Montag, 12. Januar 2009

Schwarz-Rot-Gold-Banane nicht verboten

Einem 62 Jährigen wurde es erlaubt eine Deutschlandfahne mit Banane drauf öffentlich zu hissen, nachdem die Polizei vom Gegenteil überzeugt war.

Und sonst auch ein bisschen mehr zur Fahne hier.

Was gibt es nicht alles für "Symbole" der Bundesrepublik? Da gehören zum Beispiel eine Hymne dazu, ein Grundgesetz und eine Fahne dazu.

Immerhin auf Platz 22 der Artikel im Grundgesetz brachte es folgende Passage "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold"

Sie bringt es aber nicht nur dahin, sondern auch in zahlreiche Schrebergärten oder etwa an Zimmerwände. Ob sie neben Gott vielen deutschen Versagern vielleicht ein Zufluchtspunkt ist, bleibt offen. Viele Menschen in diesem Land haben aber eine durchweg positive Beziehung zu diesem Stück Stoff, wenn auch es nicht gleich immer die Vergötzung des Selben ist.

Vor allem auf Mallorca wird so mancher Kopf auf einem Bierbauch in Freude versetzt, sobald irgendwo schwarz-rot-goldene Farben auftauchen.

Wenn dann aber mal jemand seine Heiligkeit, die Nazionalfahne (ja, bewusst ohne t - auch wenn die BRD-Fahne unter Nazis lieber gegen etwas mit weiß und schwarz ausgetauscht wird), "verunglimpfen" tat, so waren die Bewohner des Landes, welches sich Bundesrepublik Deutschland nennt, in heller Aufregung. So hatten zum Beispiel zwei Mitglieder der Partei die Grünen doch tatsächlich öffentlich auf das heilige Stück Stoff uriniert. Mein Güte, da kochten vielleicht die Köpfe auf. Zahlreiche Internetblogs wurden mit Hasstiraden selbstbekennender Patrioten belegt, die sich aber immer wieder mit einer Relativierung rechteferigten, sie seien keine Nazis, nur eben stolze Kartoffeln. Ebenso brachte es ein Indymedia Beitrag mit dem Titel "schwarz-rot-scheiße" anlässlich der FussballEM, zu der die Deutschlandfahnen Hochkonjunktur erlebten, zwar nicht auf die Startseite von Indy, jedoch in zahlreiche rechtslastige Blogs. Auf Altermedia wurde dann ua. festgestellt, dass der Verfasser des Berichts ein Student sei, der dem Marihuana-Konsum in exzessiver Weise fröhne. In dem Beitrag ging es aber weniger um Grünes, als um schwarz-rot-goldenes - anlässlich der Fussball EM der Männer, zu der ein unerträglicher Patriotismus das Land innerhalb der deutschen Staatsgrenzen belegte.

Nun wollte ich aber zum eigentlichen Thema kommen. In Vergangenheit wurde oftmals auch von staatlicher Seite ohne zu Zimpern gegen Fahnenverunglimpfung vorgegangen.

Immerhin heißt es
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  1. Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
  2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  1. Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
  2. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Rechtssprechungen und weiteres zu schwarz-rot-arsch

So ist mir ein Fall bekannt, wo jemand vor ein Militärgericht musste, als er bei der Musterung angab "auf Sie (den Oberst oder was das war) und Ihre Fahne zu scheißen". Nachdem die Aussage zurück gezogen wurde, durfte er nach der üblichen (damals gar nicht so üblich und akzeptiert) Verweigerung den Zivildienst ableisten.

Aber es gibt auch andere Fälle bezüglich des Umgangs mit der Deutschlandfahne. So wurde ein NPD-Futzi nach seiner erfolgreichen Verfassungsbeschwerde freigesprochen, weil er vor Gericht für die Aussage "schwarz-rot-Senf" gezogen wurde.

Ebenso wurde kürzlich bekannt gegeben, dass das Hissen einer Deutschlandfahne mit Banane darauf eine legale Kritik, gedeckt von der freien Meinungsäußerung, an herrschenden Verhältnissen darstelle. Eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht (es ist nicht klar wer, scheinbar hat die entsprechende Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingesetellt) in Baden-Württemberg stellte ein Verfahren ein, nachdem ein Polizist eine Deutschlandfahne mit Banane darauf beschlagnahmte und den Aufsteller in ein einstündiges Verhör brachte. Dieser wollte Kritik an der "Bananenrepublik" Deutschland ausüben. (Zur Erinnerung, seit Angela Merkel im Sommer 2008 Bildungsrepublik. Warum das aber ganz genau nicht ist hat ein Schulstreik gezeigt, sowie das Buch "Schlaue Kinder, schlechte Schulen" von Christian Füller aus 2008 im Droemer Verlag)

Das Wort "Bananenrepublik" wird von den "Bananeninseln" in der Karibik abgeleitet. Dieses sind Inseln oder auch Staaten, die hauptsächlich von dem Bananenexport leben und von Korruption durchsetzt sind. Ebenfalls fröhnen dort großkapitalistische Konzerne ihren Interessen und untergraben die Demokratie. Das Rechtssystem in "Bananenrepubliken" ist ebenfalls nicht ernst zu nehmen - dort kann de facto auf die Gesetze, wenn es denn welche gibt, geschissen werden. Bestes Beispiel ist Kolumbien.

Nun dachte sich scheinbar der 62. Jährige, dass Deutschland ebenfalls in solchen Zuständen vorzufinden sei und wollte mit der Fahne Kritik daran üben und bestellte die Fahne aus dem Internet. Recht hat er in seiner Annahme allemal, wenn mensch das Buch "Der Deutschland Clan" von Jürgen Roth betrachte, welches als aktualisierte Ausgabe 2007 im Heyne Verlag erschienen ist. Als eine Art Aufzählung von Korruptionsfällen in der Verflechtung von PolitikerInnen, Wirtschaftsunternehmen und der Justiz zu betrachten. Mühsam zu lesen, aber interessant.

Ob dem 62. Jährigen dieses Buch bekannt ist, oder was für Absichten er sonst hatte ist mir nicht geläufig.

Es ist mir aber nun bekannt, dass die deutsche Fahne also durchaus etwas umgestaltet werden darf, ohne sofort bis zu 3 Jahre "Bedenkzeit" zur "Resozialisierung" kassieren zu können. Denn so die Staatsanwaltschaft

„Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar, weil durch den Aufdruck der Banane nicht die Flagge selbst empfindlich geschmäht oder besonders verächtlich gemacht wird, sondern allenfalls die Bundesrepublik Deutschland konkludent als ,Bananenrepublik' bezeichnet wird.“

Was lernen wir nun daraus, nachdem wir uns immerhin durch diesen Artikel gequält haben? Dass uns die Fahne Banane sein kann? Oder heißt es nun doch eher wieder "Deutsche, esst deutsche Bananen"?

Es scheint so als sei der Weg zur künstlerischen Umgestaltung dieses mistigen Stück Stoffes nun doch ein bisschen breiter geworden. Vorschläge zur Umgestaltung nimmt das Indymedia-Kontaktformular gerne entgegen.

Übrigens: In den USA darf die US-Fahne nicht weggeworfen werden. Ebenfalls muss sie ganz speziell gefaltet zusammen gelegt werden. Alles andere ist dort verboten, weil "unpatriotisch"

Wann sich PI-News über das Fahnenurteil aufregen wird, darauf darf gewettet werden.

http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/bundesflagge-mit-banane-ist-erlaubt_artikel_1225960100819.html

http://www.suedwest-aktiv.de/region/hohenlohertagblatt/crailsheim/4064023/artikel.php?SWAID=19f6abba666204c51d411fd74e858d3e

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen