Mit dem Prozess zum Feuertod Oury Jallohs in einer Polizeizelle endet das langwierigste und teuerste Verfahren, das das Landgericht Dessau-Roßlau bislang führte. Angeklagt sind zwei Polizisten. Noch am Montag will das Gericht ein Urteil verkünden. Unterdessen haben etwa 30 Demonstranten gegen die Forderungen der Staatsanwaltschaft protesiert.
Am 07. Januar 2005 war der 23-Jährige aus Sierra Leone in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt. Die Umstände des Todes blieben lange mysteriös. Inzwischen ist sich das Gericht sicher, dass Jalloh das Feuer in der Zelle selbst entzündete. Zu beurteilen bleibt nur, ob das zu verhindern gewesen wäre. Angeklagt sind zwei Polizisten.
Staatsanwalt fordert Geldstrafe und Freispruch
"Es wurde hier so viel vertuscht, so viel verpfuscht, dass sich der Sachverhalt nicht mehr aufklären lässt, obwohl ein Mensch zu Tode kam."
Proteste vor dem Landgericht
Etwa 30 Demonstranten haben vor dem Landgericht gegen die Forderungen der Staatsanwaltschaft demonstriert. Mit zahlreichen Transparenten und in Sprechchören klagten sie an, Oury Jalloh sei ermordet worden, das Gericht vertusche diese kriminelle Tat durch den Prozess. Ein Mitglied der "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" betonte, den Tod des Afrikaners mit einer Zahlung von 4.800 Euro abschließen zu wollen, gleiche einer Ohrfeige für dessen Familie. Die Demonstranten wollten eine unabhängige Kommission zur Aufklärung des Falles gründen, hieß es.
Mehr Fragen offen als beantwortet
Der Prozess läuft mittlerweile seit einem Jahr und neun Monaten. An 58 Verhandlungstagen befragte das Gericht mehr als 60 Zeugen sowie zwei medizinische Gutachter. Ursprünglich waren nur sechs Verhandlungstage anberaumt worden. Aber der Fall erwies sich als ausgesprochen kompliziert. Dazu trug auch bei, dass der Prozess erst zwei Jahre und drei Monate nach dem Geschehen eröffnet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Fall bislang nicht sorgfältig und konsequent behandelt worden war.
Die Obduktion war nach Expertenmeinung schlampig durchgeführt worden, Beweismittel wie das Feuerzeug fehlten zunächst. Zeugenaussagen widersprachen sich. Eine Zeugin widerrief ihre Angabe, dass der Alarm mehrfach weggedrückt worden sei. Richter und Nebenkläger sprechen von bewusster Lüge. Der Verteidiger des Hauptangeklagten sieht die widersprüchlichen Aussagen dagegen der langen Zeit geschuldet, die seit dem Vorfall vergangen ist.
Gutachter sehen kein Fremdverschulden
Fest steht nach der zweiten Obduktion, dass Jalloh bei dem Brand an einem Hitzeschock starb, bevor die Polizisten die Zelle öffneten. Nach fünf Brandversuchen steht nun offenbar auch fest, dass es für Jalloh möglich war, den feuerfesten Bezug der Matratze selbst aufzuschlitzen und das Innere anzuzünden, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war.
Jalloh war in Gewahrsam genommen worden, nachdem er mehrere Frauen belästigt und den Polizeibeamten Widerstand geleistet haben soll. Er soll bei seiner Festnahme unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben.
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