Verfahrensfehler bestätigt
Von Mohammed Fofanah
Freetown - In Sierra Leone hat ein Berufungsgericht erstmals in der Geschichte des westafrikanischen Landes Todesurteile aufgehoben. Es stellte schwerwiegende Verfahrensfehler fest und sprach elf wegen Hochverrats zum Tode verurteilte Männer frei. Nach Ansicht von Menschenrechtsaktivisten könnte diese Entscheidung den Weg zur Abschaffung der Todesstrafe frei machen.
"Es war wie ein Wunder, wir trauten unseren Ohren nicht, als der Richter den Freispruch verkündete", berichtete Hindolo Trye, einer der Verurteilten, die damit entlastet und der Todeszelle entronnen sind. Brima Sherrif, der Direktor der Menschenrechtsorganisation 'Amnesty International' (AI) in Sierra Leone, sprach von einem "phänomenalen Freispruch", zumal die Todesurteile wegen Hochverrats ausgesprochen worden waren.
Hochverrat als Kapitalverbrechen
Den jetzt freigesprochenen zehn Mitgliedern der ehemaligen bewaffneten Rebellengruppen 'Bewaffneter Revolutionsrat' (AFRC) und 'Vereinigte Revolutionäre Front' (RUF) sowie einem Zivilist war 2004 wegen angeblicher Beteiligung an einem Überfall auf die Waffenkammer der Wellington-Kaserne nahe der Hauptstadt Freetown im Januar 2003 der Prozess gemacht worden. Die Anklage lautete auf Hochverrat, denn der Waffenraub diente offensichtlich dem Sturz der damaligen Regierung von Staatspräsident Ahmad Tejan Kabbah.
In Sierra Leone gelten schwerer Raub und Hochverrat als Kapitalverbrechen. Doch seit Oktober 1998 ist kein Todesurteil mehr vollstreckt worden. Damals wurden 24 AFRC-Kämpfer, die ein Militärgericht wegen Hochverrats verurteilt hatte, exekutiert.
Gegen Ende eines besonders brutalen, zehnjährigen Bürgerkriegs hatte die Regierung 2000 eine unparteiische Wahrheits- und Versöhnungskommission zur Aufklärung der zahllosen schweren Menschenrechtsverletzungen etabliert, die während des bewaffneten Konflikts begangen worden waren. Zu den im Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen gehörte auch die Abschaffung der Todesstrafe.
Doch Sierra Leones Kommission zur Verfassungsrevision mochte dieser Empfehlung nicht folgen. Sie sprach sich dafür aus, in Fällen von Hochverrat und anderen politischen Verbrechen Todesurteile nur dann durch lebenslange Haftstrafen zu ersetzen, wenn es dabei keine Toten gegeben hatte.
Aktivisten bestehen auf Abschaffung der Todesstrafe
AI-Sprecher Sherrif geht diese Einschränkung nicht weit genug. "Wir bleiben bei unserer Forderung an die Regierung, die Todessstrafe ganz abzuschaffen", bekräftigte er. Als sich die UN-Vollversammlung am 20. November für ein Moratorium der Vollstreckung von Todesurteilen aussprach, enthielt sich Sierra Leone der Stimme. Landesweit haben zahlreiche Menschenrechtsaktivisten diese Haltung verurteilt.
Dennoch hofft Mambu S. Feika, der Vorsitzende der einheimischen Menschenrechtsorganisation 'Prison Watch', dass nach dem erfolgreichen Revisionsverfahren gegen elf Todesurteile auch die zehn Männer und drei Frauen mit dem Leben davonkommen, die derzeit im Pademba-Road-Gefängnis auf die Vollstreckung ihrer Todesurteile warten.
"Die frühere Regierung Kabbah hat das Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen eingehalten. Bei Staatspräsident Ernest Bai Koroma und seiner Regierung scheint sich die Bereitschaft abzuzeichnen, die Todesstrafe abzuschaffen", so Feika.
Generalstaatsanwalt Serry Kamal, der der Regierung als Justizminister angehört, betonte gegenüber IPS, die Entscheidung zur Vollstreckung eines Todesurteils liege weiterhin beim Staatspräsidenten. Die Exekution der noch verbliebenen 14 Todeskandidaten werde er jedoch nicht empfehlen, versicherte Kamal.
Zusätzliche Informationen im Internet
Von Mohammed Fofanah
Freetown - In Sierra Leone hat ein Berufungsgericht erstmals in der Geschichte des westafrikanischen Landes Todesurteile aufgehoben. Es stellte schwerwiegende Verfahrensfehler fest und sprach elf wegen Hochverrats zum Tode verurteilte Männer frei. Nach Ansicht von Menschenrechtsaktivisten könnte diese Entscheidung den Weg zur Abschaffung der Todesstrafe frei machen.
"Es war wie ein Wunder, wir trauten unseren Ohren nicht, als der Richter den Freispruch verkündete", berichtete Hindolo Trye, einer der Verurteilten, die damit entlastet und der Todeszelle entronnen sind. Brima Sherrif, der Direktor der Menschenrechtsorganisation 'Amnesty International' (AI) in Sierra Leone, sprach von einem "phänomenalen Freispruch", zumal die Todesurteile wegen Hochverrats ausgesprochen worden waren.
Hochverrat als Kapitalverbrechen
Den jetzt freigesprochenen zehn Mitgliedern der ehemaligen bewaffneten Rebellengruppen 'Bewaffneter Revolutionsrat' (AFRC) und 'Vereinigte Revolutionäre Front' (RUF) sowie einem Zivilist war 2004 wegen angeblicher Beteiligung an einem Überfall auf die Waffenkammer der Wellington-Kaserne nahe der Hauptstadt Freetown im Januar 2003 der Prozess gemacht worden. Die Anklage lautete auf Hochverrat, denn der Waffenraub diente offensichtlich dem Sturz der damaligen Regierung von Staatspräsident Ahmad Tejan Kabbah.
In Sierra Leone gelten schwerer Raub und Hochverrat als Kapitalverbrechen. Doch seit Oktober 1998 ist kein Todesurteil mehr vollstreckt worden. Damals wurden 24 AFRC-Kämpfer, die ein Militärgericht wegen Hochverrats verurteilt hatte, exekutiert.
Gegen Ende eines besonders brutalen, zehnjährigen Bürgerkriegs hatte die Regierung 2000 eine unparteiische Wahrheits- und Versöhnungskommission zur Aufklärung der zahllosen schweren Menschenrechtsverletzungen etabliert, die während des bewaffneten Konflikts begangen worden waren. Zu den im Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen gehörte auch die Abschaffung der Todesstrafe.
Doch Sierra Leones Kommission zur Verfassungsrevision mochte dieser Empfehlung nicht folgen. Sie sprach sich dafür aus, in Fällen von Hochverrat und anderen politischen Verbrechen Todesurteile nur dann durch lebenslange Haftstrafen zu ersetzen, wenn es dabei keine Toten gegeben hatte.
Aktivisten bestehen auf Abschaffung der Todesstrafe
AI-Sprecher Sherrif geht diese Einschränkung nicht weit genug. "Wir bleiben bei unserer Forderung an die Regierung, die Todessstrafe ganz abzuschaffen", bekräftigte er. Als sich die UN-Vollversammlung am 20. November für ein Moratorium der Vollstreckung von Todesurteilen aussprach, enthielt sich Sierra Leone der Stimme. Landesweit haben zahlreiche Menschenrechtsaktivisten diese Haltung verurteilt.
Dennoch hofft Mambu S. Feika, der Vorsitzende der einheimischen Menschenrechtsorganisation 'Prison Watch', dass nach dem erfolgreichen Revisionsverfahren gegen elf Todesurteile auch die zehn Männer und drei Frauen mit dem Leben davonkommen, die derzeit im Pademba-Road-Gefängnis auf die Vollstreckung ihrer Todesurteile warten.
"Die frühere Regierung Kabbah hat das Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen eingehalten. Bei Staatspräsident Ernest Bai Koroma und seiner Regierung scheint sich die Bereitschaft abzuzeichnen, die Todesstrafe abzuschaffen", so Feika.
Generalstaatsanwalt Serry Kamal, der der Regierung als Justizminister angehört, betonte gegenüber IPS, die Entscheidung zur Vollstreckung eines Todesurteils liege weiterhin beim Staatspräsidenten. Die Exekution der noch verbliebenen 14 Todeskandidaten werde er jedoch nicht empfehlen, versicherte Kamal.
Zusätzliche Informationen im Internet
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