Montag, 20. April 2009

Anwalt hält Rechte somalischer Piraten nicht für ausreichend

Wallasch: Keine effektive Verteidigung bei Prozess möglich

Nach Einschätzung des Frankfurter Rechtsanwalts Oliver Wallasch werden den von Deutschland nach Kenia überstellten Piraten aus Somalia keine ausreichenden Rechte für den Prozess in der kommenden Woche garantiert. “Das Strafverfahren, das sich abzeichnet, verstößt gegen die Minimalrechte der Angeklagten”, sagte Wallasch am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Wallasch und zwei weitere Anwälte bemühen sich seit einigen Wochen um Zulassung als Rechtsbeistände für die in Mombasa angeklagten Somalier. Das Auswärtige Amt hatte Wallasch am Freitag mitgeteilt, ausländische Strafverteidiger seien für Verfahren in Kenia grundsätzlich nicht zugelassen.

Wallasch kritisierte, dass jetzt ein kenianischer Anwalt gleichzeitig neun Somalier mit möglicherweise verschiedenen Interessen vertreten müsse. Somit sei eine “konkrete und effektive” Verteidigung, wie sie in dem Abkommen zwischen der EU und Kenia vereinbart wurde, nicht mehr gewährleistet und die Mindeststandards der Europäischen Menschenrechtskonvention für Strafverfahren könnten nicht eingehalten werden.

Der Prozess gegen die neun Männer wegen des Angriffs auf den deutschen Frachter “MV Courier” soll am Mittwoch beginnen. Die mutmaßlichen Piraten waren Anfang März von der Bundeswehr im Golf von Aden gefasst und aufgrund eines Übereinkommens von Anfang März zwischen der Europäischen Union und Kenia nach Mombasa überstellt worden.

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