Außerhalb des Religionsunterrichts dürfen muslimische Schüler in der Schule nicht beten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, ein 16-jähriger Jugendlicher habe nicht das Recht, in der Pause seine Gebete zu verrichten. In der vorherigen Instanz war das Urteil noch anders ausgefallen.
Yunus Mitschele darf nicht in der Schulpause beten
Muslimische Schüler dürfen außerhalb des Religionsunterrichts nicht in der Schule beten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz aufgehoben.
Zur Begründung hieß es, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen, darunter die Elternrechte und das schulische Neutralitätsgebot. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Zuvor war in der Vorinstanz entschieden worden, der Schüler dürfe in den Pausen beten. Die Richter sahen darin keine Störung des Schulbetriebs und keine Verletzung der Neutralitätspflicht. Die Schulverwaltung hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Beide Seiten stritten nun vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst darüber, inwieweit der Gymnasiast einen speziellen Raum nutzt, den ihm die Schule seit zwei Jahren zur Verfügung stellt.
Laut Verwaltung betete der Gymnasiast darin nur 14 Mal. Der Schüler entgegnete, er habe häufig Probleme gehabt, Lehrer zu finden, die ihm aufschließen. Stattdessen habe er dann in leeren Klassenzimmern seinen Gebetsteppich ausgerollt.
Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann sagte während der Verhandlung: „Wir tendieren dazu, dass ihm die Ernsthaftigkeit seiner Glaubensausübung nicht bestritten werden kann.“
Die Verhandlung werde ergeben, inwieweit der vorliegende Fall mit dem Artikel 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sei.
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