Freitag, 7. Mai 2010

Sexueller Missbrauch: Mixa unter Verdacht

bürgerlichWalter Mixa

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat Vorermittlungen gegen Augsburgs Bischof Walter Mixa wegen sexuellen Missbrauchs aufgenommen.

Der prügelnde 'Wixa': Walter Mixa

Walter Mixa Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen soll es sich um einen Fall aus Mixas Zeit als Bischof von Eichstätt 1996 bis 2005 handeln. Dieser wird derzeit von den Ermittlern untersucht. Um wen es sich bei dem mutmaßlichen Opfer handelt, ist derzeit noch unklar. Die katholische Kirche hat nach unseren Informationen selbst die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.


Bischof W. M. hatte am späten Abend des 21. April bei Papst B. XVI ein Rücktrittsgesuch eingereicht. Er war wegen Züchtigungen von Kindern in seiner ehemaligen Pfarrei Schrobenhausen und wegen Betrug unter Druck geraten.





Vorermittlungen nimmt die Staatsanwaltschaft auf, wenn sie einen Verdacht, aber noch keine konkreten Anhaltspunkte für eine vorliegende Straftat hat.






Staatsanwaltschaften sind nach der Strafprozessordnung (§ 152 StPO) dazu verpflichtet, "wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen". Allerdings reicht nicht jeder vage Hinweis oder Verdacht schon aus, ein echtes Ermittlungsverfahren einzuleiten.




Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, sogenannte Vorermittlungen einzuleiten. In diesem Stadium sammelt sie schon einmal Spuren, Hinweise und Beweismittel, um sich ein Bild der Lage zu machen. Auch können Beteiligte wie Zeugen oder Opfer befragt werden.




Wenn die Tatsachen dann anschließend darauf hindeuten, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, leitet die Behörde ein Ermittlungsverfahren ein - mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten für Ermittler und Beteiligte.




Konkret gesetzlich geregelt sind Vorermittlungen nicht.

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