Donnerstag, 11. Dezember 2008

Böhmer bittet Jalloh-Angehörige um Verständnis

Ministerpräsident Wolfgang Böhmer hat nach dem Freispruch der beiden Polizisten im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh bei Angehörigen und Freunden des Opfers um Verständnis für das Urteil geworben. Böhmer sagte am Donnerstag vor dem Landtag, in dem Fall sei offenbar keine lückenlose Aufklärung möglich gewesen.

"Der nicht natürliche Tod einer im staatlichen Gewahrsam befindlichen Person hat uns nachhaltig betroffen gemacht. Der Vorgang beschämt uns alle."

Ministerpräsident Wolfgang Böhmer

Wolfgang Böhmer hat die Angehörigen Jallohs um Verständnis für das Urteil gebeten.

Der Ministerpräsident bat Jallohs Angehörige um Verständnis dafür, dass die Suche nach der Wahrheit und die Rechtsprechung nur nach den Regeln des Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen könne. "Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt", sagte Böhmer. Aus diesem Grund sei man gemeinsam daran interessiert, den Vorgang endgültig aufzuklären.

Staatsanwaltschaf prüft Verfahren wegen Falschaussagen

Böhmer ging indirekt auch auf den Vorwurf des Gerichts ein, die Polizei habe in dem Fall schlampig ermittelt und Beamte hätten falsch ausgesagt. "Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur "ahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land abzuwenden", so Böhmer. Er verwies auf Prüfungen der Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussagen eröffnet.

Keine finanzielle Entschädigung für Familie

Unterdessen widersprach Regierungssprecherin Monika Zimmermann einer Zeitungsmeldung, nach der die Landesregierung eine finanzielle Entschädigung für die Familie Jallohs prüft. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine solche Entschädigung. Das Kabinett hat sich damit nicht befasst", betonte Zimmermann in Magdeburg.

Prozess muss vor BGH neu verhandelt werden

Am Montag waren zwei Polizeibeamte nach etwa 60 Verhandlungstagen vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen worden. Sie waren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Asylbewerber Oury Jalloh hatte trotz Fesselung an Händen und Füßen mit einem Feuerzeug die Matratze in seiner Polizeizelle angezündet und war an den Folgen des Brandes gestorben. In der Urteilsbegründung hieß es, den Beamten sei keine Mitschuld am Tod Jallohs nachzuweisen. Nach der Verkündung kam es im Gerichtssaal und vor dem Landgericht zu Tumulten von Landsleuten des Verstorbenen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage teilten am Donnerstag mit, dass sie gegen das Urteil in Revision gehen werden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Kammer zunächst noch vier Monate Zeit, um das schriftliche Urteil vorzulegen. Danach muss die Revision innerhalb eines Monats begründet werden. Erst danach werde der Fall dem BGH zugeleitet, so der Sprecher.

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