Wie zahlreiche Thüringer Medien berichteten starb in der Nacht zum 17. Januar in Ilmenau ein 28-jähriger Mann im Polizeigewahrsam. Bei dem Toten handelt es sich um einen Menschen aus der Punk-Szene in Ilmenau. Die näheren Umstände sind unklar.
Gegen 1.50 Uhr wurde der Mann stark alkoholisiert von der Polizei in Gewahrsam genommen. 9.10 Uhr war der Mann tot. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Der junge Mann aus der Ilmenauer Punk-Szene hatte schon öfter Probleme mit der Polizei, aufgrund seines abweichenden Lebenswandels.
Die näheren Umstände sind unklar. Eine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht ist allerdings nicht auszuschließen. Ob eine schlechte Behandlung seitens der Polizei zum Tod des Mannes beitrug, ist ebenfalls naheliegend.
Mittlerweile wird gegen die beiden Beamt_innen, die den Mann in Gewahrsam genommen haben, wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, da sie möglicherweise einen Arzt hätten konsultieren müssen, der die Haftfähigkeit des Mannes hätte überprüfen müssen. Dass der Fall aufgeklärt wird, ist allerdings ziemlich unwahrscheinlich. Statistiken aus Berlin und Hamburg zeigen, dass nur etwa 0,5% der zur Anklage gebrachten Polizeiverbrechen mit einer Verurteilung der Täter enden. In den wenigsten Fällen kommt es überhaupt erst zu Anklagen.
Wie der Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der lebendig in einer Polizeizelle verbrannte, endete ist ja bekannt.
Wir trauern wiedereinmal um einen in Polizeiobhut verstorbenen Mitmenschen!
Der junge Mann aus der Ilmenauer Punk-Szene hatte schon öfter Probleme mit der Polizei, aufgrund seines abweichenden Lebenswandels.
Die näheren Umstände sind unklar. Eine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht ist allerdings nicht auszuschließen. Ob eine schlechte Behandlung seitens der Polizei zum Tod des Mannes beitrug, ist ebenfalls naheliegend.
Mittlerweile wird gegen die beiden Beamt_innen, die den Mann in Gewahrsam genommen haben, wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, da sie möglicherweise einen Arzt hätten konsultieren müssen, der die Haftfähigkeit des Mannes hätte überprüfen müssen. Dass der Fall aufgeklärt wird, ist allerdings ziemlich unwahrscheinlich. Statistiken aus Berlin und Hamburg zeigen, dass nur etwa 0,5% der zur Anklage gebrachten Polizeiverbrechen mit einer Verurteilung der Täter enden. In den wenigsten Fällen kommt es überhaupt erst zu Anklagen.
Wie der Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der lebendig in einer Polizeizelle verbrannte, endete ist ja bekannt.
Wir trauern wiedereinmal um einen in Polizeiobhut verstorbenen Mitmenschen!
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