So nicht: Die umstrittene Rahmenvereinbarung der "Zeit" für ihre freie Autoren ist ungültig, hat das Landgericht Hamburg auf Antrag von DJV und Verdi in einer Einstweiligen Verfügung entschieden. Damit ist die Total-Buyout-Klausel vom Tisch, laut der alle freien "Zeit"-Mitarbeiter sämtliche Rechte an ihren Texten an die "Zeit" abtreten sollten - und das sogar rückwirkend für bereits gelieferte Beiträge ohne ein zusätzliches Honorar. Nach Springer und Bauer, denen ähnliche Vertragsbedingungen bereits gerichtlich untersagt wurden, ist somit erneut ein großer Verlag mit einem derartigen Ansinnen gescheitert. DJV-Chef Michael Konken nennt das Urteil eine "wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten". Allerdings sind alle drei Urteile noch nicht rechtskräftig. Giovanni di Lorenzo hatte jedoch vergangene Woche signalisiert, die Autoren-Vereinbarung überarbeiten zu wollen. Mit dieser Ankündigung hatte der "Zeit"-Chefredakteur auf ein Protestbrief von mehr als 50 "Zeit"-Autoren reagiert, das vom Berufsverband Freischreiber initiiert worden war. Freischreiber hatte seinen Mitgliedern geraten, die Rahmenvereinbarung nicht zu unterschreiben, denn sie stelle eine "Enteignung" dar.
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