Donnerstag, 30. April 2009

Einstellung bei verhinderter Abschiebung

Nachdem sich Felleke Bahiru Kum gegen seine Abschiebung nach Äthiopien 2006 gewehrt hatte und der Pilot des Flugzeugs den Transport verweigerte, wurde Felleke wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Heute wurde das Verfahren zur Freude der interessierten Öffentlichkeit eingestellt.
Vor dem Frankfurter Amtsgericht versammelten sich um 9 Uhr etwa 20 AntirassistInnen, um gegen ein skandalöses Verfahren um eine verhinderte Abschiebung mit Transparenten und Flugblättern zu protestieren.

Nach 15 Minuten war die Verhandlung wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ dann bereits eingestellt. Damit endete dieser zweite Prozesstag in etwa genauso schnell wie der erste, allerdings wesentlich erfolgreicher.
Nachdem sich Felleke Bahiru Kum im September 2006 so erfolgreich gegen seine Abschiebung nach Äthiopien gewehrt hatte, dass der Pilot den Start verweigerte, folgte im Dezember 2007 der Versuch einer schnellen Verurteilung. Damals wollte das Gericht dem übereifrigen Staatsanwalt nicht folgen, weil die Aktenlage insgesamt sehr dürftig war.

Heute nun die Fortsetzung des Prozesses mit neuer Richterin und neuem Staatsanwalt. Die Verteidigung gab zu Beginn eine Erklärung ab, in der der Prozess als politisch motiviert kritisiert wurde. Schlampige Ermittlungen führten dazu, dass der Pilot als Zeuge nicht gehört werden konnte. Außerdem sei bis heute über den 2006 im Anschluss an die gescheiterte Abschiebung gestellten Asylfolgeantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht entschieden worden. Da schlecht begründete Folgeanträge nach Auskunft der Verteidigung eine Lebenszeit von zwei Tagen bis drei Wochen hätten, sei davon auszugehen, dass Felleke durchaus berechtigte Gründe für ein Asyl in Deutschland vorgebracht hat.
Die Kritik am Verfahren und an der Staatsanwaltschaft war deutlich. Es ginge der Staatsanwaltschaft unabhängig vom Angeklagten darum, Widerstand gegen Abschiebungen zu sanktionieren. In diesem konkreten Fall ist allerdings davon auszugehen, dass die Illegimität der Abschiebung durch die lange Entscheidungszeit des BAMF zu Tage trete.
Schnell waren somit auch der anwesende Staatsanwalt und die Richterin überzeugt, dass eine Einstellung gerechtfertigt sei. Die Auslagen trägt die Staatskasse.

Die Einstellung war überfällig, denn die Eröffnung des Prozesses ist skandalös. Schön, dass Widerstand gegen Abschiebungen auch immer wieder mal erfolgreich ist!

No Border – No Nation – Stop Deportation

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