Verdacht auf Beihilfe zur Steuerflucht
Im Zusammenhang mit Steuertricks ermitteln die deutschen Aufsichtsbehörden gegen die deutsche Tochter des Schweizer Finanzkonzerns UBS. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe eine Sonderprüfung eingeleitet, bestätigte ein Sprecher der Behörde einen Bericht des Magazins "Spiegel". Demnach untersucht die BaFin, ob die Vorschriften des Geldwäschegesetzes bei der UBS eingehalten wurden.
Installierte die Bank einen Scheinwohnsitz in Zürich?
Laut dem "Spiegel"-Bericht hat ein ehemaliger UBS-Großkunde erklärt, die Bank habe ihm in Zürich einen Scheinwohnsitz installiert, um somit der Besteuerung durch den deutschen Fiskus zu entgehen. Laut "Spiegel" soll mit der Untersuchung unter anderem geklärt werden, ob die deutsche Tochter der UBS systematische Beihilfe zur Steuerflucht geleistet haben könnte. Der Großkunde hatte im Februar Strafanzeige gegen die UBS bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gestellt. Dabei geht es laut "Spiegel" nicht nur um Angebote der Steuerhinterziehung, sondern auch um Betrug, Untreue und versuchte Nötigung. Demnach wirft der Betroffene der Bank auch vor, durch Fehlspekulationen eine Mitschuld an Millionenverlusten zu tragen.
Auch die UBS bestätigte die Sonderprüfung der BaFin in Zusammenhang mit den Vorwürfen des früheren Großkunden. Das Unternehmen teilte mit, UBS Deutschland stehe "grundsätzlich in engem, regelmäßigen Austausch" mit der BaFin und kooperiere mit der Behörde. Zudem habe die UBS ebenfalls "eine interne Untersuchung zu den damaligen Geschehnissen eingeleitet
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