundamentalen Menschenrechte im Iran gab es von der Führung in Teheran eine erneute scharfe Attacke in Richtung Westen. Die iranische Nation werde "entschieden antworten", so dass der Westen "beschämt sei und bereue", drohte der umstrittene Mahmud Ahmadinedschad. "Ohne jeden Zweifel wird die neue iranische Regierung dem Westen entschiedener und machtvoller begegnen", fügte er laut staatlicher Nachrichtenagentur IRNA hinzu.

Wahl in "legaler und freier Atmosphäre"?
US-Präsident Barack Obama und Angela Merkel hatten zuvor nach einem Treffen in Washington die demokratischen Rechte der Iraner und die Notwendigkeit zur Beendigung der iranischen Nuklearpläne betont.

Auch eine Stellungnahme der führenden Industriestaaten und Russlands (G8) wies Teheran in scharfem Ton zurück. Sie stelle eine Einmischung in innere Angelegenheiten dar, zitierte die Nachrichtenagentur ISNA den Außenamtssprecher, Hassan Ghaschghawi. Die Präsidentschaftswahl am 12. Juni habe in einer "vollkommen legalen, freien und konkurrenzbetonten Atmosphäre" stattgefunden.

Beobachter in Teheran gehen davon aus, dass Ahmadinedschad mit seiner Warnung an den Westen deutlich machen wollte, dass die Kompromissbereitschaft Teherans bei Streitthemen wie dem iranischen Atomprogramm oder der Nahostpolitik geringer sein werde als je zuvor.

Offenbar nächtliche Razzien in Teheran
Nach Augenzeugenberichten terrorisieren Bassidsch-Milizen mit nächtlichen Razzien Einwohner von Teheran und anderen Städten. Ziel der Einsätze sei es, die Menschen an nächtlichen Protestrufen zu hindern. In den vergangenen Tagen erschallten von vielen Dächern immer wieder Slogans wie "Allahu Akbar - Gott ist groß".

Wie die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch auf ihrer Webseite berichtete, dringen die regimetreuen Paramilitärs willkürlich in die Häuser ein, schlagen die Bewohner zusammen und feuern Schüsse in die Luft ab. Satellitenschüsseln würden konfisziert, damit die Besitzer keine Auslandssender mehr empfangen können. Die Milizen sprühen demnach auch farbige Markierungen auf Häuserwände und kehren später zurück, um die Türen einzutreten und die Bewohner zusammenzuschlagen.

"Augenzeugen erzählen uns, dass sich die Bassidsch-Milizionäre teilweise ganze Straßen vornehmen oder sogar ganze Viertel", sagte Sarah Leah Whitson, Nahost-Chefin der Gruppe.

Demonstrationen in deutschen Städten
Mehr als 1000 Menschen demonstrierten in Frankfurt am Main gegen den "Staatsterror im Iran", in Hamburg protestierten rund 300 Menschen vor dem iranischen Generalkonsulat gegen das "barbarische Vorgehen" der iranischen Führung.

Samstag, 27. Juni 2009

Deutschland und USA erhöhen Druck auf iranische Führung

Deutschland und die USA haben einen schärferen Ton gegenüber dem Iran angeschlagen.

Die Gewalt gegen die massenhaften Demonstrationen iranischer Bürger bewege sich außerhalb jeglicher internationaler Normen, sagte US-Präsident Barack Obama am Freitag nach einem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel. Beide Politiker forderten zugleich ein Ende des iranischen Atomprogramms. Die nukleare Bewaffnung des Irans müsse verhindert werden. "Die Uhr tickt", sagte Obama. Auch bei den G8-Außenministern stieß das massive Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Demonstranten auf Kritik. Im Iran verlangte unterdessen der einflussreiche Geistliche Ahmed Chatami die Todesstrafe für die Anführer der Proteste.

"Wir sprechen mit einer Stimme gegen die Gewalt im Iran", sagte Obama. "Was im Iran geschieht, ist absolut inakzeptabel." Merkel betonte, das iranische Volk habe wie jedes andere auch ein Recht auf Demonstrationen und Meinungsfreiheit. Dem Iran müsse im 21. Jahrhundert klar sein, dass die Weltgemeinschaft genau hinschaue, wie mit Demonstranten umgegangen werde.

Beide Politiker wollen zudem den Duck in der Atompolitik hochhalten. Gemeinsames Ziel sei, dass der Iran sich nicht mit Atomwaffen ausrüsten dürfe, sagte Merkel. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier sagte nach dem G8-Minister-Treffen im norditalienischen Triest: "Es ist unerträglich, was wir im Iran gesehen haben." Das von der iranischen Führung vorgelegte Wahlergebnis sei höchst zweifelhaft.

GEISTLICHER - TODESSTRAFE FÜR AUFRÜHRER

"Ich will, dass die Justiz die Rädelsführer hart und ohne Gnade bestraft, um allen eine Lektion zu erteilen", sagte Chatami beim Freitagsgebet in Teheran. "Nach islamischen Recht muss derjenige, der gegen den islamischen Staat kämpft, als Mohareb bestraft werden." Einem solchen "Feind Gottes" droht die Todesstrafe. Anhänger des bei der Präsidentenwahl unterlegenen Reformers Mirhossein Mussawi wollten derweil am Freitag Tausende Luftballons aufsteigen lassen, um an eine bei einer Kundgebung getötete junge Frau namens Neda zu erinnern. Sie ist zu einer Symbolfigur der Proteste geworden.

Chatami sagte beim Freitagsgebet in der Universität Teheran, die Rädelsführer müssten "rücksichtslos und grausam" bestraft werden. Der erzkonservative Geistliche gehört der Expertenversammlung an, die theoretisch die Macht hätte, den Obersten Führer Ajatollah Ali Chamenei abzuwählen. Die Versammlung hat allerdings noch nie einen solchen Versuch unternommen. Dass ihr Vorsitzender, der Mussawi-Verbündete und Ahmadinedschad-Rivale Akbar Haschemi Rafsandschani, den radikalen Schritt wagen könnte, ist eher unwahrscheinlich.

Die Behörden werfen Mussawi vor, für die Toten und Verletzten bei den Demonstrationen verantwortlich zu sein. Nach einem Bericht des staatlichen Fernsehens wurden acht Angehörige der Bassidsch-Milizen getötet. Zuvor hatte es in iranischen Medien geheißen, 20 Menschen seien bei den Kundgebungen getötet worden. Die Bassidsch-Miliz ist wegen ihres harten Vorgehens gegen die Demonstranten berüchtigt.

WÄCHTERRAT: KEINE SCHWEREN UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI WAHL

Hunderttausende Iraner hatten dagegen protestiert, dass nach der Präsidentenwahl am 12. Juni Amtsinhaber Mahmud Ahmadinedschad zum Sieger erklärt worden war. Sie vermuten Unregelmäßigkeiten. Dagegen nannte der Wächterrat am Freitag die Wahl die sauberste seit der islamischen Revolution vor 30 Jahren. Die Prüfung der Beschwerden von Mussawi und anderer unterlegener Kandidaten sei so gut wie abgeschlossen, sagte der Sprecher des Wächterrates, Abbasali Kadchodai. "Es gab keine gravierenden Unregelmäßigkeiten." Der Rat hat bereits die Forderung Mussawis nach Annullierung der Wahl zurückgewiesen.

Die Erklärung des zwölfköpfigen Wächterrats, des höchsten Kontrollorgans für Rechtsfragen, lässt kaum noch Raum für weitere rechtliche Schritte. Mussawi hat seine Anhänger zu weiteren legalen Protesten aufgerufen. Auf seiner Internetseite hieß es, es habe Wahlmanipulationen gegeben. Er sei bereit zu beweisen, dass diejenigen, die hinter den Manipulationen steckten, für das Blutbad verantwortlich seien.

Donnerstag, 18. Juni 2009

Iran: Todesstrafe trifft besonders häufig Angehörige unterdrückter Volksgruppen und Religionsgemeinschaften

Die Zahl der Hinrichtungen im Iran ist vor den Präsidentschaftswahlen am 12. Juni nach Beobachtungen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eklatant gestiegen.

Die Menschenrechtsorganisation teilte am Dienstag mit, allein im Mai 2009 seien 52 Todesurteile vollstreckt worden. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der iranischen Opposition insgesamt 240 Menschen hingerichtet. "Opfer sind meist Angehörige nicht- persischer Volksgruppen oder nichtschiitischer Religionsgemeinschaften", sagte der GfbV-Nahostreferent Kamal Sido. Sehr häufig werde die Todesstrafe von Sondergerichten im Schnellverfahren verhängt, bei denen die Betroffenen kaum die Möglichkeit hätten, sich zu verteidigen. Rechtsanwälte würden nur sehr selten zugelassen. Die GfbV fordert die Abschaffung der Todesstrafe.

Als Beispiel für ein derartiges Schnellverfahren, bei denen das Urteil quasi schon von Anbeginn an feststeht, erinnerte Sido an die Hinrichtung von drei Belutschen am 30. Mai in Sahedan in der Provinz Sistan-Belutschistan im Südosten des Iran. Sie wurden beschuldigt, zwei Tage zuvor an einem Bombenanschlag auf eine schiitische Moschee beteiligt gewesen zu sein. Durch das Attentat wurden 20 Menschen getötet und mehr als 120 verletzt.

Die Willkürurteile gegen die drei Belutschen machten deutlich, dass sich die iranische Justiz dazu missbrauchen lasse, den absoluten Machtanspruch der schiitischen Geistlichkeit zu unterstreichen, kritisierte der Menschenrechtler. Die ca. 2,4 Mio. Belutschen leiden unter Diskriminierung. Sie bekennen sich mehrheitlich zum sunnitischen Islam. Ihre mit dem Persischen verwandte Sprache ist nicht anerkannt. Der Zugang zu Regierungsposten ist den Belutschen verwehrt, ihre Siedlungsgebiete werden von der Regierung systematisch vernachlässigt, so dass dort hohe Arbeitslosigkeit herrscht.

Im Vielvölkerstaat Iran leben neben den zum größten Teil schiitischen Persern auch Aseri, Kurden, Araber, Belutschen, Turkmenen und andere kleinere ethnische Minderheiten sowie auch nicht-islamische Religionsgemeinschaften wie die christlichen Assyrer und Armenier, aber auch Baha´i, Zoroastrier und Juden. Die nichtpersischen Nationalitäten stellen weit mehr als die Hälfte der rund 75 Millionen Staatsbürger des Iran. Als eigenständige Völker mit eigener Sprache, Kultur und Geschichte werden sie nicht anerkannt. Sie alle leiden unter Unterdrückung und Diskriminierung. Am 20. Juni veranstalten die GfbV und die Friedrich-Naumann-Stiftung FÜR DIE FREIHEIT eine Konferenz in Frankfurt/Main zur Lage der diskriminierten ethnischen und religiösen Gemeinschaften im Iran mit zahlreichen Vertretern dieser Volksgruppen und Religionsgemeinschaften.

Mittwoch, 17. Juni 2009

Zwölf Pistolenkugeln und keine Antwort

Ein Student wird von der Polizei mit zwölf Kugeln erschossen - angeblich aus Notwehr. Jetzt will der bayrische Landtag Aufklärung über diesen katastrophal fehlgeschlagenen Polizeieinsatz.

VON BERNHARD HÜBNER

Zwei Magazine verschoss die Polizei.

Der Innenminister nennt die Ereignisse "unbegreifbar". Die Opposition spricht von "Hinrichtung". Der Landespolizeichef schweigt. Eigentlich soll der Innenausschuss des bayerischen Landtags an diesem Mittwoch einen katastrophal fehlgeschlagenen Polizeieinsatz beleuchten. Doch es gibt auch nach wochenlangen Ermittlungen keine Antworten. Niemand kann erklären, warum der 24-jährige Regensburger Musikstudent Tennessee Eisenberg sterben musste, erschossen von der Polizei, getroffen von zwölf Kugeln.

So berichtet Innenminister Joachim Herrmann (CSU), was sich nach den Aussagen der beteiligten Polizisten abgespielt haben soll: Am 30. April geht kurz vor 11 Uhr bei der Regensburger Polizei ein Notruf ein. Es ist Eisenbergs Mitbewohner. Eisenberg habe ihn mit einem Messer bedroht, berichtet er. Er habe aus der Wohnung fliehen müssen. Wenig später fahren Polizisten dorthin. Sie klingeln, doch niemand öffnet. Die Beamten drücken die Tür zur Wohnung im ersten Stock auf. Dann hätten sie gesehen, wie sich Eisenberg ihnen mit dem Messer nähere, sagten die Polizisten aus. Sie hätten versucht, ihn mit Pfefferspray und Schlagstock außer Gefecht zu setzen, doch Eisenberg sei weiter auf sie zugegangen. Die Beamten weichen zurück ins Treppenhaus. Dann fällt der erste Schuss.

Der habe nichts bewirkt, berichten die Polizisten, deshalb hätten sie weiter gefeuert. Aus zwei Pistolen werden 16 Schuss abgegeben. Anscheinend schossen zwei Polizisten ihre Magazine leer. Mindestens 12 Kugeln treffen Eisenberg. Er stirbt. Es sei wahrscheinlich Notwehr gewesen, sagt der zuständige Staatsanwalt nach wenigen Tagen.

"Die Aussagen sind widersprüchlich, das lässt an Notwehr zweifeln", sagt der Anwalt Helmut von Kietzell, der Eisenbergs Vater vertritt. "Und nach den Obduktionsbefunden gibt es auch Schüsse, die Eisenberg vom Rücken her getroffen haben." Peter Paul Gantzer von der SPD sagt im Landtag, er habe Informationen, dass am Körper von Eisenberg keine Spuren von Pfefferspray oder einem Schlagstockhieb gefunden worden seien. Warum insgesamt acht Polizisten, die am Tatort waren, den schmächtigen Musikstudenten nicht einfach überwältigen konnten, ist ebenfalls nicht geklärt. Offenbar verlief der Polizeieinsatz völlig chaotisch. Die Beamten trafen erst nach und nach an Eisenbergs Wohnung ein, es gab keine klare Koordination. Susanna Tausendfreund von den Grünen sagt: "Der Tod des jungen Mannes wäre durchaus vermeidbar gewesen." Innenminister Herrmann verteidigt sich und sagt nur: "Ich will bis zum Abschluss der Ermittlungen keine Spekulationen verbreiten."

Doch die Ermittlungen stocken. Die Staatsanwaltschaft wartet schon seit Wochen auf ein ballistisches Gutachten des Landeskriminalamts. "Für die Familie ist das eine Quälerei", sagt der Anwalt von Kietzell. Denn bis die Untersuchungen abgeschlossen seien, könne Eisenberg nicht beerdigt werden. Seine Bitten, das Verfahren zu beschleunigen, habe der Staatsanwalt abgelehnt, so von Kietzell. Dieser versicherte in der Süddeutschen Zeitung, die Ermittlungen würden nicht verzögert. Von einer Vertuschungstaktik der Justiz will auch der Innenminister nichts wissen. "Es ist für jeden Betrachter offenkundig: Da wird nichts vertuscht", sagt Joachim Herrmann.

In ähnlichen Situationen wie dem Einsatz in Regensburg fielen häufig Schüsse, sagt Norbert Pütter, Experte beim Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit in Berlin. "Ein randalierender Mann in der Wohnung ist der klassische Fall", erklärt Pütter. Nur die wenigsten Schüsse aus Polizeiwaffen würden als sogenannte finale Rettungsschüsse abgefeuert. Gezielt zu schießen, um zu töten, dürfen deutsche Polizisten laut Polizeirecht eigentlich nur, wenn dies das einzige Mittel zur Abwehr einer Lebensgefahr oder der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung für Dritte ist - zum Beispiel bei Geiselnahmen.

Meist schossen die Beamten jedoch in Routinesituationen, die eskalierten. "Dass dabei das ganze Magazin leer geschossen wird, ist jedoch selten", sagt Pütter. "Verglichen mit anderen Ländern schießt die deutsche Polizei sehr wenig auf Menschen."

Warum das in Regensburg anders war, soll das ballistische Gutachten des LKA ermitteln. Einen Termin, an dem es fertig ist, gibt es bislang noch nicht. Doch schon jetzt ist wahrscheinlich, dass die Konsequenzen für die zwei Todesschützen wohl eher gering ausfallen werden. Polizeiexperte Pütter meint: "Fatal ist, dass so etwas strafrechtlich und disziplinarisch meist ohne Folgen bleibt."

Donnerstag, 21. Mai 2009

Ägyptischer Milliardär zum Tode verurteilt

Einer der einflussreichsten Industriellen Ägyptens ist des Mordes an der Popsängerin Suzanne Tamim schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden. Die Verurteilung erschüttert Kairos Machtelite.

Ein Schock sein für Kairos Machtelite
Wegen des Auftragsmordes an der Sängerin Suzanne Tamim wurden einer der einflussreichsten Industriellen Ägyptens, Hischam Talaat Mustafa, und ein ehemaliger Polizeioffizier in Kairo zum Tode verurteilt.

Als der Richter am Donnerstag in der Hauptstadt Kairo das Urteil gegen Hischam Talaat Mustafa und Muhsin al-Sukkari verhängte, brach im Gerichtssaal Chaos aus. Die Ehefrau des 49-jährigen Talaat Mustafa wurde ohnmächtig. Als die beiden Verurteilten abgeführt wurden, entstand ein Handgemenge. Einer der Anwälte Talaat Mustafas kündigte Berufung an.

Der Unternehmer ist einer der reichsten Männer Ägyptens, einer der Paten der Regierungspartei von Präsident Husni Mubarak, Mitglied im ägyptischen Oberhaus. Sein Geld machte Talaat Mustafa, indem er Bauland billig kaufte und teuer weiterverkaufte. Zu seiner Firmengruppe gehören drei Hotels der Four-Seasons-Kette.

Der Richter befand den Geschäftsmann für schuldig, dem pensionierten Polizisten Sukkari zwei Millionen Dollar (knapp 1,5 Millionen Euro) für den Mord an seiner früheren Geliebten gezahlt zu haben. Ägyptischen Medienberichten zufolge hatte der milliardenschwere Baulöwe mit der Libanesin eine dreijährige Beziehung, die kurz vor der Ermordung Tamims im Juli 2008 in Dubai endete.

Ein Putzmann fand die Leiche
Ein Putzmann hatte Tamims Leiche am 28. Juli in ihrem Apartment in Dubai entdeckt. Die Sängerin hatte ihrem Mörder selbst die Tür geöffnet - wenige Minuten später war sie tot. Laut einem Bericht der Dubaier Polizei schnitt der Täter ihr die Kehle durch und verstümmelte ihre Leiche mit Dutzenden Messerstichen, bevor er ihr beinahe den Kopf abtrennte.

Überwachungskameras hatten Bilder von Sukkari festgehalten, wie er am Tattag das Luxusapartment der Sängerin betrat und wieder verließ. In der Wohnung des Opfers hinterließ er einen Schuhabdruck. Über die Kreditkartenzahlung der Schuhe, die er in Dubai gekauft hatte, konnte Sukkaris Identität ermittelt werden.

Talaat Mustafa wurde nach der Aufhebung seiner Immunität im September verhaftet. Dem Gericht lagen aufgezeichnete Telefonate mit Sukkari vor, die dieser mitgeschnitten hatte. Nach einem Bericht der staatlichen Zeitung "El Ahram" schlägt Talaat Mustafa Sukkari darin vor, seine Ex-Geliebte vom Balkon zu werfen oder mit dem Auto zu überfahren. Medienberichten zufolge hatte Talaat Mustafa der Sängerin 50 Millionen Dollar geboten, damit sie ihn heirate. Die Sängerin habe sich aber stattdessen dem irakischen Kickboxer Rijad al-Assawi zugewandt.

Montag, 15. Dezember 2008

Sierra Leone: Todesurteil aufgehoben

Verfahrensfehler bestätigt

Von Mohammed Fofanah

Freetown - In Sierra Leone hat ein Berufungsgericht erstmals in der Geschichte des westafrikanischen Landes Todesurteile aufgehoben. Es stellte schwerwiegende Verfahrensfehler fest und sprach elf wegen Hochverrats zum Tode verurteilte Männer frei. Nach Ansicht von Menschenrechtsaktivisten könnte diese Entscheidung den Weg zur Abschaffung der Todesstrafe frei machen.


"Es war wie ein Wunder, wir trauten unseren Ohren nicht, als der Richter den Freispruch verkündete", berichtete Hindolo Trye, einer der Verurteilten, die damit entlastet und der Todeszelle entronnen sind. Brima Sherrif, der Direktor der Menschenrechtsorganisation 'Amnesty International' (AI) in Sierra Leone, sprach von einem "phänomenalen Freispruch", zumal die Todesurteile wegen Hochverrats ausgesprochen worden waren.

Hochverrat als Kapitalverbrechen
Den jetzt freigesprochenen zehn Mitgliedern der ehemaligen bewaffneten Rebellengruppen 'Bewaffneter Revolutionsrat' (AFRC) und 'Vereinigte Revolutionäre Front' (RUF) sowie einem Zivilist war 2004 wegen angeblicher Beteiligung an einem Überfall auf die Waffenkammer der Wellington-Kaserne nahe der Hauptstadt Freetown im Januar 2003 der Prozess gemacht worden. Die Anklage lautete auf Hochverrat, denn der Waffenraub diente offensichtlich dem Sturz der damaligen Regierung von Staatspräsident Ahmad Tejan Kabbah.

In Sierra Leone gelten schwerer Raub und Hochverrat als Kapitalverbrechen. Doch seit Oktober 1998 ist kein Todesurteil mehr vollstreckt worden. Damals wurden 24 AFRC-Kämpfer, die ein Militärgericht wegen Hochverrats verurteilt hatte, exekutiert.

Gegen Ende eines besonders brutalen, zehnjährigen Bürgerkriegs hatte die Regierung 2000 eine unparteiische Wahrheits- und Versöhnungskommission zur Aufklärung der zahllosen schweren Menschenrechtsverletzungen etabliert, die während des bewaffneten Konflikts begangen worden waren. Zu den im Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen gehörte auch die Abschaffung der Todesstrafe.

Doch Sierra Leones Kommission zur Verfassungsrevision mochte dieser Empfehlung nicht folgen. Sie sprach sich dafür aus, in Fällen von Hochverrat und anderen politischen Verbrechen Todesurteile nur dann durch lebenslange Haftstrafen zu ersetzen, wenn es dabei keine Toten gegeben hatte.

Aktivisten bestehen auf Abschaffung der Todesstrafe

AI-Sprecher Sherrif geht diese Einschränkung nicht weit genug. "Wir bleiben bei unserer Forderung an die Regierung, die Todessstrafe ganz abzuschaffen", bekräftigte er. Als sich die UN-Vollversammlung am 20. November für ein Moratorium der Vollstreckung von Todesurteilen aussprach, enthielt sich Sierra Leone der Stimme. Landesweit haben zahlreiche Menschenrechtsaktivisten diese Haltung verurteilt.

Dennoch hofft Mambu S. Feika, der Vorsitzende der einheimischen Menschenrechtsorganisation 'Prison Watch', dass nach dem erfolgreichen Revisionsverfahren gegen elf Todesurteile auch die zehn Männer und drei Frauen mit dem Leben davonkommen, die derzeit im Pademba-Road-Gefängnis auf die Vollstreckung ihrer Todesurteile warten.

"Die frühere Regierung Kabbah hat das Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen eingehalten. Bei Staatspräsident Ernest Bai Koroma und seiner Regierung scheint sich die Bereitschaft abzuzeichnen, die Todesstrafe abzuschaffen", so Feika.

Generalstaatsanwalt Serry Kamal, der der Regierung als Justizminister angehört, betonte gegenüber IPS, die Entscheidung zur Vollstreckung eines Todesurteils liege weiterhin beim Staatspräsidenten. Die Exekution der noch verbliebenen 14 Todeskandidaten werde er jedoch nicht empfehlen, versicherte Kamal.

Zusätzliche Informationen im Internet

Donnerstag, 20. März 2008

US-Gericht hebt Todesurteil auf

Wegen Mordes war der Afro-Amerikaner Allen Snyder zum Tode verurteilt worden. Das Oberste Gericht aber verlangte nun eine Neuverhandlung, weil der Staatsanwalt keine schwarzen Geschworenen zugelassen hatte.

Wegen Rassendiskriminierung bei der Auswahl der Geschworenen hat das Oberste Gericht der USA das Todesurteil gegen einen Afro-Amerikaner aufgehoben. Der Staatsanwalt habe 1996 bei dem Prozess alle schwarzen Geschworenen ausgeschlossen und damit gegen Gesetze verstoßen, urteilten die Richter am Mittwoch mit sieben zu zwei Stimmen.

Der Angeklagte Allen Snyder wird nun erneut vor Gericht gestellt und bleibt bis dahin in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Louisiana inhaftiert. Er soll den Freund seiner Ehefrau, mit der er in Trennung lebte, ermordet haben.

Der Richterspruch bekräftigte ein Grundsatzurteil von 1986 gegen Rassendiskriminierung bei der Geschworenenauswahl. Selbst Snyders Verteidiger hatten eingeräumt, dass ihr Mandant die Tat begangen habe. Allerdings plädierten sie auf eine Verurteilung wegen Totschlags, worauf keine Todesstrafe steht.

Mittwoch, 12. März 2008

Mehdi Kazemi wird abgeschoben

Die Behörden in den Niederlanden haben die Rückführung Mehdi Kazemis nach Großbritannien beschlossen.

Damit kommt der 19-jährige Homosexuelle seiner Abschiebung in den Iran ein Stück näher, da Großbritannien einen Asylantrag bereits abgelehnt hatte. Begründet wurde dies von den Briten damit, dass Kazemi in seiner Heimat nicht zwingend Gefahr drohen würde.
Dies sehen Beobachter anders: Mehdi hat nur deshalb um Asyl gebeten, weil sein Freund im Iran hingerichtet worden sei und die Polizei mit einem Haftbefehl gegen ihn bei dessen Familie vorstellig wurde.

Omar Kuddus von "GayAsylum UK" sagte gegenüber "pinknews", dass der Kampf mit der Entscheidung der niederländischen Behörden nicht vorbei sei. Aktivisten erwägen den Fall vor den europäischen Gerichtshof zu bringen.

(blu.fm)