Karlsruhe — Im Prozess gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Ferner solle Tauss 6000 Euro unter anderem an eine Hilfsorganisation für missbrauchte Jungen zahlen, verlangte die Anklage in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Tauss das bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken genutzt habe und nicht für eine berufsbedingte Recherche.
Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Schutzbehauptung. "Es war nicht so, dass Tauss als Robin Hood der Freiheitsrechte durch die Gegend ritt", sagte Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig. Die Bewährungsstrafe begründete sie damit, dass Tauss durch das öffentliche Verfahren "bereits erheblich betroffen" sei und sowohl sein Bundestagsmandat als auch seine Reputation verloren habe. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen