Die im Dezember festgenommenen Angeklagten mussten sich seit Dienstag vor Gericht wegen „unanständigen Benehmens, unnatürlichen Handlungen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation" verantworten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten die für Homosexualität vorgesehene Höchsstrafe von fünf Jahren Gefängnis gefordert. Der Richter ging mit seinem Strafmaß darüber hinaus und begründete dies mit dem „erschwerenden Umstand der Mitgliedschaft in einer kriminellen Orghanisation". Die meisten Angeklagten gehören einer Hilfsorganisation für aidskranke und HIV-infizierte schwule Männer an.
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