In Frankreich hat sich ein Angeklagter nach seiner Verurteilung im Gerichtssaal erschossen. Die Tat verschärft die ohnehin heftige Diskussion über die Sicherheit an französischen Gerichten.
In Frankreich hat sich ein Angeklagter nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung im Gerichtssaal erschossen. Wie die Behörden mitteilten, zückte der Mann unmittelbar nach der Urteilsverkündung in der Nacht zum Donnerstag im Schwurgericht der nordfranzösischen Stadt Laon eine Waffe und schoss sich eine Kugel in den Kopf. Zu dem Prozess hinter verschlossenen Türen war er nicht als Untersuchungshäftling erschienen, sondern als freier Mann. Wie der Mann die Waffe in den Justizpalast schmuggeln konnte, war unklar. Nach einer Messerattacke auf einen Richter in Metz hatte das Justizministerium erst am vergangenen Freitag 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichtsgebäuden zu verstärken.
Staatsanwaltschaft, Justiz- und Innenministerium leiteten Ermittlungen ein. Innenministerin Michèle Alliot-Marie erklärte, im Rahmen einer "Verwaltungsprüfung" müsse geklärt werden, ob es menschliches oder technisches Versagen gegeben habe. Nach Angaben des Justizministeriums gibt es am Zugang zum Justizpalast von Laon eine Sicherheitsschleuse mit einem Metalldetektor. Überwacht wird der Eingang von einem Polizeibeamten. Taschenkontrollen und sonstige Durchsuchungen sind aber nicht üblich.
Richtergewerkschaft: Folgen hätten noch dramatischer sein können
Das Drama bestätige, dass die Sicherungsvorkehrungen der französischen Gerichte dringend verbessert werden müssten, sagte der Vorsitzende der größten Richtergewerkschaft USM, Bruno Thouzellier. "Seit Jahren sagen wir, dass Leute mit einer Waffe ins Gericht kommen werden. Es ist schon für sich genommen dramatisch, dass ein Mann Selbstmord begehen konnte, aber die Folgen hätten noch dramatischer sein können." Vergangene Woche hatte eine Frau im Gericht der ostfranzösischen Stadt Metz einen Jugendrichter mit einem Messer angegriffen und im Bauch verletzt. Der Jurist hatte der 35-Jährigen das Fürsorgerecht für ihr Kind aberkannt.
In Frankreich hat sich ein Angeklagter nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung im Gerichtssaal erschossen. Wie die Behörden mitteilten, zückte der Mann unmittelbar nach der Urteilsverkündung in der Nacht zum Donnerstag im Schwurgericht der nordfranzösischen Stadt Laon eine Waffe und schoss sich eine Kugel in den Kopf. Zu dem Prozess hinter verschlossenen Türen war er nicht als Untersuchungshäftling erschienen, sondern als freier Mann. Wie der Mann die Waffe in den Justizpalast schmuggeln konnte, war unklar. Nach einer Messerattacke auf einen Richter in Metz hatte das Justizministerium erst am vergangenen Freitag 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichtsgebäuden zu verstärken.
Staatsanwaltschaft, Justiz- und Innenministerium leiteten Ermittlungen ein. Innenministerin Michèle Alliot-Marie erklärte, im Rahmen einer "Verwaltungsprüfung" müsse geklärt werden, ob es menschliches oder technisches Versagen gegeben habe. Nach Angaben des Justizministeriums gibt es am Zugang zum Justizpalast von Laon eine Sicherheitsschleuse mit einem Metalldetektor. Überwacht wird der Eingang von einem Polizeibeamten. Taschenkontrollen und sonstige Durchsuchungen sind aber nicht üblich.
Richtergewerkschaft: Folgen hätten noch dramatischer sein können
Das Drama bestätige, dass die Sicherungsvorkehrungen der französischen Gerichte dringend verbessert werden müssten, sagte der Vorsitzende der größten Richtergewerkschaft USM, Bruno Thouzellier. "Seit Jahren sagen wir, dass Leute mit einer Waffe ins Gericht kommen werden. Es ist schon für sich genommen dramatisch, dass ein Mann Selbstmord begehen konnte, aber die Folgen hätten noch dramatischer sein können." Vergangene Woche hatte eine Frau im Gericht der ostfranzösischen Stadt Metz einen Jugendrichter mit einem Messer angegriffen und im Bauch verletzt. Der Jurist hatte der 35-Jährigen das Fürsorgerecht für ihr Kind aberkannt.
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