Freitag, 19. Juni 2009

1,9-Millionen für 24 Songs

Ein Geschworenengericht in Minnesota hat eine 32-jährige Frau wegen Weitergebens von Musikdateien an Internetnutzer verurteilt. Jammie Thomas-Rasset wurde für schuldig befunden, 24 Musikstücke illegal über die Internet-Tauschbörse KaZaA verbreitet zu haben.

1,92 Millionen Dollar muss die Angestellte deshalb an sechs Plattenfirmen zahlen: Capital Records, Sony BMG Music, Arista Records, Interscope Records, Warner Bros. Records und UMG Recordings. Das sind 80'000 Dollar pro Stück.

Thomas-Rasset, eine 32-jährige alleinerziehende Mutter von vier Kindern, hatte sich vor Gericht verteidigt, sie habe die Musik nicht heruntergeladen, sondern vermutlich ihre Kinder oder ihr Ex-Mann.

Die Frau war in dem Fall bereits im Oktober 2007 zu Schadenersatz in Höhe von 220'000 Dollar verurteilt worden, musste sich jetzt aber in einem neuen Verfahren verantworten.

Zahlreiche Klagen
Der mächtige Verband der Musikindustrie in den USA (RIAA) und mehrere Plattenfirmen haben wegen des Herunterladens und Weiterverbreitens von Songs aus dem Internet zahlreiche Klagen angestrengt. Die meisten Beklagten gingen aus Furcht vor den finanziellen und rechtlichen Folgen eines Verfahrens mit der RIAA einen Vergleich ein. Thomas-Rasset lehnte das ab.

Im Dezember erklärte der Verband, nicht mehr einzelne Nutzer für illegale Downloads anklagen zu wollen. Der Verband setzt nun stattdessen darauf, dass die Internetanbieter selbst gegen den Missbrauch vorgehen. Bislang gibt es aber keine entsprechende Einigung mit Unternehmen.

Geben und Nehmen - aber Geben ist strafbar
Bei sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken, zu denen KaZaA gehört, sind gleichrangige Computer via Internet untereinander vernetzt. Die Nutzer können Musikdateien von den angeschlossenen Computern herunterladen. Im Gegenzug stellen sie den Musik-Ordner auf ihrem Computer den anderen Nutzern für Downloads zur Verfügung - wenn dies auch nicht immer bewusst geschieht.

Letzteres wird von den Musikfirmen als unerlaubtes Vertreiben von Musik betrachtet und eingeklagt. Die der Frau aufgebrummte hohe Busse wurde proportional dem Schaden angesetzt, den das Gericht für mutmasslich entgangene Lizenzgebühren annahm.

Mit dem seit knapp einem Jahr in der Schweiz gültigen Urheberrechtsgesetz kann, wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, von den Rechtsinhabern belangt werden. Das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Ohne Tausch verlieren die Peer-to-Peer-Netzwerke jedoch ihre Breite.

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