Mithäftlinge des früheren RAF-Terroristen Christian Klar monieren mit Blick auf dessen bevorstehende Freilassung eine Ungleichbehandlung. Unterdessen ist die Entscheidung des OLG Stuttgart zur Haftentlassung Klars rechtskräftig geworden.
In einem Schreiben an die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (Samstagsausgabe) betonte der Sprecher der Gefangenenvertretung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal, man sei „irritiert“ über Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), wonach Klar behandelt werde wie jeder andere Gefangene auch.
Bei Klar sei weder ein sonst üblicher „längerer Aufenthalt im Offenen Vollzug noch eine nachvollziehbare Tataufarbeitung unter Bekennung zur Straftat“ ersichtlich. Der Hinweis auf den Gleichheitsbehandlungsgrundsatz wirke für Klars Mitgefangene deshalb „wie eine Verhöhnung“.
Auch das Sozialverhalten des Mithäftlings wird in dem Schreiben thematisiert: „Dass sich der sicherlich intelligente Herr Klar auch einmal in der Haft für Schwächere oder nicht so intelligente Mitgefangene sozial engagiert hätte, konnte von hier ebenfalls nicht festgestellt werden.“ Gleichwohl begrüße die Gefangenenvertretung „und mit ihr die überwiegende Zahl der Inhaftierten in der JVA Bruchsal“ die bevorstehende Freilassung Klars. Die Gefangenenvertretung der JVA Bruchsal ist ein von Häftlingen gewähltes Gremium.
Unterdessen ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zur Haftentlassung Klars rechtskräftig geworden. „Es sind keine Rechtsmittel eingegangen“, sagte Gerichtssprecherin Josefine Köblitz am Freitag. Das OLG hatte entschieden, die lebenslange Freiheitsstrafe Klars zum 3. Januar 2009 zur Bewährung auszusetzen. Klar hat dann 26 Jahre lang in Haft gesessen.
Gegen den Beschluss vom 24. November hätten die Bundesanwaltschaft und Klar innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung vorgehen können. Allerdings war damit weder bei der Bundesanwaltschaft - die schon vorher ihre Zustimmung zur Haftentlassung auf Bewährung signalisiert hatte - noch bei Klar selbst gerechnet worden. An diesem Freitag lief die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln ab.
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ zufolge soll Klar bereits um Weihnachten herum aus der JVA Bruchsal entlassen werden. Er werde den Urlaub, den er sich aufgrund seiner regelmäßigen Arbeit in der JVA in den vergangenen Jahren angespart habe, jetzt beantragen, berichtete das Magazin.
Der heute 56-Jährige war 1985 wegen neunfachen Mordes und elffachen versuchten Mordes verurteilt worden. Klar war an drei Attentaten beteiligt, die die Bundesrepublik im „Deutschen Herbst“ 1977 erschütterten. Er wurde jeweils als „Mittäter“ beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen zwei Begleitern, am Bankier Jürgen Ponto und am Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer sowie dessen vier Begleitern verurteilt.
In einem Schreiben an die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (Samstagsausgabe) betonte der Sprecher der Gefangenenvertretung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal, man sei „irritiert“ über Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), wonach Klar behandelt werde wie jeder andere Gefangene auch.
Bei Klar sei weder ein sonst üblicher „längerer Aufenthalt im Offenen Vollzug noch eine nachvollziehbare Tataufarbeitung unter Bekennung zur Straftat“ ersichtlich. Der Hinweis auf den Gleichheitsbehandlungsgrundsatz wirke für Klars Mitgefangene deshalb „wie eine Verhöhnung“.
Auch das Sozialverhalten des Mithäftlings wird in dem Schreiben thematisiert: „Dass sich der sicherlich intelligente Herr Klar auch einmal in der Haft für Schwächere oder nicht so intelligente Mitgefangene sozial engagiert hätte, konnte von hier ebenfalls nicht festgestellt werden.“ Gleichwohl begrüße die Gefangenenvertretung „und mit ihr die überwiegende Zahl der Inhaftierten in der JVA Bruchsal“ die bevorstehende Freilassung Klars. Die Gefangenenvertretung der JVA Bruchsal ist ein von Häftlingen gewähltes Gremium.
Unterdessen ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zur Haftentlassung Klars rechtskräftig geworden. „Es sind keine Rechtsmittel eingegangen“, sagte Gerichtssprecherin Josefine Köblitz am Freitag. Das OLG hatte entschieden, die lebenslange Freiheitsstrafe Klars zum 3. Januar 2009 zur Bewährung auszusetzen. Klar hat dann 26 Jahre lang in Haft gesessen.
Gegen den Beschluss vom 24. November hätten die Bundesanwaltschaft und Klar innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung vorgehen können. Allerdings war damit weder bei der Bundesanwaltschaft - die schon vorher ihre Zustimmung zur Haftentlassung auf Bewährung signalisiert hatte - noch bei Klar selbst gerechnet worden. An diesem Freitag lief die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln ab.
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ zufolge soll Klar bereits um Weihnachten herum aus der JVA Bruchsal entlassen werden. Er werde den Urlaub, den er sich aufgrund seiner regelmäßigen Arbeit in der JVA in den vergangenen Jahren angespart habe, jetzt beantragen, berichtete das Magazin.
Der heute 56-Jährige war 1985 wegen neunfachen Mordes und elffachen versuchten Mordes verurteilt worden. Klar war an drei Attentaten beteiligt, die die Bundesrepublik im „Deutschen Herbst“ 1977 erschütterten. Er wurde jeweils als „Mittäter“ beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen zwei Begleitern, am Bankier Jürgen Ponto und am Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer sowie dessen vier Begleitern verurteilt.
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