«taz»-Reporter von G8-Gipfel ausgeschlossen
Das Bundespresseamt hat die Zulassung mehrerer Journalisten zum G8-Gipfel zurückgezogen - darunter auch die für einen Korrespondenten der Berliner Tageszeitung «taz».
Mit heftiger Kritik hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) auf den Ausschluss kritischer Journalisten von der Berichterstattung am Ort des G8-Gipfels reagiert. In einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Erklärung heißt es, es dränge sich der Verdacht auf, dass kritische Berichterstattung unterdrückt werden solle. Ein Regierungssprecher wies die Kritik mit Nachdruck zurück. Die Berliner Tageszeitung «taz» protestierte unterdessen gegen die Rücknahme der Akkreditierung eines ihrer Korrespondenten.
Laut DJV wurde den betroffenen Journalisten lediglich mitgeteilt, dass «die Akkreditierung für den G8-Gipfel auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht erteilt werden kann». Welche Gründe gegen die Akkreditierung sprächen, hätten die Betroffenen nicht in Erfahrung bringen können. Es handele sich um Journalisten, die in Vorbereitung auf den Gipfel kritisch über Globalisierungsthemen berichtet hätten.
Die «taz» erklärte, der Vorgang entspreche nicht ihren Vorstellungen von Pressefreiheit. Der Betroffene sei vom Bundespresseamt an den Datenschutzbeauftragten des BKA verwiesen worden, wenn er Gründe für seinen Ausschluss erfahren wolle. «Diese Vorgehensweise ist eine klare und unzulässige Beeinflussung der freien und kritischen Berichterstattung über das Ereignis,» sagte der stellvertretende Chefredakteur Reiner Metzger.
4700 Anträge
Ein Regierungssprecher sagte, es sei einsichtig, dass der Zugang zu Veranstaltungen dieser Art nicht ohne Sicherheitskontrollen möglich sei. Das Bundespresseamt wende das bei allen Veranstaltungen der Bundesregierung übliche Akkreditierungsverfahren an. Es sei verbunden mit einer Sicherheitsüberprüfung wie bei anderen Großveranstaltungen auch, etwa der Fußball-WM im vergangenen Sommer. Die Sicherheitsüberprüfung werde im Einverständnis mit den Journalisten durchgeführt, hieß es weiter. Nur wenn eine entsprechende Empfehlung der Sicherheitsbehörden vorliege, werde keine Akkreditierung ausgestellt. Den Betroffen stehe der Rechtsweg offen.
Weiter hieß es, für den G8-Gipfel habe das Bundespresseamt rund 4700 Anträge auf Akkreditierung entgegengenommen. Die Zahl der Fälle, in denen eine Akkreditierung nicht möglich gewesen sei, liege bei etwa 20.
Das Bundespresseamt hat die Zulassung mehrerer Journalisten zum G8-Gipfel zurückgezogen - darunter auch die für einen Korrespondenten der Berliner Tageszeitung «taz».
Mit heftiger Kritik hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) auf den Ausschluss kritischer Journalisten von der Berichterstattung am Ort des G8-Gipfels reagiert. In einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Erklärung heißt es, es dränge sich der Verdacht auf, dass kritische Berichterstattung unterdrückt werden solle. Ein Regierungssprecher wies die Kritik mit Nachdruck zurück. Die Berliner Tageszeitung «taz» protestierte unterdessen gegen die Rücknahme der Akkreditierung eines ihrer Korrespondenten.
Laut DJV wurde den betroffenen Journalisten lediglich mitgeteilt, dass «die Akkreditierung für den G8-Gipfel auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht erteilt werden kann». Welche Gründe gegen die Akkreditierung sprächen, hätten die Betroffenen nicht in Erfahrung bringen können. Es handele sich um Journalisten, die in Vorbereitung auf den Gipfel kritisch über Globalisierungsthemen berichtet hätten.
Die «taz» erklärte, der Vorgang entspreche nicht ihren Vorstellungen von Pressefreiheit. Der Betroffene sei vom Bundespresseamt an den Datenschutzbeauftragten des BKA verwiesen worden, wenn er Gründe für seinen Ausschluss erfahren wolle. «Diese Vorgehensweise ist eine klare und unzulässige Beeinflussung der freien und kritischen Berichterstattung über das Ereignis,» sagte der stellvertretende Chefredakteur Reiner Metzger.
4700 Anträge
Ein Regierungssprecher sagte, es sei einsichtig, dass der Zugang zu Veranstaltungen dieser Art nicht ohne Sicherheitskontrollen möglich sei. Das Bundespresseamt wende das bei allen Veranstaltungen der Bundesregierung übliche Akkreditierungsverfahren an. Es sei verbunden mit einer Sicherheitsüberprüfung wie bei anderen Großveranstaltungen auch, etwa der Fußball-WM im vergangenen Sommer. Die Sicherheitsüberprüfung werde im Einverständnis mit den Journalisten durchgeführt, hieß es weiter. Nur wenn eine entsprechende Empfehlung der Sicherheitsbehörden vorliege, werde keine Akkreditierung ausgestellt. Den Betroffen stehe der Rechtsweg offen.
Weiter hieß es, für den G8-Gipfel habe das Bundespresseamt rund 4700 Anträge auf Akkreditierung entgegengenommen. Die Zahl der Fälle, in denen eine Akkreditierung nicht möglich gewesen sei, liege bei etwa 20.
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