Donnerstag, 27. Mai 2010

Muslimischer Schüler darf nicht in der Pause beten

Außerhalb des Religionsunterrichts dürfen muslimische Schüler in der Schule nicht beten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, ein 16-jähriger Jugendlicher habe nicht das Recht, in der Pause seine Gebete zu verrichten. In der vorherigen Instanz war das Urteil noch anders ausgefallen.
 
Verhandlung über islamisches Gebet an Berliner Schule
Yunus Mitschele darf nicht in der Schulpause beten
 
Muslimische Schüler dürfen außerhalb des Religionsunterrichts nicht in der Schule beten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

Zur Begründung hieß es, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen, darunter die Elternrechte und das schulische Neutralitätsgebot. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Zuvor war in der Vorinstanz entschieden worden, der Schüler dürfe in den Pausen beten. Die Richter sahen darin keine Störung des Schulbetriebs und keine Verletzung der Neutralitätspflicht. Die Schulverwaltung hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Beide Seiten stritten nun vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst darüber, inwieweit der Gymnasiast einen speziellen Raum nutzt, den ihm die Schule seit zwei Jahren zur Verfügung stellt.

Laut Verwaltung betete der Gymnasiast darin nur 14 Mal. Der Schüler entgegnete, er habe häufig Probleme gehabt, Lehrer zu finden, die ihm aufschließen. Stattdessen habe er dann in leeren Klassenzimmern seinen Gebetsteppich ausgerollt.
Die Verhandlung werde ergeben, inwieweit der vorliegende Fall mit dem Artikel 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sei.

Formelle Anträge weiterer Schulen, einen Gebetsraum einrichten zu dürfen, gab es laut Schulverwaltung nach der Entscheidung aber nicht. Mehrere Anträge aus der Zeit vor dem Urteil legte die Verwaltung wegen des laufenden Verfahrens auf Eis.

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