Samstag, 8. Mai 2010

Karlsruhe kneift und macht damit den Weg für Griechenland-Hilfe frei

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag für einen Stopp der Griechenland-Hilfe abgelehnt. Das Gericht begründete dies am Samstag damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage das Rettungspaket insgesamt gefährden könne.

Am Freitag hatten fünf Professoren gegen das vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen Hilfspaket für Griechenland einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung "dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung und Ausführung" des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vorerst untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Eilantrag jetzt abgelehnt. Einen Termin für die endgültige Entscheidung über die Klage nannte das Gericht noch nicht.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Samstag damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zum endgültigen Urteil das Rettungspaket insgesamt gefährden könne. "Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist", heißt es in der Entscheidung. Sollte jetzt eine einstweilige Anordnung ergehen, die Übernahme der Gewährleistung des Bundes für die Notkredite von bis zu 22,4 Milliarden Euro sich später aber als verfassungsrechtlich zulässig erweisen, "drohen der Allgemeinheit schwere Nachteile".

Aus Sicht der Kläger verstößt das Nothilfepaket von gut 22 Milliarden Euro gegen die EU-Verträge. Der Artikel 125 des Lissabon-Vertrages sehe ausdrücklich vor, dass ein Mitgliedsland nicht für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates hafte oder eintrete. Die EU habe sich jedoch zu einer "Haftungsgemeinschaft" entwickelt. Mit solchen Finanzhilfen, die nicht in den Unionsverträgen vorgesehen seien, werde eine "verheerende Inflationspolitik" betrieben, die zu schweren Schäden für die gesamte Europäische Union führen werde. Damit stehe die Stabilität der Währung auf dem Spiel.

Es handele sich bei den Finanzhilfen um "ausbrechende Rechtsakte", die nicht demokratisch legitimiert seien. Griechenland werde die Finanzhilfen "keinesfalls zurückzahlen" können. Durch eine Inflationspolitik würden in Deutschland aber Eigentumsrechte und das Sozialstaatsprinzip verletzt, weil Ansprüche auf Pensionen, Renten, Gehälter, Löhne und soziale Hilfen "dadurch an Wert verlieren".

Die Finanzhilfen seien in Wahrheit eine Rettungsoperation für die Banken, argumentieren die fünf Professoren weiter. "Wir geben das Geld den Griechen, und die reichen es an die Banken weiter", sagte Starbatty. Um aus seinen Schulden zu kommen, müsste Griechenland aus der Währungsunion austreten, die stark abgewertete Drachme wieder als Währung annehmen und anfangen, Überschüsse zu erwirtschaften.

Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder haben in der Nacht zum Samstag erwartungsgemäß die EU-Hilfen für Griechenland genehmigt. Die erste Rate solle noch vor dem 19. Mai ausgezahlt werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Teilnehmer. An diesem Tag wird eine Anleihe von 8,5 Milliarden Euro fällig.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen