Im Rahmen der CSD-Woche fordert die SPD-Fraktion in Sachen eine umfassende Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Unter dem Titel “Und wie lebst Du?” gab es am Mittwoch dazu eine Öffentliche Anhörung im Landtag. “Um eine umfassende rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender herzustellen und ihre Diskriminierung spürbar abzubauen, braucht es einen politischen Willen. Diesen vermisse ich jedoch bei der von CDU und FDP getragenen sächsischen Staatsregierung”, so Dr. Liane Deicke, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. “Dazu zählt zum Beispiel die Gleichstellung der Ehe mit den eingetragenen Partnerschaften in zahlreichen Landesgesetzen, eine besser Bildungsarbeit in sächsischen Schulen und eine nachhaltige Unterstützung schwul-lesbischer Vereine und Initiativen. Die Rumpelstilzchen-Methode von Schwarz-Gelb ,Ich will aber nicht!’ muss endlich ein Ende haben.”
Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ergänzt: “Um eine rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender zu garantieren, braucht es eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz. Darüber hinaus ist die schwarz-gelbe Landesregierung in der Pflicht, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2009 umzusetzen. Dieses Urteil fordert vom Gesetzgeber die Umsetzung vollständiger Gleichbehandlung. Auch wenn sich die CDU-FDP-Koalition noch in der letzten Plenarwoche des sächsischen Landtags dagegen ausgesprochen hat: Die Änderung sächsischer Gesetze und Verordnungen ist daher notwendig. Die sächsische Staatsregierung sollte sich in diesen Fragen ruhig die Bundesregierung zum Vorbild nehmen. Denn CDU/CSU und FDP haben dort in ihrem Koalitionsvertrag eine umfassende rechtliche Gleichstellung vereinbart. Nur Mut, liebe Staatsregierung.”
Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ergänzt: “Um eine rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender zu garantieren, braucht es eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz. Darüber hinaus ist die schwarz-gelbe Landesregierung in der Pflicht, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2009 umzusetzen. Dieses Urteil fordert vom Gesetzgeber die Umsetzung vollständiger Gleichbehandlung. Auch wenn sich die CDU-FDP-Koalition noch in der letzten Plenarwoche des sächsischen Landtags dagegen ausgesprochen hat: Die Änderung sächsischer Gesetze und Verordnungen ist daher notwendig. Die sächsische Staatsregierung sollte sich in diesen Fragen ruhig die Bundesregierung zum Vorbild nehmen. Denn CDU/CSU und FDP haben dort in ihrem Koalitionsvertrag eine umfassende rechtliche Gleichstellung vereinbart. Nur Mut, liebe Staatsregierung.”
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