Mittwoch, 30. Juni 2010

Verbotene Subventionen: Schlappe für Airbus

Von Stefan Brändle

Wenn zwei sich streiten
Die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf hat die EU wegen illegaler Beihilfen an den Flugzeugbauer Airbus gerügt. Die EU und einige ihrer Mitgliedsstaaten hätten verbotene Exportsubventionen an die EADS-Tochter gezahlt, erklärte ein WTO-Ausschuss am Mittwoch.

Das Verfahren war vom US-Flugzeugbauer Boeing angestrengt worden. Der WTO-Ausschuss kommt zum Schluss, dass rückzahlbare Darlehen grundsätzlich erlaubt seien. Verboten seien sie aber wie im Fall des Riesen-Airbus A380, wenn sie zinsgünstig gewährt werden. Diese Hilfen müssten binnen 90 Tagen zurückerstattet werden.

Der amerikanische Handelsbeauftragte Ron Kirk zeigte sich erfreut über den Entscheid, denn die EU-Hilfen hätten "dazu geführt, dass Boeing Verkäufe und Marktanteile verlor". Die EU kündigte an, den Bericht zu prüfen und dann über eine Anfechtung zu entscheiden.

Airbus begrüßte, dass die Vorschusskredite grundsätzlich zulässig seien. Dies gewährleiste die Finanzierung des erst auf dem Reißbrett bestehenden A350. Das Konsortium wird zweifellos Berufung gegen den Entscheid einlegen. Dies würde die 90-Tage-Frist für die Rückerstattung des Geldes aufheben. Wie Airbus mitteilte, könnte sich der WTO-Subventionsstreit noch "über einige Jahre" hinziehen. "Nach Abweisung der meisten US-Klagepunkte im WTO-Bericht richtet sich das Augenmerk auf die Gegenklage. Inhalt: Die Subventionen für Boeing", hieß es am Airbus-Sitz in Toulouse.

Die EU hatte in Genf 2004 selbst Klage gegen die USA eingereicht, da Boeing unzulässige Subventionen eingestrichen habe. Einen Vorentscheid in dieser Sache könnte die WTO noch im Juli fällen.

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