Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel können türkische Arbeitnehmer, die mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen ähnlich wie EU-Bürger einen Abschiebeschutz bekommen.
Das Urteil basiert auf den Vereinbarungen des europäisch-türkischen Assoziationsrates, wonach auch Türken ein "erhöhter Ausweisungsschutz" zuerkannt werden muss. Allerdings können davon nur diejenigen Bürger gebrauch machen, die länger in der EU Leben.
Geklagt hatten unabhängig voneinander drei türkische Straftäter aus Hessen. Zwei sollten wegen zahlreicher Verbrechen abgeschoben werden. Der dritte Kläger, war bereits vor drei Jahren in die Türkei ausgewiesen worden. Er hatte mehrere Straftaten begannen, wurde wegen einer psychischen Erkrankung jedoch als schuldunfähig eingestuft. Nach dem Kasseler Urteil, gegen das noch Revision möglich ist, darf er wieder nach Deutschland einreisen (Az.: 11 UE 52/07).
Ein weiterer Fall betrifft einen in Deutschland geborenen Türken. Er hatte mehrfach Familienmitglieder misshandelt. Von einer Strafe sah die frühere Strafkammer jedoch ab, weil der Mann wegen einer Schizophrenie schuldunfähig sei. Die Richter in Kassel betonten, dass nach einer Therapie keine besondere Gefahr mehr von dem Mann ausgehe. Deshalb sei ihm der Abschiebeschutz zu gewähren (11 UE 2243/06).
Das Urteil basiert auf den Vereinbarungen des europäisch-türkischen Assoziationsrates, wonach auch Türken ein "erhöhter Ausweisungsschutz" zuerkannt werden muss. Allerdings können davon nur diejenigen Bürger gebrauch machen, die länger in der EU Leben.
Geklagt hatten unabhängig voneinander drei türkische Straftäter aus Hessen. Zwei sollten wegen zahlreicher Verbrechen abgeschoben werden. Der dritte Kläger, war bereits vor drei Jahren in die Türkei ausgewiesen worden. Er hatte mehrere Straftaten begannen, wurde wegen einer psychischen Erkrankung jedoch als schuldunfähig eingestuft. Nach dem Kasseler Urteil, gegen das noch Revision möglich ist, darf er wieder nach Deutschland einreisen (Az.: 11 UE 52/07).
Ein weiterer Fall betrifft einen in Deutschland geborenen Türken. Er hatte mehrfach Familienmitglieder misshandelt. Von einer Strafe sah die frühere Strafkammer jedoch ab, weil der Mann wegen einer Schizophrenie schuldunfähig sei. Die Richter in Kassel betonten, dass nach einer Therapie keine besondere Gefahr mehr von dem Mann ausgehe. Deshalb sei ihm der Abschiebeschutz zu gewähren (11 UE 2243/06).
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