Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof watscht die Polizei ab, die einen Paradewagen in München verboten hatte.
Von Norbert Blech
In letzter Instanz hat Dietmar Holzapfel nun doch Recht bekommen: sein Wagen zum CSD in München 2006, der Kritik am Papst äußerte, hätte von der Polizei nicht beanstandet werden dürfen.
In der Vorinstanz hatte sich das Verwaltungsgericht München nach einer Fortsetzungsfeststellungsklage Holzapfels noch auf die Seite der Polizei gestellt, die damals die Entfernung einer Papst-Puppe und einer Fotomontage veranlasste, nachdem sie von einem Piusbruder auf den Wagen aufmerksam gemacht worden war. Die Puppe trug ein Messgewand mit einem aufgenähten Symbol der Schwulenbewegung, auf den Plakaten war ein geschminkter Papst mit Kondomen und Aids-Schleife zu sehen. Der Wagen war zudem geschmückt mit Aussagen des Papstes wie "Homosexualität ist eine schwere Sünde!" Nach Abnahme von Puppe und Plakaten durfte Holzapfel weiter an der Parade teilnehmen.
Satirische Kritik
Doch das schwule Papamobil sei als satirische Kritik vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt gewesen, entschied nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. "Der Aussagekern richtet sich nicht gegen die Person des Papstes, es ging um die Sache", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Dohm einem Medienbericht zufolge. Sowohl der Anlass des Wagens, also die Teilnahme am CSD, als auch die zitierten Textstellen zeigten die inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Einstellung der katholischen Kirche, die als Kritik im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung hinzunehmen sei. Auch könne nicht von einer Schmähkritik ausgegangen werden, da nicht der Papst als Person verächtlich gemacht werden sollte. Niemand hätte zu der "irrigen Einschätzung gelangen könne(n), der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen", fasst eine Presseerklärung des Gerichts das Urteil zusammen.
Eine Revision ließ der VGH nicht zu, eine Entscheidung, die noch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft werden kann. Der Verwaltungsgerichtshof watschte auch die Vorinstanz ab, die ursprünglich keine Berufung zugelassen hatte.
Nach dem CSD wurde gegen Dietmar Holzapfel, dem Betreiber der Deutschen Eiche, auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes und Beleidigung von religiösen Bekenntnissen eingeleitet. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft kurz darauf eingestellt, unter anderem da der Wagen durchaus zum "fröhlichen Charakter des CSD gepasst hätte". In den letzten Jahren war Holzapfel wieder mit einem Papmobil auf dem CSD unterwegs, ohne dass es zu Problemen kam.
Az. 10 B 09.1102 und 10 B 09.1837, noch nicht veröffentlicht
Eine Revision ließ der VGH nicht zu, eine Entscheidung, die noch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft werden kann. Der Verwaltungsgerichtshof watschte auch die Vorinstanz ab, die ursprünglich keine Berufung zugelassen hatte.
Nach dem CSD wurde gegen Dietmar Holzapfel, dem Betreiber der Deutschen Eiche, auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes und Beleidigung von religiösen Bekenntnissen eingeleitet. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft kurz darauf eingestellt, unter anderem da der Wagen durchaus zum "fröhlichen Charakter des CSD gepasst hätte". In den letzten Jahren war Holzapfel wieder mit einem Papmobil auf dem CSD unterwegs, ohne dass es zu Problemen kam.
Az. 10 B 09.1102 und 10 B 09.1837, noch nicht veröffentlicht
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