Die rechtsextreme NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen.
Die Partei habe staatliche Mittel falsch ausgewiesen, die Entwicklung des Parteivermögens nicht korrekt dargestellt und sonstige Einnahmen nicht ausreichend erläutert, teilte der Bundestag am Donnerstag mit. Nach Abzug einer der NPD zustehenden Zahlung aus der staatlichen Parteienfinanzierung müsse die Partei noch einen Restbetrag von 2,2 Millionen Euro zahlen. Dafür habe sie Zeit bis zum 1. Mai 2009.
Die Strafe liegt eine Million Euro über der Summe, die der NPD in diesem Jahr aus der staatlichen Parteienfinanzierung zusteht. Insgesamt hat die Partei nach Angaben des Bundestages Anspruch auf knapp 1,5 Millionen Euro, die über das Jahr verteilt ausgezahlt werden. Die erste Rate dieses Betrages in Höhe von rund 300.000 Euro wäre am 15. Februar zur Auszahlung fällig gewesen, sei aber einbehalten und mit der Strafe verrechnet worden. Insgesamt müsse die Partei daher noch rund 2,2 Millionen Euro zahlen. Auf Antrag sei grundsätzlich eine Vereinbarung über einen Stundungs- und Tilgungsplan möglich.
Die Partei habe staatliche Mittel falsch ausgewiesen, die Entwicklung des Parteivermögens nicht korrekt dargestellt und sonstige Einnahmen nicht ausreichend erläutert, teilte der Bundestag am Donnerstag mit. Nach Abzug einer der NPD zustehenden Zahlung aus der staatlichen Parteienfinanzierung müsse die Partei noch einen Restbetrag von 2,2 Millionen Euro zahlen. Dafür habe sie Zeit bis zum 1. Mai 2009.
Die Strafe liegt eine Million Euro über der Summe, die der NPD in diesem Jahr aus der staatlichen Parteienfinanzierung zusteht. Insgesamt hat die Partei nach Angaben des Bundestages Anspruch auf knapp 1,5 Millionen Euro, die über das Jahr verteilt ausgezahlt werden. Die erste Rate dieses Betrages in Höhe von rund 300.000 Euro wäre am 15. Februar zur Auszahlung fällig gewesen, sei aber einbehalten und mit der Strafe verrechnet worden. Insgesamt müsse die Partei daher noch rund 2,2 Millionen Euro zahlen. Auf Antrag sei grundsätzlich eine Vereinbarung über einen Stundungs- und Tilgungsplan möglich.
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