Donnerstag, 10. Juni 2010

Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Rettungspaket ab

Schlappe für die Euro-Gegner: Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen das Paket zur Rettung klammer Euro-Staaten abgewiesen. Damit ist der Weg für das 750-Milliarden-Programm zunächst frei.

Hamburg - Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgewiesen. Seinen Beschluss begründete es mit den Folgen, die ein vorläufiges Verbot deutscher Bürgschaftszusagen für den Euro haben könnte.

Damit ist der Weg für die deutsche Beteiligung an dem internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zunächst frei. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket steht aber noch aus.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer Abwägung der möglichen Folgen für die Allgemeinheit: Würde die Bundesrepublik Deutschland ihre Zusagen zum Rettungspaket auch nur vorübergehend aussetzen müssen, könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer Vertrauensminderung an den Märkten führen, deren Folgewirkungen nicht absehbar seien. Der Bundestag hatte im Mai Kreditgarantien in Höhe von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt.

Das Bundesfinanzministerium begrüßte die Entscheidung. Karlsruhe habe damit die Vorgehensweise der Regierung bestätigt, erklärte eine Sprecherin in Berlin. Nach Auffassung Gauweilers bedeutet das Rettungspaket eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, für die es keine demokratische Legitimation gebe. Deshalb sei sein in Artikel 28 Grundgesetz garantiertes Recht auf demokratische Teilhabe verletzt.

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