Verweis auf Leitlinien der Bischofskonferenz
Der Mainzer Bischof verwies auf die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum sexuellen Missbrauch von 2002, wonach den Opfern menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen zugesagt werden. "Die Hilfsangebote sind individuell verschieden." Sie bezögen je nach Situation auch die Familienangehörigen der Opfer mit ein. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen sei zumindest im Einzelfall möglich. Diese Aussage sei leider auch von Leuten der Kirche nicht genügend zur Kenntnis genommen worden, monierte der Mainzer Bischof.Kein Kirchenfonds für Missbrauchsopfer
Die mögliche Einrichtung eines Kirchenfonds für die Missbrauchsopfer in Anlehnung an den Zwangsarbeiterfonds sieht Lehmann kritisch. Die beiden Fragen könne man nicht vergleichen. So stelle sich etwa die Frage, ob es erlaubt wäre, Mittel aus der Kirchensteuer für einen solchen Zweck zu verwenden. Auch könnten im Falle einer eventuellen Mitverantwortung eines Bistums oder einer Ordensgemeinschaft nicht andere Diözesen einfach haftbar gemacht werden.In der gesamten Diskussion sind nach Lehmanns Ansicht mehr Nachdenklichkeit und Differenzierung vonnöten - auch bei den Angehörigen der Kirche selbst, mahnte der Kardinal.
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