Verfassungsrat stoppt umstrittene Strafe
Wer dreimal illegal Musik oder Filme tauscht, fliegt aus dem Internet: Mit dieser Regelung wollte Frankreich Raubkopierer stoppen. Die obersten Verfassungshüter haben die Regelung nun gekippt - sie sehen einen Konflikt mit den Menschenrechten.
Die Strafe widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse, erklärten der Verfassungsrat am Mittwoch. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.
Auch Unschuldsvermutung untergraben
Das französische Parlament hatte das umstrittene Gesetz nach monatelangen Diskussionen Mitte Mai beschlossen. Die oppositionellen Sozialisten waren daraufhin vor den Verfassungsrat gezogen. Der entschied nun ähnlich wie die Abgeordneten des Europaparlaments, die für Sperrungen gleichfalls eine richterlicher Anweisung fordern.
Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz zu den Raubkopierern die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.
Ein Jahr Sperre - bei vollen Kosten
Nach dem französischen Gesetz hätte eine Kontrollstelle Raubkopierern zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen. Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die Musik- und Filmindustrie verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen.
Wer dreimal illegal Musik oder Filme tauscht, fliegt aus dem Internet: Mit dieser Regelung wollte Frankreich Raubkopierer stoppen. Die obersten Verfassungshüter haben die Regelung nun gekippt - sie sehen einen Konflikt mit den Menschenrechten.
Die Strafe widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse, erklärten der Verfassungsrat am Mittwoch. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.
Auch Unschuldsvermutung untergraben
Das französische Parlament hatte das umstrittene Gesetz nach monatelangen Diskussionen Mitte Mai beschlossen. Die oppositionellen Sozialisten waren daraufhin vor den Verfassungsrat gezogen. Der entschied nun ähnlich wie die Abgeordneten des Europaparlaments, die für Sperrungen gleichfalls eine richterlicher Anweisung fordern.
Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz zu den Raubkopierern die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.
Ein Jahr Sperre - bei vollen Kosten
Nach dem französischen Gesetz hätte eine Kontrollstelle Raubkopierern zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen. Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die Musik- und Filmindustrie verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen.
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