Wegen rassistischer Hetze gegen einen dunkelhäutigen Fußballnationalspieler musste sich NPD-Chef Voigt vor Gericht verantworten. Das Urteil: sieben Monate auf Bewährung
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 57-Jährigen am Freitag der Volksverhetzung und der Beleidigung schuldig. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Udo Voigt 2006 für die Veröffentlichung eines Terminplaners zur Fußball-Weltmeisterschaft verantwortlich war, in dem ein dunkelhäutiger Nationalspieler rassistisch diskriminiert wurde.
Ein weiterer Funktionär der Partei, Klaus B., erhielt ebenfalls eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Das Vorstandsmitglied Frank S. wurde zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Alle drei Angeklagten müssen überdies je 2000 Euro an Unicef zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung und die Zahlung einer Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.
Während des dreitägigen Prozesses hatte Voigt die Vorwürfe der Volksverhetzung und Beleidigung zurückgewiesen. Die NPD habe mit einem später beschlagnahmten Terminplaner zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 das Finanzgebaren im Profifußball anprangern wollen, begründet er.
Anlass des Verbotes war die Titelseite des WM-Planers gewesen: Darauf war ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!" abgebildet. Das Trikot trug die Nummer 25, die damalige Rückennummer des dunkelhäutigen Nationalspielers Patrick Owomoyela, der zum erweiterten WM-Kader gehörte. Eine weitere Version des Flyers zeigte eine Nationalelf, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die anderen waren in Rot, Gelb, Schwarz und Braun dargestellt.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten Strafanzeige erstattet und die Verbreitung der WM-Planer verbieten lassen.
Voigt warf der Justiz im Prozess vor, die Vorwürfe konstruiert zu haben. Er habe den Fußballer gar nicht gekannt. Ein Parteitag hatte Voigt erst vor wenigen Wochen als Vorsitzenden bestätigt. Obwohl in seiner Führungskraft geschwächt, war seine Wahl der Kompromiss zwischen dem bürgerlichen Lager der Partei um den Sachsen-Landechef Holger Apfel und den bekennenden Radikalisten um den Hamburger Jürgen Rieger.
Mit dem Urteil hat die NPD nun einen vorbestraften Chef. Das ist nicht das einzige Problem der Partei. Seit die Polizei vor gut einem Jahr NPD-Schatzmeister Erwin Kemna festnahm, weil er Hunderttausende Euro abgezweigt hatte, ist die Partei vor allem mit sich selbst beschäftigt.
Zwar rechnet sie sich Chancen auf den Einzug in die Landesparlamente von Thüringen und dem Saarland aus. Doch dafür müsste sie einen Wahlkampf führen, bei dem mehr aufzubieten wäre als ein paar Helfer aus der Kameradschaftsszene. In der Berliner Zentrale verwaltet Voigt die Partei schon jetzt fast allein, Mitarbeiter sind entlassen.
Am 15. Mai verhandelt ein Gericht, ob die Partei 2,5 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen muss. Die Parlamentsverwaltung verlangt wegen falscher Angaben im NPD-Rechenschaftsbericht 2007 die Summe zurück – nach dem Parteiengesetz das Doppelte des falsch ausgewiesenen Betrages. "Sie wird in dieser Situation möglicherweise Schwierigkeiten haben, in der jetzigen Form weiterzubestehen", prophezeit der Greifswalder Politologe Hubertus Buchstein über die NPD. Muss sie zahlen, wäre das der Ruin.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 57-Jährigen am Freitag der Volksverhetzung und der Beleidigung schuldig. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Udo Voigt 2006 für die Veröffentlichung eines Terminplaners zur Fußball-Weltmeisterschaft verantwortlich war, in dem ein dunkelhäutiger Nationalspieler rassistisch diskriminiert wurde.
Ein weiterer Funktionär der Partei, Klaus B., erhielt ebenfalls eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Das Vorstandsmitglied Frank S. wurde zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Alle drei Angeklagten müssen überdies je 2000 Euro an Unicef zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung und die Zahlung einer Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.
Während des dreitägigen Prozesses hatte Voigt die Vorwürfe der Volksverhetzung und Beleidigung zurückgewiesen. Die NPD habe mit einem später beschlagnahmten Terminplaner zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 das Finanzgebaren im Profifußball anprangern wollen, begründet er.
Anlass des Verbotes war die Titelseite des WM-Planers gewesen: Darauf war ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!" abgebildet. Das Trikot trug die Nummer 25, die damalige Rückennummer des dunkelhäutigen Nationalspielers Patrick Owomoyela, der zum erweiterten WM-Kader gehörte. Eine weitere Version des Flyers zeigte eine Nationalelf, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die anderen waren in Rot, Gelb, Schwarz und Braun dargestellt.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten Strafanzeige erstattet und die Verbreitung der WM-Planer verbieten lassen.
Voigt warf der Justiz im Prozess vor, die Vorwürfe konstruiert zu haben. Er habe den Fußballer gar nicht gekannt. Ein Parteitag hatte Voigt erst vor wenigen Wochen als Vorsitzenden bestätigt. Obwohl in seiner Führungskraft geschwächt, war seine Wahl der Kompromiss zwischen dem bürgerlichen Lager der Partei um den Sachsen-Landechef Holger Apfel und den bekennenden Radikalisten um den Hamburger Jürgen Rieger.
Mit dem Urteil hat die NPD nun einen vorbestraften Chef. Das ist nicht das einzige Problem der Partei. Seit die Polizei vor gut einem Jahr NPD-Schatzmeister Erwin Kemna festnahm, weil er Hunderttausende Euro abgezweigt hatte, ist die Partei vor allem mit sich selbst beschäftigt.
Zwar rechnet sie sich Chancen auf den Einzug in die Landesparlamente von Thüringen und dem Saarland aus. Doch dafür müsste sie einen Wahlkampf führen, bei dem mehr aufzubieten wäre als ein paar Helfer aus der Kameradschaftsszene. In der Berliner Zentrale verwaltet Voigt die Partei schon jetzt fast allein, Mitarbeiter sind entlassen.
Am 15. Mai verhandelt ein Gericht, ob die Partei 2,5 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen muss. Die Parlamentsverwaltung verlangt wegen falscher Angaben im NPD-Rechenschaftsbericht 2007 die Summe zurück – nach dem Parteiengesetz das Doppelte des falsch ausgewiesenen Betrages. "Sie wird in dieser Situation möglicherweise Schwierigkeiten haben, in der jetzigen Form weiterzubestehen", prophezeit der Greifswalder Politologe Hubertus Buchstein über die NPD. Muss sie zahlen, wäre das der Ruin.
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