Dienstag, 23. Juni 2009

GEMA erringt Etappensieg gegen Rapidshare

Im Kampf gegen "Raubkopierer" im Internet hat die Musikbranche einen wichtigen Etappensieg errungen: Das Landgericht Hamburg verbot dem Online-Speicherdienst Rapidshare, rund 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Das Urteil wird unterschiedlich bewertet: Von einem Durchbruch spricht die Musikbranche, Rapidshare widerspricht und will nun in die nächste Instanz.

Wie die Urheberrechte-Gesellschaft GEMA in München erklärte, ist Rapidshare laut Urteil "selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt".

Zugleich habe das Gericht festgestellt, dass die von Rapidshare und ähnlichen Portalen getroffenen Maßnahmen gegen Online-Piraterie ungenügend seien. Denn die Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch durchaus möglich.

GEMA-Chef Harald Heker sprach von einem "Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet". Der Streitwert von 24 Millionen Euro sei eine ganz neue Dimension.

Sehr unterschiedliche Rechtsprechung
Rapidshare-Sprecherin Katharina Scheid sagte: "Wir haben verloren." Sie fügte hinzu: "Wir gehen in die nächste Instanz." Unternehmensvorstand Bobby Chang sagte in Cham im Schweizer Kanton Zug, die Gerichte urteilten sehr unterschiedlich. So habe das Oberlandesgericht Köln 2007 festgestellt, dass Rapidshare seinen Pflichten hinreichend nachkomme. Ein weiteres Verfahren laufe noch in Düsseldorf.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie über eine Million Rechteinhabern aus aller Welt.

Rapidshare gilt als einer der größten Speicherplatz-Anbieter weltweit. Die Kunden können Filme, Musik oder andere Dateien in eine Art Postfach kopieren und anderen den Zugang dazu ermöglichen.

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