Menschenrechts-Bericht
Deutschland nutzt im Anti-Terror-Kampf Foltergeständnisse die im Ausland erpresst wurden. Die Geheimdienste behaupten, die Quellen ihrer Informationen nicht zurückverfolgen zu können.
Human Rights Watch erinnerte die drei Regierungen daran, dass Folter nach dem Völkerrecht ohne jede Ausnahme verboten sei. Durch Folter gewonnenes Beweismaterial dürfe auch nicht in Prozessen verwendet werden. Die Geheimdienste der drei Staaten behaupteten zu ihrer Verteidigung, es sei unmöglich festzustellen, welche Quellen und Methoden hinter den übermittelten Informationen stünden. Human Rights Watch ist davon aber nicht überzeugt. Nach Ansicht der Organisation "verschärfen Menschenrechtsverletzungen im Namen der Terrorismusbekämpfung auf lange Sicht Missstände, die der politischen Radikalisierung und der Rekrutierung zum Terrorismus Vorschub leisten".
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen