Freitag, 28. Mai 2010

Zum Urteil im Strafverfahren gegen Jörg Tauss

Piratenpartei Deutschland

Pressemitteilung

Mit dem Urteil im Prozess gegen Jörg Tauss ist heute ein Strafverfahren zu Ende gegangen, das nach Ansicht der Piratenpartei unter dem schlechten Zeichen öffentlicher Vorverurteilung stand. »Wir Piraten haben Jörg Tauss stets als entschlossenen Bürger- und Freiheitsrechtler kennengelernt. Er hat seine große politische Erfahrung genau so bescheiden und zurückhaltend wie praktisch in unsere Partei eingebracht«, erklärt Wolfgang Dudda, Beisitzer im Bundesvorstand: »Deshalb haben wir allen Grund, darauf vertrauen zu können, dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht.«

Die Piratenpartei Deutschland hat bis zur Urteilsverkündung nahezu allein an der rechtsstaatlich zwingenden Unschuldsvermutung festgehalten. Wolfgang Dudda, der als Ermittlungsbeamter im Zollfahndungsdienst tätig ist, sagt dazu: »Dafür mussten sich die Piraten gegen den üblen Vorwurf wehren, eine "Kinderschänderpartei" zu sein. Die Art und Weise wie hier die Öffentlichkeit zum Richter gemacht wurde, ist kein Ruhmesblatt für die demokratische Kultur«. Die rechtsstaatlich fragwürdige Pressearbeit der Staatsanwaltschaft hat das Verfahren in einem Maß bestimmt, das das Funktionieren des Rechtsstaats erheblich beeinträchtigt.

Zum Teil konnte man im zeitlichen Verlauf der Ermittlungen den Eindruck gewinnen, bei dem Verfahren sei es weniger um die Aufklärung eines Strafvorwurfs gegangen als um die justizielle Begleitmusik für ein politisches Projekt, das ein Zensur-Instrumentarium schaffen und die Freiheitsrechte für alle Bürger einschränken sollte. Das gilt umso mehr, da die Zugangssperre gegenüber Netzinhalten von Betroffenen und Experten als sinn- und erfolglos angesehen wird.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
 

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