Freitag, 7. Mai 2010

Überfall entfacht Schleierdebatte

In Australien hat ein mit einer Burka verhüllter Räuber einen Geldboten überfallen. Der Fall löst nun eine Debatte über den muslimischen Ganzkörperschleier aus - wie in Frankreich und Belgien.

Sydney - Cory Bernardi, Politiker der oppositionellen Partei der Liberalen, brachte das Thema mit einem Blog-Eintrag ins Rollen, in dem er sich für ein Verbot aussprach. Premierminister Kevin Rudd wies das am Freitag zurück. Die Polizei habe keinerlei entsprechende Empfehlung gegeben, meinte er. Auch der Chef der Liberalen Partei, Tony Abbott, wollte sich dem Aufruf zum Verbot nicht anschließen.

In einer spontanen und nicht repräsentativen Umfrage auf der Webseite der Zeitung "Sun Herald" sprachen sich 88 Prozent der Befragten für ein Verbot der Burka aus.
Ein Dieb hatte Anfang der Woche mit einer Burka verkleidet in der Nähe von Sydney einen Geldboten überfallen. Der Mann war von Kopf bis Fuß in das islamische Gewand gehüllt, das nur einen Schlitz für die Augen freilässt. Er trug zudem eine Sonnenbrille. Er entkam mit einer größeren Menge Geld.
Das belgische Parlament hat als erste Volksvertretung in Europa ein Verbot der Vollverschleierung beschlossen. Die Abgeordneten stimmten in Brüssel ohne Gegenstimmen für das Verbot, das sie auch mit der Würde der Frau begründeten. Wegen der innenpolitischen Krise ist allerdings offen, wann das Gesetz in Kraft tritt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich gegen ein Burka-Verbot in Deutschland ausgesprochen. Eine solche Debatte sei "nicht erforderlich", sagte der CDU-Politiker. Die stellvertretende EU-Parlamentspräsidentin Silvana Koch-Mehrin (FDP) hatte eine Ausweitung der belgischen Regelung auf ganz Europa gefordert. De Maizière sagte, es seien vielleicht hundert Frauen in Deutschland, die eine Burka trügen.

Das Gesetz verbietet in Belgien das Tragen jedes Kleidungsstücks, "welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt". Darunter fallen also die Burka, die ein Stoffgitter vor die Augen setzt, und der Nikab, bei dem ein Sehschlitz frei bleibt. Das bloße Kopftuch bleibt erlaubt. Das Verbot gilt für den öffentlichen Raum, also auf Straßen und in Parks ebenso wie in Geschäften, Restaurants, Bussen oder Bahnen. Personen, die sich dennoch voll verschleiern, drohen Geldstrafen bis 25 Euro oder bis zu sieben Tage Haft. Ausgenommen sind ausdrücklich Motorradfahrer, Karnevalsverkleidungen sowie Feuerwehrleute - also Menschen, die von Berufs wegen einen Helm oder eine Maske tragen müssen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen