Wer hat Angst vorm Mümmelmann? Meine Lehrerin, behauptete eine Schülerin in Vechta: Die drehe durch, wenn sie Hasen sehe oder "Hase" höre, erzählte sie Mitschülerinnen. Kurz darauf waren Hasen auf die Tafel gezeichnet, die Lehrerin hat Klage eingereicht.
Ein kurioser Fall von Lehrerhänselei beschäftigt derzeit das Amtsgericht Vechta. An einer Haupt- und Realschule in Vechta soll eine Schülerin Gerüchte über eine Hasenphobie ihrer Lehrerin gestreut und Mitschülern gesagt haben, die Lehrerin "drehe durch" beim Anblick von Hasen.
Damit soll nun Schluss sein: Die Lehrerin hat Klage eingereicht. Sie verlangt, dass der Schülerin derlei Behauptungen künftig verboten sind.
Offenbar blieb es auch nicht nur beim Gerüchtestreuen: Nach Angaben des Gerichts malten zwei Mitschülerinnen Hasen an die Tafel. "Aus Spaß und Neugier", sagten sie laut der Oldenburger Volkszeitung vor Gericht. Sie hätten wissen wollen, wie die Lehrerin reagiert.
Die Zeitung berichtet zudem, der Klassenlehrer habe gegenüber dem Gericht eingeräumt, dass sich Schüler und Eltern bereits über die Lehrerin beklagt hätten. Dabei sei es nicht um die fachliche Arbeit, sondern die persönliche Art gegangen.
Das Gericht hat zur weiteren Beweisaufnahme einen zweiten Verhandlungstermin angesetzt.
Die Lehrerin hatte bereits 2008 in einem ähnlichen Fall eine Schülerin verklagt. Damals endete das Verfahren mit einem Vergleich. Die Schülerin verpflichtete sich, nicht länger zu behaupten, dass die Lehrerin beim Anblick eines Hasen oder bei dem Hören des Wortes "Hase" einen Tobsuchtsanfall erleide, zu weinen anfange und den Klassenraum verlasse.
Damit soll nun Schluss sein: Die Lehrerin hat Klage eingereicht. Sie verlangt, dass der Schülerin derlei Behauptungen künftig verboten sind.
Offenbar blieb es auch nicht nur beim Gerüchtestreuen: Nach Angaben des Gerichts malten zwei Mitschülerinnen Hasen an die Tafel. "Aus Spaß und Neugier", sagten sie laut der Oldenburger Volkszeitung vor Gericht. Sie hätten wissen wollen, wie die Lehrerin reagiert.
Die Zeitung berichtet zudem, der Klassenlehrer habe gegenüber dem Gericht eingeräumt, dass sich Schüler und Eltern bereits über die Lehrerin beklagt hätten. Dabei sei es nicht um die fachliche Arbeit, sondern die persönliche Art gegangen.
Das Gericht hat zur weiteren Beweisaufnahme einen zweiten Verhandlungstermin angesetzt.
Die Lehrerin hatte bereits 2008 in einem ähnlichen Fall eine Schülerin verklagt. Damals endete das Verfahren mit einem Vergleich. Die Schülerin verpflichtete sich, nicht länger zu behaupten, dass die Lehrerin beim Anblick eines Hasen oder bei dem Hören des Wortes "Hase" einen Tobsuchtsanfall erleide, zu weinen anfange und den Klassenraum verlasse.
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