Dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, wird Beihilfe zu sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Der Staatsanwalt hat Ermittlungen eingeleitet.
© Patrick Seeger/dpa
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat wegen des Vorwurfs zur Beihilfe zu sexuellem Missbrauch von Kindern ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, eingeleitet.
Das hat die Behörde dem ARD-Politikmagazin Report Mainz und dem Südkurier bestätigt. Grundlage des Ermittlungsverfahrens ist demnach eine Strafanzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegangen ist. Anzeigenerstatter ist ein mutmaßliches Opfer, das in den sechziger Jahren von einem Pater im Kloster Birnau im Erzbistum Freiburg missbraucht worden sein soll.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg teilte Report Mainz schriftlich mit: "Der Vorwurf des Anzeigeerstatters geht dahin, dass der Erzdiözese Freiburg bekannt gewesen sei, dass es in früherer Zeit zu sexuellen Übergriffen durch einen Pater gekommen sei. Dr. Zollitsch habe als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese Freiburg im Jahr 1987 gleichwohl die erneute Anstellung des Paters in der Kirchengemeinde Birnau am Bodensee veranlasst."
Das erzbischöfliche Ordinariat Freiburg weist die Vorwürfe gegenüber Report Mainz als "sensationsheischend" zurück. Der frühere Personalreferent Zollitsch habe weder von den Vorwürfen aus den sechziger Jahren, noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters gewusst. Ebenso wenig habe Zollitsch einen solchen Einsatz veranlasst. Außerdem habe die "Erzdiözese Freiburg Ende 2006 – unverzüglich nach dem Bekanntwerden eines Falls von sexuellem Missbrauch aus den sechziger Jahren bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau – den dort zuständigen Zisterzienserorden informiert".
Die Erzdiözese sei im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, um "die Substanzlosigkeit der Vorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch rasch" zu dokumentieren.
Zollitsch als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese habe keine erneute Anstellung dieses Paters in Birnau veranlasst: "Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben – wenngleich es Hinweise darauf gibt, dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte." Deren Zusammensetzung werde vom Abt des Ordens eigenständig geregelt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde das Verfahren zwischenzeitlich an die Staatsanwaltschaft Konstanz weitergeleitet. Nach Recherchen von Report Mainz wird dort bereits seit Längerem gegen den beschuldigten Pater ermittelt.
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