Freitag, 25. Mai 2007

G-8-Gipfel: Gericht hebt Demo-Verbot teilweise auf

Das Schweriner Verwaltungsgericht hat das strikte Demonstrationsverbot beim G-8-Gipfel gekippt. Globalisierungskritiker dürfen nun doch bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun heran.

Schwerin - Die Globalisierungs-Kritiker haben damit einen wichtigen Etappensieg im Rechtsstreit um Einschränkungen der Versammlungsfreiheit erzielt. Das Verwaltungsgericht Schwerin erlaubte den Gegnern des Gipfels vom 6. bis 8. Juni unter Auflagen nun doch, wesentlich näher am Tagungsgelände als bisher genehmigt zu protestieren. Sie dürfen bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun um Heiligendamm herankommen. Die Protestszene und Vertreter von Grünen, FDP und Linkspartei zeigten sich zufrieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Die Behörden hatten ein wesentlich weiträumigeres Versammlungsverbot für die Zeit des Treffens verfügt. Laut Gericht bezieht sich der Beschluss vom Freitag nur auf den angemeldeten Sternmarsch am 7. Juni nach Heiligendamm. Der Entscheidung wird aber ein grundsätzlicher Charakter beigemessen. Das Gericht verhängte Auflagen für den Sternmarsch, um den friedlichen Charakter zu gewährleisten. So sind nur bestimmte Routen zugelassen, um unter anderem Rettungswege frei zu halten. Außerdem müssen die Demonstrations-Veranstalter durch Ordnungskräfte selbst dafür sorgen, dass Zufahrtswege frei gehalten werden.

Gericht beruft sich auf Grundrecht der Versammlungsfreiheit

In der Begründung der Schweriner Richter wird auf die Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit Bezug genommen. Den Bedenken der Sicherheitsbehörden könnten durch die Auflagen "in einer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schonenderen Weise" als durch das weiträumige generelle Verbot Rechnung getragen werden.

Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den G-8-Gipfel, Monty Schädel, sagte: "Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden." Er hoffe, dass die Polizei das akzeptiere und keine Beschwerde gegen das Urteil einlege. Sie würde mit einer Beschwerde nach Ansicht von Schädel die von ihr begonnene Eskalation fortsetzen.

Die Polizeidirektion Rostock hatte für die Zeit vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Aktionen im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Sicherheitszaun beim Tagungsort erlassen. Dagegen hatten die Organisatoren des Sternmarsches geklagt. Die Richter entschieden nun (AZ: 1B 243/07), dass das Versammlungsverbot nur für den eingezäunten Versammlungsort Heiligendamm und die 200 Meter breite Pufferzone gilt. Der Sternmarsch kann damit stattfinden, die ursprünglich geplante Schlusskundgebung an der Seebrücke des Tagungsortes bleibt aber weiterhin verboten.

Polizei will über Beschwerde beraten

Der Sprecher der G-8-Polizeieinheit Kavala, Axel Falkenberg, sagte, es werde über eine Beschwerde beraten. Die Entscheidung werde spätestens an diesem Samstag bekannt gegeben.

Auch das mit der Organisation des Sternmarsches beauftragte "Sternmarsch-Bündnis" prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde. "Wir stellen weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage", hieß es in einer Mitteilung. Über die Beschwerde werde in Kürze entschieden.

Die Grünen begrüßten die gerichtliche Lockerung des Demonstrationsverbotes. "In einer Demokratie müssen Proteste grundsätzlich in "Hör- und Sichtweite" zu den Personen zugelassen werden, gegen die demonstriert wird", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck.

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, begrüßte die Gerichtsentscheidung ebenfalls. "Im Interesse des Rechtsfriedens sollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin schnell rechtskräftig werden", sagte die frühere Bundesjustizministerin.

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