Richterin: Täter hat sich nicht mit der Tat auseinander gesetzt
Am Ende findet die Richterin sehr harte Worte. Die Entschuldigung und die Erklärung, wie diese Tat habe geschehen können, seien «doch nur Floskeln gewesen». «Der Angeklagte hat sich nicht ausreichend mit der Tat auseinander gesetzt», sagt Richterin Irmgard Seitz und schaut den 22-jährigen André N. dabei genau an. Vier Monate nach den schweren Fußballkrawallen von Leipzig ist der Angeklagte am Mittwoch zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem verhängt das Gericht eine Geldstrafe von 2400 Euro gegen den Bundeswehr-Zeitsoldaten.
Leipzig (ddp-lsc). Am Ende findet die Richterin sehr harte Worte. Die Entschuldigung und die Erklärung, wie diese Tat habe geschehen können, seien «doch nur Floskeln gewesen». «Der Angeklagte hat sich nicht ausreichend mit der Tat auseinander gesetzt», sagt Richterin Irmgard Seitz und schaut den 22-jährigen André N. dabei genau an. Vier Monate nach den schweren Fußballkrawallen von Leipzig ist der Angeklagte am Mittwoch zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem verhängt das Gericht eine Geldstrafe von 2400 Euro gegen den Bundeswehr-Zeitsoldaten.
Der 22-jährige hatte bei den brutalen Ausschreitungen am 10. Februar nach einem Landespokalspiel zwischen dem 1. FC Lok Leipzig und Erzgebirge Aue II Steine gegen Polizisten geworfen. In dem ersten von erwarteten 13 Prozessen wegen der Fußballkrawalle wird er des gefährlichen Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzungen schuldig gesprochen. Während Andre N. bei seiner Festnahme nach Angaben eines Polizisten «hilflos» wirkte, hatte er sich zuvor sehr aktiv gezeigt. So beschreiben es vor Gericht die drei Polizisten, die von dem 22-Jährigen mit einem Stein getroffen worden waren und nur durch ihre Schutzkleidung keine Verletzungen erlitten. Und davon ist schließlich auch die Richtern überzeugt.
In einer Menschenmenge hatte er das Stadion verlassen und war dann - zusammen mit mehreren hundert Fans und Hooligans - beim Rückweg auf die Polizisten gestoßen. Plötzlich flogen Steine und Flaschen, Barrikaden brannten, eine regelrechte Hatz gegen die Beamten setze ein.
Einer der Polizisten konnte sich gegen den aufgebrachten Mob nur durch einen Warnschuss wehren. Bei der Straßenschlacht wurden fast 40 Polizisten verletzt. Und mitten drin war André N. Er wisse auch nicht, was mit ihm geschehen sei, warum er sich habe mitreißen lassen und die Steine geworfen habe, sagt N. kleinlaut vor Gericht. Er habe «Scheiße gebaut», und das tue ihm leid.
Doch das ist der Richterin zu wenig. «Der Angeklagte war eben kein Mitläufer», stellt sie klar. Die Aussagen der Polizisten hätten klar gezeigt, dass er mehrmals, «in mehreren Wellen», wie die Polizisten sich ausdrückten, gegen die Beamten vorgegangen sei. Mindestens zwei Steine habe er auf die Polizei geworfen, «vielleicht auch einen dritten», räumt N. ein.
Er habe Deckung hinter einem Müllcontainer gesucht und sei dann wieder nach vorne gerannt, um die Steine zu werfen. Aus diesen Gründen stand auch die Aussetzung der Strafe zur Bewährung, wie sie der Anwalt forderte und der Staatsanwalt ebenfalls im Plädoyer berücksichtigte, auf des Messers Schneide. Für die Tat allein, sagt die Richterin, hätte es keine Bewährung gegeben.
Schon aus Abschreckungsgründen gegenüber anderen Hooligans hätte die Haftstrafe vollzogen werden müssen. Was dem Angeklagten schließlich zugute kam, sind sein Geständnis, sein bislang straffreies Leben und seine «geordneten Verhältnisse» als Zeitsoldat. Ein Signal solle dennoch vom den Urteil ausgehen, unterstreicht die Richterin. Es könne nicht sein, dass wegen der ausufernden Gewalt «bei unbedeutenden Spielen von unbedeutenden Mannschaften» jedes Mal Hundertschaften der Polizei ausrücken müssten.
Am Ende findet die Richterin sehr harte Worte. Die Entschuldigung und die Erklärung, wie diese Tat habe geschehen können, seien «doch nur Floskeln gewesen». «Der Angeklagte hat sich nicht ausreichend mit der Tat auseinander gesetzt», sagt Richterin Irmgard Seitz und schaut den 22-jährigen André N. dabei genau an. Vier Monate nach den schweren Fußballkrawallen von Leipzig ist der Angeklagte am Mittwoch zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem verhängt das Gericht eine Geldstrafe von 2400 Euro gegen den Bundeswehr-Zeitsoldaten.
Leipzig (ddp-lsc). Am Ende findet die Richterin sehr harte Worte. Die Entschuldigung und die Erklärung, wie diese Tat habe geschehen können, seien «doch nur Floskeln gewesen». «Der Angeklagte hat sich nicht ausreichend mit der Tat auseinander gesetzt», sagt Richterin Irmgard Seitz und schaut den 22-jährigen André N. dabei genau an. Vier Monate nach den schweren Fußballkrawallen von Leipzig ist der Angeklagte am Mittwoch zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem verhängt das Gericht eine Geldstrafe von 2400 Euro gegen den Bundeswehr-Zeitsoldaten.
Der 22-jährige hatte bei den brutalen Ausschreitungen am 10. Februar nach einem Landespokalspiel zwischen dem 1. FC Lok Leipzig und Erzgebirge Aue II Steine gegen Polizisten geworfen. In dem ersten von erwarteten 13 Prozessen wegen der Fußballkrawalle wird er des gefährlichen Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzungen schuldig gesprochen. Während Andre N. bei seiner Festnahme nach Angaben eines Polizisten «hilflos» wirkte, hatte er sich zuvor sehr aktiv gezeigt. So beschreiben es vor Gericht die drei Polizisten, die von dem 22-Jährigen mit einem Stein getroffen worden waren und nur durch ihre Schutzkleidung keine Verletzungen erlitten. Und davon ist schließlich auch die Richtern überzeugt.
In einer Menschenmenge hatte er das Stadion verlassen und war dann - zusammen mit mehreren hundert Fans und Hooligans - beim Rückweg auf die Polizisten gestoßen. Plötzlich flogen Steine und Flaschen, Barrikaden brannten, eine regelrechte Hatz gegen die Beamten setze ein.
Einer der Polizisten konnte sich gegen den aufgebrachten Mob nur durch einen Warnschuss wehren. Bei der Straßenschlacht wurden fast 40 Polizisten verletzt. Und mitten drin war André N. Er wisse auch nicht, was mit ihm geschehen sei, warum er sich habe mitreißen lassen und die Steine geworfen habe, sagt N. kleinlaut vor Gericht. Er habe «Scheiße gebaut», und das tue ihm leid.
Doch das ist der Richterin zu wenig. «Der Angeklagte war eben kein Mitläufer», stellt sie klar. Die Aussagen der Polizisten hätten klar gezeigt, dass er mehrmals, «in mehreren Wellen», wie die Polizisten sich ausdrückten, gegen die Beamten vorgegangen sei. Mindestens zwei Steine habe er auf die Polizei geworfen, «vielleicht auch einen dritten», räumt N. ein.
Er habe Deckung hinter einem Müllcontainer gesucht und sei dann wieder nach vorne gerannt, um die Steine zu werfen. Aus diesen Gründen stand auch die Aussetzung der Strafe zur Bewährung, wie sie der Anwalt forderte und der Staatsanwalt ebenfalls im Plädoyer berücksichtigte, auf des Messers Schneide. Für die Tat allein, sagt die Richterin, hätte es keine Bewährung gegeben.
Schon aus Abschreckungsgründen gegenüber anderen Hooligans hätte die Haftstrafe vollzogen werden müssen. Was dem Angeklagten schließlich zugute kam, sind sein Geständnis, sein bislang straffreies Leben und seine «geordneten Verhältnisse» als Zeitsoldat. Ein Signal solle dennoch vom den Urteil ausgehen, unterstreicht die Richterin. Es könne nicht sein, dass wegen der ausufernden Gewalt «bei unbedeutenden Spielen von unbedeutenden Mannschaften» jedes Mal Hundertschaften der Polizei ausrücken müssten.
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