Ein bizarrer Kündigungsstreit kommt nun doch nicht vor Gericht: Eine Firma zog die fristlose Entlassung eines Beschäftigten zurück, weil der bei der Arbeit sein Handy lud. Dabei hatte der Mitarbeiter Strom im Wert von weniger als einem Cent verbraucht.
Im Streit um eine fristlose Kündigung wegen Strom-Diebstahls hat ein Arbeiter in Oberhausen einen Erfolg erzielt. Der 52-Jährige, der sein Mobiltelefon am Arbeitsplatz aufgelud, darf nun doch seinen Job bei einer Firma für Industriedichtungen behalten.
Dem Mann war fristlos gekündigt worden, weil er sein Handy im Betrieb aufgeladen hatte. Er soll das Telefon dafür eigens an einer versteckten Stelle platziert haben. Die Kosten für die Akku-Aufladung liegen nach Argumentation des Arbeiters bei rund 0,014 Cent. Das Unternehmen warf dem Mann zudem vor, trotz eines entsprechenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht zu haben.
Der 52-Jährige hatte gegen seine Kündigung geklagt. Ein Gütetermin in dem Streit war erfolglos geblieben, daher hatte das Arbeitsgericht am Montag einen Verhandlungstermin Ende Oktober angesetzt. Nach der Rücknahme der Kündigung fällt dieser nun aus. Der Kläger hat beantragt, dem Unternehmer die Gerichtskosten aufzuerlegen.
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