Mittwoch, 28. April 2010

Abschiebepolitik: Vernichtendes Urteil für Italien

Die Rückführung afrikanischer Flüchtlinge nach Libyen durch italienische Behörden nennt das Antifolterkomitee des Europarats menschenrechtswidrig und inhuman. VON MICHAEL BRAUN

Italienische Küstenwache sucht nach Flüchtlingen.
Menschenrechtswidrig, unwürdig, inhuman: Zu diesem vernichtenden Urteil über Italiens Abschiebepolitik im Mittelmeer kommt das Antifolterkomitee des Europarates in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Seit dem Mai 2009 schafft Italien jene Flüchtlinge, die im Mittelmeer noch vor Erreichen italienischer Hoheitsgewässer aufgegriffen werden, unmittelbar nach Libyen zurück.

Ermöglicht wurde diese Praxis durch das zwischen Silvio Berlusconi und Muammar al-Gaddafi im Sommer 2008 geschlossene Freundschaftsabkommen: Italien verpflichtete sich zur Zahlung von fünf Milliarden Dollar über die nächsten 25 Jahre hinweg; außerdem stellte es sechs Patrouillenboote und allerlei anderes Gerät zur Verfügung.

Die Politik trug sofort Früchte. Im Jahr 2009 wurden mehr als 800 Menschen auf hoher See aufgegriffen und zurück nach Tripolis geschafft. Unter ihnen befanden sich zahlreiche Eritreer und Somalier, denen in Italien mit hoher Sicherheit Asyl oder humanitäre Duldung gewährt worden wäre. Zudem stachen kaum noch Boote von Libyen Richtung Norden in See; Italien schloss deshalb mittlerweile das Aufnahmelager auf der Insel Lampedusa.

Doch der jetzt vom Antifolterkomitee des Europarates publizierte Bericht unterstreicht, dass die Zurückgeschafften zur Stellung eines Asylantrages gar keine Chance hatten. Denn die Beamten der italienischen Marine und der Finanzpolizei dachten gar nicht daran, sie auch nur zu identifizieren und so ihre Nationalität festzustellen. Bloß diejenigen, die gesundheitlich schwer angeschlagen waren, hatten eine Chance, in italienische Krankenhäuser gebracht zu werden.

Das Antifolterkomitee, das mehrere Abschiebeaktionen von Mai bis Juli 2009 untersuchte und dazu italienische Regierungsvertreter ebenso wie Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks anhörte, hält fest, dass die Abgeschobenen in ein Land zurückgebracht wurden, in dem ihnen unwürdige Haftbedingungen bis hin zur Folter drohen. Außerdem seien sie der Gefahr ausgesetzt, von Libyen in ihre Ursprungsländer zurückgebracht zu werden.

Unwürdig ging es laut Bericht aber schon auf den Schiffen zu. Nicht einmal genügend Wasser hätten die Flüchtlinge erhalten, ihr Widerstand gegen die Auslieferung an Libyen sei mit Gewalt gebrochen worden.

Doch Italiens Regierung fechten diese Vorwürfe nicht an. Die dem Bericht beiliegende italienische Antwort bestreitet rundheraus alle Punkte. Nie, so heißt es, sei Gewalt angewandt worden, man habe bloß einige Flüchtlinge, die nicht selber von Bord wollten, "hochheben" müssen.

Dummerweise auch habe keiner der auf See Aufgegriffenen den italienischen Beamten gesagt, er wolle Asyl - in diesem Falle hätte er selbstverständlich eine Passage nach Italien erhalten. Und schließlich werde Italien auf hoher See gar nicht aus eigenem Antrieb tätig, sondern bringe "auf Verlangen Libyens" Menschen zurück, die von dort irregulär ausgereist seien. Bei solchen Aktionen sei es zudem nicht die Pflicht der italienischen Beamten, die Passagiere zu identifizieren.

Doch nicht bloß das Antifolterkomitee ist da anderer Meinung. Auch Italiens Justiz hat sich mittlerweile in Bewegung gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Syrakus hat vor einer Woche Anklage gegen den Chef der für Immigration zuständigen Abteilung des Innenministeriums sowie einen General der Finanzpolizei erhoben. Die von ihnen koordinierten Rückschaffungsaktionen erfüllten den Tatbestand der Nötigung, meinen die Staatsanwälte.

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