Donnerstag, 31. Mai 2007

Fahrlässige Tötung: „Unser Sohn könnte noch leben“

Betretene Mienen bei den angeklagten zwei Polizisten, beifälliges Murmeln unter den Zuschauern und Tränen der Erleichterung bei den Eltern - das Urteil des Lübecker Landgerichtes im Prozess um den Unfalltod eines Schülers hat Prozessbeteiligte und Zuschauer überrascht. Die Kammer verurteilte die Beamten am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und jeweils 1000 Euro Geldbuße. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 57 Jahre alte Polizeihauptmeister und der 45- jährige Oberkommissar den mit rund zwei Promille Alkohol im Blut volltrunkenen 18-Jährigen am 1. Dezember 2002 auf einer Landstraße bei Lübeck ausgesetzt haben. Knapp eine Stunde später wurde der junge Mann etwa drei Kilometer weiter von einem Auto überfahren und getötet.

„Ich bin sehr überrascht. Ich hatte nach der Beweislage geglaubt, dass sie freigesprochen werden“, sagte der Vater des Jungen nach der Urteilsverkündung. Immerhin hatte nicht nur die Verteidigung Freispruch gefordert, sondern auch die Staatsanwaltschaft.

Am Abend der Geschehnisse hatten die Polizisten den Gymnasiasten in Gewahrsam genommen, weil er nach einem Discothekenbesuch Anwohner belästigt hatte. Statt ihn, wie ursprünglich geplant, zu seinen Eltern nach Lübeck zu bringen, ließen sie ihn in Kronsforde, einem ländlichen Ortsteil Lübecks, aussteigen. Die Beamten hatten ausgesagt, der junge Mann habe ausdrücklich darum gebeten, weil er sich vor den Nachbarn schäme, von der Polizei nach Hause gebracht zu werden.

Eltern des getöteten Jungen kämpften lange um Prozess

Es ging uns nicht um die Strafe, sondern darum, dass die Schuld festgestellt wird“, sagte der 45 Jahre alte Vater. „Die Polizei soll nicht abstumpfen. Sie soll auch betrunkene junge Leute wie normale Menschen behandeln. Unser Sohn könnte noch leben, wenn die Polizisten richtig gehandelt hätten“, meinte der Transportunternehmer mit fester Stimme. So sah es auch das Gericht. „Die Angeklagten haben sich einer gravierenden Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht schuldig gemacht“, sagte der Vorsitzende der I. Großen Strafkammer, Christian Singelmann, in der Urteilsbegründung.

Um den Prozess hatten die Eltern des getöteten Jungen viereinhalb Jahre lang gekämpft. Zwei Mal stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Schließlich erzwangen die Eltern über das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht eine Anklage gegen die Polizisten. Als Nebenkläger verfolgten sie die Hauptverhandlung. Sie mussten dabei auch mit anhören, dass über einen möglichen Selbstmord ihres Sohnes spekuliert wurde. Nach Aussagen eines technischen Sachverständigen hatte er auf der Fahrbahn gehockt und gekniet, als er überfahren wurde. „Unser Sohn war kein Selbstmörder. Wir sind froh, dass das Gericht das ausdrücklich festgestellt hat“, sagte der Vater, dem während der Urteilsverkündung die Tränen über das Gesicht gelaufen waren.

Polizisten drohen Disziplinarverfahren

Die beiden Polizisten verließen nach der Urteilsverkündung hastig den Gerichtssaal. Man werde das Urteil genau prüfen, erklärten ihre Verteidiger. Für die Beamten kann das Urteil noch berufliche Folgen haben. Der Ausgang eines Disziplinarverfahrens ist offen. Hätten die Polizisten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bekommen, wären sie automatisch entlassen worden. Jetzt werden eventuelle Sanktionen laut Innenministerium geprüft, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Bis das soweit ist, können Monate vergehen, denn die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision angekündigt.

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