New York/Rom - Der Vatikan hat die erneuten Beschuldigungen aus den USA gegen Benedikt XVI. im Zusammenhang mit den Kindesmissbrauchsfällen in der katholischen Kirche zurückgewiesen. Einem Bericht der "New York Times" zufolge hatte sich der damalige Kardinal Joseph Ratzinger 1985 als Präfekt der Glaubenskongregation gegen die rasche Entlassung eines pädophilen Geistlichen aus dem Priesteramt ausgesprochen.
Der Vatikan erklärte dazu jetzt: "Kardinal Ratzinger hat den Fall Stephen Kiesle aus Kalifornien nicht gedeckt." Vielmehr habe der heutige Papst "einzig darum gebeten, die Sache gründlicher zu untersuchen zum Wohl aller Beteiligten", kommentierte der Vizepressesprecher des Vatikans, Padre Ciro Benedettini, die neuen Vorwürfe.
Der Vatikan hat stets erklärt, Kardinal Ratzinger habe sich während seiner Zeit als Leiter der Glaubenskongregation niemals der Amtsenthebung eines pädophilen Priesters widersetzt.
Laut "New York Times" hatte Ratzinger 1985 einen Brief unterzeichnet, in dem es hieß, dass in dem Fall mehr Zeit benötigt werde. Für eine Entscheidung müsse das Wohl der gesamten Kirche in Betracht gezogen werden. Der Bischof solle dem Priester in dieser Zeit "so viel väterliche Fürsorge wie möglich" zukommen lassen. Die Argumente für eine Entlassung seien jedoch "von großer Wichtigkeit".
Vier Jahre zuvor hatte Kiesle zusammen mit John Cummins, dem damaligen Bischof von Oakland, erstmals im Vatikan um Entlassung gebeten.
Wie die Zeitung unter Berufung auf Dokumente berichtete, die ihr vom Anwalt eines der Opfer Kiesles überlassen wurden, hatte Cummins in einem Brief an Ratzinger 1982 ein weiteres Mal um die Entlassung Kiesles gebeten. "Ich bin davon überzeugt, dass es keinen Skandal geben wird, wenn dem Antrag stattgegeben wird, und dass es tatsächlich - aufgrund der Natur der Sache - einen größeren Skandal für die Gemeinde geben könnte, wenn es Vater Kiesle erlaubt würde, ins aktive Priesteramt zurückzukehren", zitierte die Zeitung aus dem Schreiben.
Cummins habe sich damals auch direkt an den damaligen Papst Johannes Paul II. gewandt. Kardinal Ratzinger habe dann um weitere Informationen gebeten, die ihm die Diözese Oakland im Februar 1982 auch zugesandt habe. Erst drei Jahre später habe sich Ratzinger dann wieder gemeldet und in dem besagten Schreiben um mehr Zeit gebeten. Außerdem habe er auf das noch junge Alter des Priesters verwiesen. Kiesle war zu diesem Zeitpunkt 38 Jahre alt.
Kiesle war 1978, sechs Jahre nach seiner Priesterweihe, erstmals wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Nach Angaben der Diözese Oakland durfte er nach seiner Verurteilung zunächst nicht mehr als Seelsorger arbeiten. Außerdem habe er sich in Behandlung begeben. 1985 habe er dann aber ehrenamtlich wieder im Jugendgottesdienst einer seiner alten Gemeinden gearbeitet. Erst 1987 sei er dann schließlich aus dem Priesteramt entlassen worden. Bis zur Amtsenthebung arbeitete er weiter mit Kindern.
Der Vatikan erklärte dazu jetzt: "Kardinal Ratzinger hat den Fall Stephen Kiesle aus Kalifornien nicht gedeckt." Vielmehr habe der heutige Papst "einzig darum gebeten, die Sache gründlicher zu untersuchen zum Wohl aller Beteiligten", kommentierte der Vizepressesprecher des Vatikans, Padre Ciro Benedettini, die neuen Vorwürfe.
Der Vatikan hat stets erklärt, Kardinal Ratzinger habe sich während seiner Zeit als Leiter der Glaubenskongregation niemals der Amtsenthebung eines pädophilen Priesters widersetzt.
Laut "New York Times" hatte Ratzinger 1985 einen Brief unterzeichnet, in dem es hieß, dass in dem Fall mehr Zeit benötigt werde. Für eine Entscheidung müsse das Wohl der gesamten Kirche in Betracht gezogen werden. Der Bischof solle dem Priester in dieser Zeit "so viel väterliche Fürsorge wie möglich" zukommen lassen. Die Argumente für eine Entlassung seien jedoch "von großer Wichtigkeit".
Vier Jahre zuvor hatte Kiesle zusammen mit John Cummins, dem damaligen Bischof von Oakland, erstmals im Vatikan um Entlassung gebeten.
Wie die Zeitung unter Berufung auf Dokumente berichtete, die ihr vom Anwalt eines der Opfer Kiesles überlassen wurden, hatte Cummins in einem Brief an Ratzinger 1982 ein weiteres Mal um die Entlassung Kiesles gebeten. "Ich bin davon überzeugt, dass es keinen Skandal geben wird, wenn dem Antrag stattgegeben wird, und dass es tatsächlich - aufgrund der Natur der Sache - einen größeren Skandal für die Gemeinde geben könnte, wenn es Vater Kiesle erlaubt würde, ins aktive Priesteramt zurückzukehren", zitierte die Zeitung aus dem Schreiben.
Cummins habe sich damals auch direkt an den damaligen Papst Johannes Paul II. gewandt. Kardinal Ratzinger habe dann um weitere Informationen gebeten, die ihm die Diözese Oakland im Februar 1982 auch zugesandt habe. Erst drei Jahre später habe sich Ratzinger dann wieder gemeldet und in dem besagten Schreiben um mehr Zeit gebeten. Außerdem habe er auf das noch junge Alter des Priesters verwiesen. Kiesle war zu diesem Zeitpunkt 38 Jahre alt.
Kiesle war 1978, sechs Jahre nach seiner Priesterweihe, erstmals wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Nach Angaben der Diözese Oakland durfte er nach seiner Verurteilung zunächst nicht mehr als Seelsorger arbeiten. Außerdem habe er sich in Behandlung begeben. 1985 habe er dann aber ehrenamtlich wieder im Jugendgottesdienst einer seiner alten Gemeinden gearbeitet. Erst 1987 sei er dann schließlich aus dem Priesteramt entlassen worden. Bis zur Amtsenthebung arbeitete er weiter mit Kindern.
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