Am Sonntag wurde der aus Georgien stammende jugendliche Abschiebehäftling David M. im Hamburger Gefängniskrankenhaus tot aufgefunden. Er hatte sich mit einem Bettlaken erhängt, nachdem er seinen Hungerstreik beendet hatte. Angeblich wurde er intensiv psychologisch und medizinisch betreut, die “Hamburger Morgenpost” zitiert Pia Kohorst, Sprecherin des Justizsenators Till Steffen (GAL): das Ereignis sei ein tragischer Vorfall, jedoch sei eine Suizidabsicht nicht erkennbar gewesen. Auch habe zwar eine Videoüberwachung der Zelle des Minderjährigen stattgefunden, die aber nicht kontinuierlich überprüft werde. Insgesamt gebe es keinen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten seitens der Ausländerbehörde.
Allerdings kann so leicht nicht gerechtfertigt werden, was hier geschehen ist: David M. ist ohne seine Erziehungsberechtigten nach Deutschland eingereist. Anfang Februar wurde er wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenommen, ein Abschiebungsverfahren wurde eingeleitet. Als er in den Hungerstreik trat, überlieferte man ihn in das Hamburger Gefängniskrankenhaus, wo er sich schließlich das Leben nahm. Nach Plan wäre er gestern nach Polen abgeschoben worden, von wo aus er angereist war.
Der migrationspolitische Sprecher der Hamburger Linksfraktion Mehmet Yildiz bezeichnete den Tod von David M. als “Skandal” – es sei “unmenschlich und verantwortungslos, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Abschiebehaft zu nehmen”. Die Verantwortlichen hätten den “Hilfeschrei” des Häftlings in Form des Hungerstreiks nicht verstanden. Die “menschenverachtende Flüchtlingspolitik” müsse sofort beendet werden.
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) reagierte nach dem öffentlichen Druck – unter anderem durch den Flüchtlingsrat, der gestern gemeinsam mit anderen Verbänden zur Demonstration aufrief -, indem er den Stopp der Abschiebehaft zur “Zurückschiebung” von aus einem “sicheren Drittstaat” stammenden Minderjährigen veranlasste. Zurück- beziehungsweise Abschiebungen der minderjährigen Asylsuchenden in ihr Heimatland sind weiterhin möglich.
Diese Tragödie ist kein Einzelfall – neben David M. hatten drei weitere Minderjährige auf ihre “Zurückschiebung” gewartet. Es ist eine Schande, wie hierzulande mit minderjährigen Flüchtlingen umgegangen wird – und es ist eine Schande, dass der Senat erst nach einem Todesfall handelt. Und ist denn ein Suizid so erstaunlich, wenn man sich nach der Flucht in Gefangenschaft wiederfindet?
Der migrationspolitische Sprecher der Hamburger Linksfraktion Mehmet Yildiz bezeichnete den Tod von David M. als “Skandal” – es sei “unmenschlich und verantwortungslos, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Abschiebehaft zu nehmen”. Die Verantwortlichen hätten den “Hilfeschrei” des Häftlings in Form des Hungerstreiks nicht verstanden. Die “menschenverachtende Flüchtlingspolitik” müsse sofort beendet werden.
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) reagierte nach dem öffentlichen Druck – unter anderem durch den Flüchtlingsrat, der gestern gemeinsam mit anderen Verbänden zur Demonstration aufrief -, indem er den Stopp der Abschiebehaft zur “Zurückschiebung” von aus einem “sicheren Drittstaat” stammenden Minderjährigen veranlasste. Zurück- beziehungsweise Abschiebungen der minderjährigen Asylsuchenden in ihr Heimatland sind weiterhin möglich.
Diese Tragödie ist kein Einzelfall – neben David M. hatten drei weitere Minderjährige auf ihre “Zurückschiebung” gewartet. Es ist eine Schande, wie hierzulande mit minderjährigen Flüchtlingen umgegangen wird – und es ist eine Schande, dass der Senat erst nach einem Todesfall handelt. Und ist denn ein Suizid so erstaunlich, wenn man sich nach der Flucht in Gefangenschaft wiederfindet?
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