Morlok reagierte auf Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, der zuletzt am Donnerstag getagt hatte. Dabei wies der Ausschuss Beschwerden der «Grauen» und der «Partei» gegen die Nichtzulassung von Landeslisten zurück. Vorher war beiden Organisationen bereits der Parteienstatus aberkannt worden. Die Freie Union scheiterte, weil unter einem wichtigen Dokument die Unterschrift ihrer Vorsitzenden Gabriele Pauli fehlte. Die Abstimmung des Ausschusses ging denkbar knapp mit vier zu vier aus. Damit gab die Stimme des Vorsitzenden Roderich Egeler den Ausschlag. Er hatte gegen die Freie Union votiert.
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Samstag, 8. August 2009
Pauli-Fehler könnte zu ungültiger Wahl führen
Gabriele Pauli erwägt wegen der Nichtzulassung ihrer «Freien Union» zur Bundestagswahl eine Klage, und der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok bestärkt sie indirekt darin: Er warnt wegen der Ungereimtheiten im Wahlausschuss gar vor einer möglicherweise ungültigen Abstimmung.
Nach der Nichtzulassung mehrerer Parteien hat Martin Morlok vor einer ungültigen Bundestagswahl gewarnt. Den «Grauen» und der «Partei» sei die Parteieigenschaft auf Grundlage falscher Annahmen aberkannt worden, sagte Morlok. Auch der Formfehler bei der Zulassung für die Landesliste Bayern der Freien Union hätte nachgebessert werden können, meinte Morlok. «Im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss.»
Allzu knappe Abstimmung
Kein Gericht kann angerufen werden
Morlok sagte dazu, die Unterschrift hätte im Prinzip auch nach Fristablauf noch nachgeholt werden können. Schlimm sei, dass abgelehnte Parteien vor der Wahl kein Gericht anrufen könnten. «Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.» Das einzig zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses ist gemäß Paragraf 49 Bundeswahlgesetz der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss am 31. Juli nochmals bestätigt. Der von den Grünen für den Bundeswahlausschuss nominierte Rechtsanwalt Hartmut Geil sprach sogar dafür aus, das Verfahren der Partei-Anerkennung einfach abzuschaffen. Er bezeichnet es als «schwierigen Zustand», dass der Ausschuss ad hoc eine so heikle Entscheidung treffen müsse, «zumal es dafür keine guten und griffigen Kriterien gibt». Wie bei der Europawahl würde es für die Zulassung einer Splitterpartei dann ausreichen, dass sie genügend Unterstützerunterschriften beibringt.
Stichwort(e):
Demokratie,
Justiz,
Regierung,
Repression
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